Fleischerhandwerk verliert 2007 Umsatz, Betriebe und Beschäftigte

DFV bleibt kritisch gegenüber Mindestlohn

Der Deutsche Fleischer-Verband lehnt einen gesetzlich verordneten Mindestlohn kategorisch ab. „Jedes Eingreifen des Staates in Löhne und Gehälter macht diese über kurz oder lang auch zum Wahlkampfinstrument", erklärte Manfred Rycken, Präsident des Deutschen Fleischer-Verbands am Mittwoch während einer Pressekonferenz im Vorfeld der Internationalen Handwerksmesse in München.

Er sprach sich für einen Schutz der Tarifautonomie und einen Erhalt der Sozialpartnerschaft aus. Dennoch betonte er, eine Lohnregelung müsse ausnahmslos für die gesamte Fleischwirtschaft gelten. Es könne nicht sein, dass sich einige Unternehmen mit Billigstlöhnen einen Wettbewerbsvorteil verschafften, während andere, die auskömmliche Löhne bezahlten, für ihr Verhalten bestraft würden. Darüber hinaus müsse sich eine Regelung auch an regionalen Unterschieden bezüglich Lebenshaltung oder Kaufkraft orientieren. „Wie man das mit einem deutschlandweit einheitlichen Mindestlohn abbilden will, ist uns noch nicht klar geworden“, erläuterte DFV-Hauptgeschäftsführer Martin Fuchs.

Im vergangenen Jahr waren, einschließlich Auszubildender und mithelfender Familienmitglieder, 155.000 Menschen in Deutschlands Fleischer-Fachgeschäften beschäftigt. Die 27.557 Verkaufsstellen des Fleischerhandwerks erwirtschafteten 2007 einen Gesamtumsatz von 15.39 Mrd. Euro.

Das Fleischerhandwerk – Branchenorganisation und Strukturzahlen 2007

Der Deutsche Fleischer-Verband ist die berufsständische Spitzenorganisation des Fleischerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland. Ihm sind 15 Landesinnungsverbände mit 321 Fleischerinnungen angeschlossen.

16.761 Fleischer-Fachgeschäfte

10.796 handwerklich betriebene Filialen

27.557 Verkaufsstellen des Fleischerhandwerks

15.39 Mrd. € Gesamtumsatz 2007 inkl. USt.

davon 13,08 € Mrd. Handwerksumsatz

2,31 € Mrd. Handelswarenumsatz

43 Prozent Marktanteil (Handwerksumsatz ggü. Wert des Gesamtmarktes)*

155.000 Beschäftigte einschließlich Betriebsinhaber, mithelfende Familienangehörige und Auszubildende

Quelle: München [ dfv ]

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