QS Software-Plattform: Neue Produktionsart für Broker von Fleisch und Fleischwaren

Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 wurde der Leitfaden Fleischgroßhandel und Broker eingeführt. Durch die Einführung können seit Jahresbeginn Broker und Agenturen, die selbst keine Ware lagern, vereinfacht am QS-System teilnehmen. Ihre Auditierung erfolgt anhand einer separaten Checkliste, welche ausschließlich für Broker relevante Prüfpunkte (z.B. HACCP-Konzept) enthält.

In der QS-Software Plattform wird seit Jahresbeginn eine eigene Produktionsart für Broker von Fleisch und Fleischwaren angeboten. Broker und Handelsagenturen, die bisher mit der Produktionsart Fleischgroßhandel (80) angemeldet waren, können diese nun in der QS-Softwareplattform auf Broker (Fleisch und Fleischwaren) (880) anpassen. Durch die erfolgte Umstellung wird sichergestellt, dass im Audit nur die im Leitfaden Fleischgroßhandel und Broker für Broker relevanten Prüfkriterien überprüft werden. Dahingehend sollte die Umstellung spätestens beim nächsten Audit in der Datenbank vorgenommen werden.

Eine Anleitung zur Anpassung der Produktionsart in der QS Softwareplattform (Kapitel 2.2.3) finden Sie hier.

 

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