Baden-Württemberg meldet Rückstände von Lasalocid in Futtermitteln und Hühnereiern

Neueste Analysen negativ

Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Dienstag (16. Dezember) in Stuttgart mitteilte, wurden in Hühnereiern von zwei Legehennenbetrieben in Baden-Württemberg Rückstände von Lasalocid in geringer Konzentration von acht Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg) festgestellt. In den betroffenen Betrieben werden 20.000 beziehungsweise 2.000 Legehennen gehalten. Nach dem Stand der Ermittlungen sind die Rückstände in den Eiern auf verunreinigte Futtermittellieferungen aus Rheinland-Pfalz zurückzuführen. In Futtermittelproben der beiden Betriebe konnte Lasalocid in Höhe von 86 µg/kg und 97 µg/kg nachgewiesen werden. Die Futtermittel wurden mittlerweile zurückgeholt und die für die Futtermittelüberwachung zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz unterrichtet.

Das Ministerium weist darauf hin, dass Lasalocid in der nachgewiesenen Konzentration für Menschen keine konkrete Gesundheitsgefahr darstellt. Für die betroffenen Eier wurde ein Rückruf veranlasst, der von den Behörden überwacht wird. Zudem wurde sichergestellt, dass aus den beiden Betrieben keine weiteren Eier in den Verkehr gebracht werden, bis für die frisch produzierte Ware ein negatives Analysenergebnis vorliegt. Von den Überwachungsbehörden wurden vor Ort weitere Eier- und Futtermittel-Proben gezogen, um das Ausmaß der Kontamination zu ermitteln.

Die Untersuchung der aktuellen Eier-Chargen ergab für den größeren Betrieb bereits ein negatives Ergebnis. Dieser Betrieb darf die rückstandsfreien Eier wieder in den Verkehr bringen. Die Proben aus dem anderen Betrieb werden derzeit noch analysiert.

Zusatzinformation:

Auslöser der Untersuchungen von Futtermitteln und Lebensmitteln in Baden-Württemberg waren Meldungen aus Mecklenburg-Vorpommern über Lasalocid-Rückstände in Hühnereiern vor zirka drei Wochen. Nachdem als Ursache dieser Rückstände belastete Futtermittel vermutet wurden, hat Baden-Württemberg eigene Untersuchungen von Futtermitteln und Eiern veranlasst.

Lasalocid darf bei Schlachtgeflügel und Junghennen dem Futtermittel zur Prophylaxe gegen Kokzidien (Darmparasiten) zugesetzt werden. Bei Masthähnchen ist vor der Schlachtung eine Wartezeit von fünf Tagen einzuhalten. An Junghennen darf das Futtermittel nur bis zur sechszehnten Lebenswoche verfüttert werden, damit keine Rückstände in das Ei übergehen. Für Legehennen ist das Präparat nicht zugelassen. Es wird vermutet, dass Lasalocid bei der Herstellung von Mischfuttermitteln über Verschleppungen in Legehennenfutter gelangt ist.

Quelle: Stuttgart [ mlr ]

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