Neue Kennzeichnung tritt in Kraft
Zum 1. Februar 2024 tratt die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Kraft. Dann muss an Verkaufsstellen verpflichtend gekennzeichnet werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt. Bislang galt die Regelung nur für unverpacktes Rinderfleisch sowie bei verpacktem Fleisch. Mit der entsprechenden von Bundesminister Cem Özdemir vorgelegten Verordnung kommt die Bundesregierung einem langgehegten Wunsch aus der Landwirtschaft nach...