BLL erläutert GPSG
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz neugefasst
Am 9. Januar 2004 ist das Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt zum 1. Mai 2004 in Kraft und löst ab diesem Zeitpunkt das Produktsicherheitsgesetz und das Gerätesicherheitsgesetz ab, die gleichzeitig außer Kraft treten. 1. Ziel und Funktion des GPSGDas GPSG fasst die bisher im Produktsicherheitsgesetz und im Gerätesicherheitsgesetz verteilten Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten, zu denen auch die vom Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) erfassten Produkte gehören, in einem einzigen Regelungswerk zusammen und setzt die EU-Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit fristgemäß in deutsches Recht um. Ziel ist es, zur Deregulierung und Entbürokratisierung ein umfassendes Gesetz zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit im Zusammenhang mit der Vermarktung technischer Produkte zu schaffen.