Kritik an geplanten EU-Vorschriften zur Kennzeichnung
UEAPME prangert den Kommissionsvorschlag zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln an: überzogen und undurchführbar für Kleinbetriebe
In einem Schreiben, das am 14-01-2004 an David Byrne, den europäischen Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz und gleichzeitig an die Mitglieder des Europaparlaments geschickt wurde, kritisiert die UEAPME, der europäische Verband des Handwerks und der kleinen und mittleren Betriebe, den jüngsten Kommissionsvorschlag, ein Generalverbot für gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln zu erlassen. Der Verband bezeichnete den Kommissionsvorschlag als überzogen und für Kleinbetriebe undurchführbar."Leider ist dieser Vorschlag nur ein Beispiel für eine Tendenz in der europäischen Lebensmittelpolitik", sagte dazu Hans-Werner Müller, Generalsekretär der UEAPME. "Immer öfter stellen wir fest, dass Verordnungen vorbereitet werden, ohne zu prüfen, ob Kleinbetriebe und besonders die sogenannten Mircrounternehmen überhaupt in der Lage sind, diesen Anforderungen zu genügen."
In ihrer Stellungnahme sieht die UEAPME besonders kritisch auf die Bestimmungen eines Zulassungsverfahrens für die wenigen Angaben, die erlaubt sein sollen. Das Verfahren, das der europäischen Lebensmittelbehörde übertragen werden soll, sei zeit- und kostenaufwendig und werde für Kleinbetriebe eine Wettbewerbsverzerrung bedeuten. Mit einem Genehmigungsverfahren, das wie bei Medikamenten ablaufe, könnten es sich kleine und Microunternehmen künftig gar nicht mehr erlauben, gesundheitsbezogene Angaben auf ihren Lebensmitteln zu machen. Deshalb fordert die UEAPME Änderungen, mit denen dieses Genehmigungsverfahren beschleunigt werden kann.
Außerdem spricht sich die UEAPME gegen ein generelles Verbot von Informationen und werbenden Angaben aus, selbst wenn diese wahr und keineswegs irreführend für Verbraucher sind. Der Verband fordert, dass Nährwert- und Gesundheitsangaben, die wissenschaftlich fundiert und leicht verständlich sind, auch in Zukunft ohne zusätzliche Überprüfung gemacht werden können. Neuere Urteile des europäischen Gerichtshofs stützen diese Argumente der UEAPME.
Die UEAPME fürchtet, dass durch diesen Vorschlag eine Diskriminierung bestimmter Lebensmittelgruppen entstehen könnte, indem durch Nährwertprofile "gute" und "schlechte" Lebensmittel definiert werden. Für alle Lebensmittel sollte dagegen die Möglichkeit erhalten werden, Nährwertangaben zu machen, sofern diese Angaben richtig sind.
Schließlich stellt die UEAPME die gesamte Initiative der Europäischen Kommission zu einer Regelung gesundheitsbezogener Angaben in Frage, da irreführende Behauptungen und Nährwertangaben längst durch europäisches Recht geregelt sind und - davon ausgehend - auch in den Verordnungen der Mitgliedsstaaten.
Quelle: Rüssel [ ueapme ]