Recht

Health-Claims-Verordnung - Leere Sprüche wissenschaftlich abgesichert

Neues zu Zeitplan und unerwünschten Nebenwirkungen

Eigentlich sollten schon seit einem Jahr nur noch wissenschaftlich geprüfte und zugelassene Gesundheitsaussagen (Health Claims) auf Lebensmittelverpackungen stehen. So sah es der Zeitplan der europäischen Claims-Verordnung vor. Das Gesetzeswerk soll Verbraucher vor unseriöser Gesundheitswerbung auf Lebensmittel schützen, das war die Intention der Gesetzgeber. Die wissenschaftliche Prüfung der Gesundheitsaussagen entpuppte sich jedoch als Herkulesaufgabe für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA. Ein Kassensturz der Ernährungswissenschaft gewissermaßen mit der Fragestellung: Bei welchen Nährstoffen lassen sich welche gesundheitlichen Wirkungen wissenschaftlich belegen?

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Wie Verbraucherschützer den Verbraucher entmündigen

Kontroverses vom 23. Lebensmittelrechtstag

Verbraucherschützer kamen in diesem Jahr auf dem Lebensmittelrechtstags in Wiesbaden schlecht weg. Sie waren aber nicht die Einzigen. Professor Dr. Klaus Kocks von der CATO Sozietät für Kommunikationsberatung GmbH, Horbach, teilte seine rhetorisch geschliffene Kritik in alle Richtungen aus. Die Verbraucherschützer - und er nahm den behördlichen Verbraucherschutz nicht aus - übernähmen die Rolle der Oberlehrer. "Sie helfen beim Essen und beim Trinken, weil sie annehmen, dass die Verbraucher damit überfordert sind." Dahinter stehe ein mehr oder weniger geschickter Entzug der Mündigkeit, eine Art ideologischer Zwangsadoption. "Der Verbraucher wird gedacht als infantiler Idiot", so Kocks.

Ein anderer Mechanismus zur Entmündigung der Bürger seien Verschwörungstheorien. Werbung beispielsweise, habe in der Darstellung von Verbraucherschützern geheime Wirkungen, die sich dem empirischen Nachweis entziehen. So würden selbst Erwachsene durch Werbung gesteuert und damit zum Schutzbefohlenen der Verbraucherschützer. Die wiederum beanspruchen für sich die Rolle des Christophorus und Exorzisten, des Vertreters moralischer Werte. Die Lebensmittelindustrie hingegen spiele für die Verbraucherschützer den nützlichen Idioten. "Die Industrie wird lernen müssen, die Legitimität der Verbraucherschützer in Frage zu stellen", sagte der Kommunikationsberater. Dafür bedürfe es allerdings ernstzunehmender eigener Verbraucherschutzstrategien. Erst wenn Verbraucherschutz ein zentraler Bestandteil der Unternehmensphilosophie sei, dann könne die Industrie den Verbraucherschützern die Legitimation streitig machen, meinte Kocks. Insofern käme dem Verbraucherschutz auch eine wichtige Lenkungsfunktion für die industrielle Entwicklung zu. Aber auch die Industrieverbände seien in diesem Zusammenhang gefordert. Es sei eine schwache Leistung, wenn Verbände nicht in der Lage seien, schwaches Verhalten von Mitgliedsfirmen zu sanktionieren und gutes zu belohnen. Das biete Angriffsfläche, sowohl für Verbraucherschützer als auch für die Medien.

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Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse – Rohe Pökelfleischerzeugnisse und der Passus zum Formfleisch

Eine altes Juristen-Bonmot empfiehlt in Zweifelsfällen den Gesetzestext zu konsultieren. Bei der Diskussion um das vom NDR so genannte Klebefleisch war immer war immer die Frage nach den Leitsätzen und deren Erfüllung Thema. Die Leitsätze sind nach Definition nicht Gesetz sondern eine Art Obergutachten zu Lebensmitteln. Im Folgenden dokumentieren wir Auszüge der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse nach dem Stand vom 4. 2. 2010. Der vollständige Text findet sich [hier].

Gegenüber diesem Text haben wir eine leichte Anpassung an die neuere deutsche Rechtschreibung vorgenommen, die eigentlich für amtliche Texte verpflichtend sein müsste.

