제XNUMX국에서 EU 농산물 홍보

DanskeSlagterier / INAPORC는 일본의 돼지고기 프로그램에 대해 2만 달러 이상의 보조금을 받았습니다.

유럽 ​​위원회는 회원국이 제출한 제10국의 EU 농산물에 대한 정보 및 홍보 프로그램을 방금 승인했습니다. 회원국들은 총 8개의 그러한 정보 및 홍보 프로그램을 심사를 위해 위원회에 제출했습니다. 이 중 미국, 캐나다, 일본, 러시아, 중국, 호주, 노르웨이, 스위스, 불가리아, 루마니아에서 판촉을 목표로 하는 5개의 프로그램이 승인되었습니다. 목표는 와인, 과일 및 채소, 올리브 오일, 감자 및 지중해 제품의 판매를 촉진하는 것입니다. 프로그램에 대한 EU의 재정적 기여를 위한 예산 지출은 50만 유로(프로그램 예산의 XNUMX%)로 추산됩니다.

농업, 농촌 개발 및 어업 국장 Franz Fischler는 다음과 같이 말했습니다: "외부 시장에서 EU 품질 제품의 경쟁력을 향상시키는 것은 향후 몇 년 동안 유럽 농업의 과제 중 하나입니다. 농산물에 대한 정보 및 홍보 캠페인에 대한 투자로 XNUMX위를 차지했습니다. 유럽연합은 이 도전에 맞서고 세계 무역의 긍정적인 발전에 역할을 할 용기를 보여줍니다."

배경

Mit einer Verordnung vom Dezember 1999 beschloss der Rat, dass die EU im Rahmen von Informations- und Absatzförderungsprogrammen für Agrarerzeugnisse und Nahrungsmittel in Drittländern bestimmte Maßnahmen ganz oder teilweise finanzieren kann. Im Einzelnen handelt es sich bei den beihilfenfähigen Maßnahmen zum einen um Öffentlichkeitsarbeit, Förder- und Werbemaßnahmen, um insbesondere die Vorzüge der EU-Erzeugnisse hinsichtlich Qualität, Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Nährwert, Etikettierung sowie Tier- und Umweltschutz hervorzuheben. Weitere Maßnahmen sind zweitens die Teilnahme an bedeutenden internationalen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen sowie drittens Informationskampagnen, besonders über das EU-System der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.), der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.), der Spezialitäten mit traditionellen Merkmalen sowie des ökologischen Landbaus. Ferner beihilfefähig sind viertens Informationskampagnen über das Gemeinschaftssystem der Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (b.A.) sowie fünftens Studien über neue Absatzmärkte.

Die Durchführungsvorschriften für die Informations- und Absatzförderungsprogramme wurden von der Kommission mit Verordnung vom 28. Dezember 2000 erlassen. Danach müssen die Mitgliedstaaten der Kommission alljährlich bis spätestens 15. Juni und 15. Dezember die Liste der von ihnen ausgewählten Programme und Durchführungsstellen sowie eine Kopie der einzelnen Programme übermitteln. Anschließend prüft die Kommission die vorgelegten Programme und entscheidet über deren Beihilfefähigkeit. In der Kommissionsverordnung sind außerdem die Drittlandsmärkte aufgeführt, auf denen die Absatzförderungsmaßnahmen durchgeführt werden können, und die Erzeugnisse, die für die Absatzförderung in Betracht kommen.

출처 : 브뤼셀 [EU]

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