Schweiz passt Veterinärgesetzgebung an

Vom Hunde-Chip bis zur Tierkörperbeseitigung

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat die Verordnung über die Entsorgung tierischer Abfälle (VETA) komplett überarbeitet und dem EU-Recht angeglichen. Damit soll ein reibungsloser Handel von Tieren und Tierprodukten mit EU-Partnern garantiert werden. Für die revidierte Verordnung beginnt heute die Anhörung. Im gleichen Paket stellt das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement zudem Änderungen der Tierseuchenverordnung (TSV), der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) und der Fleischuntersuchungsverordnung (FUV) zur Diskussion. Die Anhörung dauert bis zum 1. März 2004. 
 
In Anpassung an EU-Recht werden die tierischen Nebenprodukte neu in drei Kategorien aufgeteilt. Kategorie-1-Produkte müssen verbrannt, jene der Kategorie 2 können als Dünger oder zur Biogas-Produktion verwendet und Kategorie-3-Produkte, die risikoärmsten, können unter anderem Heimtieren verfüttert werden. Grundsätzlich soll damit eine weitergehende Nutzung von tierischen Nebenprodukten etwa zur Energiegewinnung möglich werden, ohne die wegen BSE erlassenen Einschränkungen aufzuweichen.

Im Entwurf der Tierseuchenverordnung ist eine Kennzeichnung von Hunden per unter die Haut eingepflanztem Mikrochip oder per Tätowierung vorgesehen. Bis Ende 2004 sollen alle Hunde in der Schweiz markiert und in einer Datenbank registriert sein. Um Kontrollen zu erleichtern, wird zusätzlich ein Hundeausweis mit Daten zu Impfungen, Krankheiten und Herkunft des Tieres ausgestellt. Die Kennzeichnung wird Abklärungen nach Beissunfällen, bei Seuchenausbrüchen oder das Suchen entlaufender Hunde erleichtern.

Die Anhörung - eine Vernehmlassung auf Departementsstufe - dauert bis zum 1. März. Die revidierten Verordnungstexte und ausführliche Erläuterungen finden Sie im Internet unter: http://www.bvet.admin.ch/tiergesundheit/d/gesetzgebung/1_index.html

Quelle: Bern [ bvet ]

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