Thüringer Würste europaweit geschützt

Aufnahme in die EU-Liste

Thüringer Leberwurst, Thüringer Rotwurst und Thüringer Rostbratwurst sind ab sofort in der europäischen Liste der Lebensmittel mit „geschützter geographischer Angabe“ enthalten. Damit sollen ortsansässige Hersteller vor Nachahmern geschützt und Verbraucher über die Herkunft der Produkte informiert werden. Fleischwaren, die unter einer der drei Bezeichnungen verkauft werden, müssen zumindest teilweise in Thüringen hergestellt sein.

Bei der „geschützten geographischen Angabe“ besteht eine Verbindung zwischen mindestens einer der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – und dem Herkunftsgebiet. Alternativ kann es sich um ein Erzeugnis mit besonderem Renommee handeln. Daneben gibt es noch die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ und die „garantiert traditionelle Spezialität“. In den drei Kategorien werden landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel erfasst. Insgesamt gibt es schon etwa 600 solcher Eintragungen.

Bezogen auf Deutschland stehen besonders viele Biere und alkoholfreie Getränke auf der Liste, aber auch Käse, Fleischerzeugnisse, Backwaren und andere Lebensmittel. Dazu gehören Spreewälder Gurken, Meißner Fummel, Altenburger Ziegenkäse, Wernesgrüner Bier und Wernigeröder Mineralbrunnen. Europaweit sind so bekannte Produkte wie Parma-Schinken, Feta-Käse und Schottisches Lamm gelistet.

Quelle: Bonn [ zmp ]

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