Höhn kämpft gegen Antibiotika in Tierfutter
Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn: " Alle pharmakologisch wirksamen Stoffe müssen aus dem Regelungsbereich des Futtermittelrechts herausgenommen und in das Arzneimittelrecht überführt werden. Diese Forderung konnten wir durch das Verbot bzw. durch die Überführung von antibiotischen Leistungsförderern aus dem Futtermittelrecht in das Arzneimittelrecht für diesen Stoffbereich bereits umsetzen. Für den Bereich der Kokzidiostatika will die Kommission erst in mehreren Jahren Entscheidungen treffen. Dies ist entschieden zu spät. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes muss hier sofort gehandelt werden."
Durch eine Regelung dieser Stoffe im Arzneimittelrecht würden einerseits zulässige Rückstandshöchstmengen für Lebensmittel festgelegt werden können, die sich an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit orientieren, andererseits könnten an die Herstellung von Futtermitteln mit Zusatz von pharmakologische wirksamen Stoffen höhere Anforderungen gestellt werden, als sie derzeit für Futtermittelzusatzstoffe gelten. Diese Stoffe dürften dann bei den Futtermittelherstellern nur noch über gesonderte Produktionsschienen in Futtermittel eingemischt werden. Hierdurch könnten beispielsweise Kontaminationen über Futtermühlen vermieden werden. Im übrigen ist über das Arzneimittelrecht nur ein gezielter indikationsbezogener Einsatz möglich, dies heißt, Tiere werden erst dann mit den Arzneimitteln behandelt, wenn sie tatsächlich erkrankt sind.
Quelle: Düsseldorf [ munlv ]