Neue Gentechnik-Kennzeichnung

Alles muss auf die Verpackung

Ab April 2004 tritt die neue Gentechnik-Kennzeichnung in Kraft: Alle Lebens- und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, aus solchen bestehen oder hergestellt wurden müssen dann gekennzeichnet werden. Die entsprechenden EU-Verordnungen wurden am 18. Oktober im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Kennzeichnung ist auch dann notwendig, wenn die gentechnisch veränderten Bestandteile gar nicht mehr im Lebensmittel enthalten sind, z. B. bei Glucosesirup aus gentechnisch verändertem Mais. Verbraucher finden auf der Packung dann den Hinweis "enthält genetisch veränderten...." oder "enthält aus genetisch verändertem ... [z. B. Mais] hergestellten.... [z. B. Glucosesirup]". Bis jetzt werden gentechnisch veränderte Zutaten nur gekennzeichnet, wenn die Veränderung analytisch nachweisbar ist.

aid, Gesa Maschkowski

Weitere Infos unter: [www.transgen.de/?link=/Recht/leitfaden.html]

Quelle: Bonn [ aid ]

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