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„Risiko“ oder „Gefahr“? Experten trennen nicht einheitlich

Zwei BfR-Studien zur Verwendung der Begriffe in der Risikokommunikation

Macht es einen Unterschied, ob von einem Stoff ein Risiko oder eine Gefahr ausgeht? Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Risiken im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bewerten, ist diese Unterscheidung von großer Bedeutung, für gesellschaftliche Akteure, die diese Bewertungen nutzen, spielt sie hingegen keine Rolle. Dies ist eines der Ergebnisse zweier Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Im Rahmen des Projektes „Evaluierung der Kommunikation über die Unterschiede zwischen ‚risk’ und ‚hazard’“ wurde die bisherige Risikokommunikation des BfR daraufhin untersucht, wie Experten und Laien mit diesen beiden Begriffen in der Praxis umgehen. Für das Projekt „Kommunikation von Risiko und Gefährdungspotential“ wurden Experten aus Wirtschaft, Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie Behörden befragt, wie sie die Begriffe verwenden. Die Ergebnisse beider Studien liegen nun vor. „Die Studienergebnisse liefern uns wichtige Erkenntnisse für die Risikokommunikation“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. „Sie muss sich auch sprachlich noch stärker an ihren Zielgruppen ausrichten.“

Wenn es in der Kommunikation über Risiken zwischen Behörden, Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen und der Öffentlichkeit zu Missverständnissen kommt, könnte eine Ursache in der unterschiedlichen Verwendung der Begriffe „Risiko“ und „Gefahr“ bzw. „Gefährdungspotential“ liegen. Davon gehen die beiden Studien aus, die im Auftrag des BfR am Forschungszentrum Jülich GmbH und am Institut für ökologische Wirtschaftsforschung gGmbH in Zusammenarbeit mit der Dialogik gGmbH durchgeführt wurden. Die Evaluation der Risikokommunikation des BfR und ihre Fortentwicklung standen im Mittelpunkt der Untersuchungen.

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Maulkorb mit Nebenwirkungen

EU will Verbraucher schützen - und lässt sie im Dunkeln stehen

Nach Analogkäse, Formschinken und "Garnelen" aus Fischresten wird der Ruf nach mehr Verbraucherschutz wieder lauter. Empörte Konsumenten fordern bessere Aufklärung und Schutz vor dubiosen Tricks der Lebensmittelbranche. Doch in einigen Bereichen müht sich die EU längst, ihren Bürgern zur Seite zu stehen und zweifelhafte Marketingstrategien zu unterbinden: Für gesundheitsbezogene Angaben auf Verpackungen wird es bald eine europaweit einheitliche Positiv-Liste geben - alle anderen Aussagen sind dann verboten. Ob diese strenge Regulierung allerdings dem Verbraucher nützen wird, bleibt fraglich.

Kaum eine Branche muss momentan so stark gegen ihr "Bad Boy"-Image kämpfen wie die Nahrungsmittelindustrie: Verbandssprecher werden regelmäßig in Talkshows und Podiumsdiskussionen zum Prügelknaben, die Wut der Verbraucher entlädt sich stets auf Hersteller, die scheinbar billigste Ware für teures Geld vermarkten wollen. Dass das Thema Essen meist zu sehr emotionalen Debatten führt, liegt nahe. Nicht nur, dass niemand minderwertige Produkte mit einem gewissen Ekelfaktor verzehren möchte: Essen sorgt heutzutage für weit mehr aus als Sättigung und Genuss. Essen soll die nötige Kraft für einen hektischen Alltag geben, Essen soll fit und gesund halten. Essen ist Lifestyle, Wellness, häufig auch ein Statussymbol. Das zumindest hat die Werbeindustrie den Verbrauchern jahrelang vermittelt und ihnen damit auch ein gutes Lebensgefühl gegeben. "Lecker und gesund" sind häufig die Kriterien, nach denen der Kunde im Supermarkt Waren aussucht - mit dem wohligen Glauben, seinem Körper etwas Gutes zu tun.

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Importeure haften wie Hersteller

Ratgeber informiert über Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Im neuen Jahr folgt auf das gute Weihnachtsgeschäft oft ein böses Erwachen: Verkaufte Produkte weisen unvorhergesehene Mängel auf und zahlreiche Reklamationsansprüche kommen auf Händler oder Hersteller zu. Kleine und mittelständische Unternehmen trifft es dann besonders hart, wenn sie erfahren, dass sie als "Inverkehrbringer" haften - unhängig davon, ob sie die Produkte selbst entwickelt oder hergestellt haben. Um damit verbundenen Forderungen und Problemen vorzubeugen, gilt es, das

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sowie seine Auswirkungen innerhalb der Rechtsetzung des europäischen Wirtschaftsraumes zu kennen und anzuwenden.

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