Fleischerverband empfiehlt EU-Zulassung baldmöglichst beantragen
Zulassung muss bis 31. 12. 2009 erfolgt sein – keine Übergangsfristen zu erwarten
Damit EU-Zulassungsverfahren ohne Zeitdruck in der erforderlichen Gelassenheit durchgeführt werden können, empfiehlt der DFV seinen Mitgliedsbetrieben, sich umgehend auf die Zulassung vorzubereiten und den Zulassungsantrag zeitnah zu stellen. Betriebe, die mit Fleisch umgehen, müssen bis zum 31.12.2009 zu angepassten und flexiblen Bedingungen zugelassen werden; davon ausgenommen sind Betriebe, die dem Einzelhandel zuzuordnen sind. Das Bundesernährungsministerium hat nunmehr den DFV schriftlich darüber informiert, dass eine Verlängerung des Übergangszeitraumes über den 31.12.2009 „nicht in Frage“ komme, Ausnahmen seien nicht zu erwarten. Das Ministerium fordert den DFV auf, darauf hinzuwirken, dass die Zulassungsanträge unverzüglich gestellt werden.
Die bisherigen Erfahrungen mit den Zulassungsverfahren zeigten, dass nach anfänglichen Unsicherheiten auf Seiten der Betriebe und der Behörden die vorhandenen Ermessensspielräume genutzt würden, so Dr. Wolfgang Lutz vom Deutschen Fleischer-Verband. Standard für die Zulassung ist hierbei der „gelbe Ordner“ des DFV. Besonders wichtig sei es aber, dass sich die Betriebe bereits bei der Erstbegehung durch die Zulassungsbehörde optimal präsentieren. Relativ kleine „Mängel“, die im Alltagsbetrieb gelegentlich nicht wahrgenommen würden, führten leider oft dazu, dass der Betrieb insgesamt auf „Herz und Nieren“ geprüft wird. Hier gilt: Der erste Eindruck entscheidet! Für telefonische Auskünfte, Unterlagen oder Beratungen stehen die Landesinnungsverbände und der DFV zur Verfügung.
Quelle: Frankfurt am Main [ dfv ]