Micarna und Sonntagsarbeit: Das letzte Wort hat das Bundesgericht
Beim Fleischverarbeiter Micarna in Courtepin/FR ist laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28 März 2008 - entgegen einzelner Medienberichte - dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Nacht-, Sonntags- (ab 17.00 Uhr) und Feiertagsarbeit zulässig. Auch die Verlängerung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit ist nach dem Verdikt des Bundesverwaltungsgerichts zu Recht bewilligt worden. Nur Dauernachtarbeit (Nachtarbeit ohne Schichtenwechsel) soll nach dem Bundesverwaltungsgericht in der Micarna Courtepin nicht zulässig sein. Selbst dauernde oder regelmäßige Sonntagsarbeit vor 17.00 Uhr ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der Micarna nicht ausgeschlossen. Es hat in diesem Punkt lediglich dafür gehalten, dass die Voraussetzungen dafür noch nicht rechtsgenüglich nachgewiesen seien.
Die Micarna hat trotzdem gute Gründe, das Urteil beim Bundesgericht anzufechten. Denn in der Schweizer Fleischbranche wird fast überall rund um die Uhr gearbeitet weil täglich frische, qualitativ hochwertige Fleischprodukte in der notwendigen Menge für die Konsumenten überall in der Schweiz bereit gestellt werden müssen: 77 Prozent der Bevölkerung essen regelmäßig Fleisch und 95 Prozent der Fleischprodukte stammen aus Schweizer Produktion.
Darüber hinaus widerspricht die Begründung, mit der das Bundesverwaltungsgericht die Dauernachtarbeit in der Micarna Courtepin abgelehnt hat, fundamental dem Entscheid der Eidgenössische Arbeitskommission vom Juni 2005. Sie widerspricht auch der Haltung, die der Bundesrat im Parlament im November 2005 zur Dauernachtarbeit vertreten hat. Danach soll Dauernachtarbeit nicht nur dort möglich sein, wo keine Gegenschichten existieren, sondern auch dort, wo es den Mitarbeitenden aus familiären oder sozialen Gründen nicht möglich und nicht zumutbar ist, in einem Wechselschichtsystem zu arbeiten. Die Politik hat sich also dafür entschieden, dass es endlich auch auf die Interessen und Bedürfnisse der Mitarbeitenden und ihrer Familien ankommen soll.
Die überwiegende Zahl der in Micarna tätigen Mitarbeitenden ist verheiratet. Die rund 1'000 Mitarbeitenden haben insgesamt 645 Kinder. Dauernachtarbeit ermöglicht ihnen, ein einigermaßen geordnetes und berechenbares Familienleben zu führen, bei dem sie nicht dem Diktat eines ständigen Schichtenwechsels von Früh- zu Spät- zu Nachtschicht unterworfen sind. Deshalb haben die betrieblichen Sozialpartner und die grosse Mehrheit der Mitarbeitenden für Dauernachtarbeit votiert.
Quelle: Zürich [ Migros ]