Bessere Verbraucherinformation bei Kakao- und Schokoladenerzeugnissen

Mit Verkündung der neuen Kakaoverordnung am 23. Dezember wird der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung und Täuschung wesentlich verbessert, da zukünftig die Bestimmungen der Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung auch auf Kakao- und Schokoladenerzeugnisse anzuwenden sind. Wichtige Verbraucherinformationen, wie z.B. das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Zutatenverzeichnis, sind jetzt auch auf den Etiketten von Kakao- und Schokoladenerzeugnissen anzugeben.

Die neue Kakaoverordnung enthält außerdem - wie bisher - Herstellungsanforderungen u.a. an die Erzeugnisse Kakaopulver, Schokolade, Milchschokolade, weiße Schokolade, gefüllte Schokolade und Pralinen und Regelungen über die zulässigen Zutaten, die bei der Herstellung dieser Erzeugnisse verwendet werden dürfen. Hervorzuheben ist, dass zukünftig bei der Herstellung einiger Schokoladenerzeugnisse die Verwendung bestimmter anderer pflanzlicher Fette als Kakaobutter zulässig ist. Um eine ausreichende Verbraucherinformation zu gewährleisten, sind diese Produkte mit dem Hinweis "enthält neben Kakaobutter auch andere pflanzliche Fette" zu kennzeichnen.

Mit der Kakaoverordnung wird die europäische Richtlinie über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse in deutsches Recht umgesetzt. Die neue Verordnung löst die Kakaoverordnung von 1975 ab. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist im Juni 2004 dürfen Kakao- und Schokoladenerzeugnisse noch nach den Vorschriften der alten Kakaoverordnung hergestellt und gekennzeichnet werden. Das Inverkehrbringen dieser Erzeugnisse ist bis zum Abbau der Vorräte zulässig.

Quelle: Berlin [ bmvel ]

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