Hygieneleitfaden für die Direktvermarkter in der Überarbeitung

Hilfe beim Aufbau eines Hygienekontrollsystems

Die Fördergemeinschaft „Einkaufen auf dem Bauernhof“ überarbeitet derzeit den Hygieneleitfaden für Direktvermarkter. Diese Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis und zur Durchführung betrieblicher Eigenkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben mit Direktvermarktung unterstützt Direktvermarkter beim Aufbau eines Hygienekontrollsystems und hilft gleichzeitig bei den Kontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörden, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilte. Die Fördergemeinschaft „Einkaufen auf dem Bauernhof“ hatte im Jahre 2001 eine Hygieneleitlinie für Direkt­vermarkter erstellt, die sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene notifiziert war. Die Überarbeitung des Leitfadens wurde nun erforderlich, da das Lebensmittelhygienerecht per Verordnung auf die europäische Ebene verlagert wurde.

Mit dem neuen Lebensmittelhygienepaket der EU werden viele nationale Gesetze außer Kraft gesetzt, so unter anderem die nationale Lebensmittelhygieneverordnung, das Fleischhygienegesetz, die Fleischhygieneverordnung oder die Fleischverordnung. Entsprechend den neuen Gesetzen werden im neuen Hygieneleitfaden im Wesentlichen die gesetzlichen Bezüge geändert, inhaltlich ergeben sich mit dem neuen Lebensmittelhygienerecht nur wenige Änderungen im Leitfaden. Neu geregelt worden ist aber die Zulassung von Betrieben: Direktvermarkter, die selbst schlachten oder eine Hofkäserei betrieben, sind gemäß EU-Hygienerecht zulassungspflichtig. Ausnahmeregelungen gibt es für Geflügel und Hasentiere sowie Wild. Hier genügt unter bestimmten Bedingungen auch die Registrierung der Betriebe.

Demnächst wird die überarbeitete Leitlinie in das offizielle Prüfungsverfahren zur amtlichen Anerkennung eingereicht. Nach Ablauf dieses Prüfungsverfahrens und nach Übernahme eventueller Änderungsvorschläge der Länder wird die Fördergemeinschaft „Einkaufen auf dem Bauernhof“ voraussichtlich die neue Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis in der Direktvermarktung in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 den Betrieben zur Verfügung stellen. Bis dahin kann natürlich die jetzt existierende Leitlinie inhaltlich voll weiter genutzt werden.

Quelle: Berlin [ dbv ]

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