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Maggi live in Hamburg erleben

Maggi Kochstudio Treff in Hamburg eröffnet

Mitten im Herzen Hamburgs, am Jungfernstieg, wurde ein neues Maggi Kochstudio Treff eröffnet. Nun kann man das aus dem Fernsehen bekannte Maggi Kochstudio "live" erleben. Nach Frankfurt und Leipzig soll es auch in Hamburg ein Erfolg werden. Im Maggi Kochstudio Treff werden jeden Tag Kochkurse angeboten. Außerdem sind alle Maggi Produkte zu kaufen. In den Snack-Bars hat man eine große Auswahl von Suppen und Snacks und die Rezepte gibt es kostenlos dazu. Zusätzlich gibt es eine Lounge, die Firmen für Meetings und Konferenzen nutzen können.

Der Eingang des neuen Maggi Kochstudio Treffs

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Und ab geht der Wurstbrief.de

"Ich war total überrascht und fasziniert zugleich von dem Wurstbrief in meinem Briefkasten" oder "Die Freude über dieses kleine, originelle Geschenk war riesig". So fassen Empfängern eines Wurstbriefes die Begeisterung in Worte.

Die einfachste und treffendste Erklärung für diese Idee: Ein Wurstbrief ist ein originelles, aufmerksamkeitserregendes Geschenk, dass jeder im Internet unter www.Wurstbrief.de bestellen kann. Kreativ verpackte Wurst wird dann zusammen mit einer persönlichen Grußbotschaft zuverlässig an die jeweilige Wunschadresse verschickt.

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Tulip kauft Fabrik in Deutschland

Tulip Food Company übernimmt mit Wirkung zum 1. März 2004 die Aktivitäten der Oldenburger Fleischwarenfabrik in Deutschland. Die Übernahme ist ein Glied der Strategie, Tulips Wettbewerbskräfte auf dem deutschen Markt zu stärken.

Die Oldenburger Fleischwarenfabrik in Oldenburg, Niedersachsen, hat eine logistisch günstige Lage in der Nähe von Tulips Fabrik in Schüttorf. Die Übernahme mit Wirkung zum 1. März 2004 steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundeskartellamtes.

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Wiesbauer zufrieden mit 2003 - optimistisch für 2004

Die Wiesbauer-Gruppe erzielte 2003 einen Gesamtumsatzzuwachs von rund 5 %. Beim Export von typisch österreichischen Produktspezialitäten nach Deutschland gab es, wie in den Vorjahren, einen starken Zuwachs. Mit der Eröffnung des neuen deutschen Zentralvertriebsbüros verfügt Wiesbauer nun über eine eigene Vertriebsdrehscheibe in Deutschland, Basis für eine weiter gute Entwicklung hier. Verstärkt soll mit der EU-Osterweiterung der ungarische und der tschechische Markt bearbeitet werden. Jahresrückblick 2003: Wichtige Weichenstellungen für die Zukunft

Die Übernahme der Firma Teufner, die erfolgreiche Erst-Präsentation des original ungarischen Spezialitäten-Sortimentes „Prímás" auf der Anuga in Köln, die Wahl des "Meister Schinkens" zum österreichischen Produkt Champion 2003 im Bereich Theke sowie ein kräftiges Wachstum im Export nach Deutschland sind für Wiesbauer Geschäftsführer Komm. Rat Karl Schmiedbauer die Highlights des vergangenen Geschäftsjahres.

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FRoSTA schließt schweres Jahr mit Umsatzverlust

Restrukturierung hat im IV. Quartal gegriffen

Die FRoSTA AG erzielte im Jahr 2003 einen Umsatz in Höhe von 262,5 Mio. € (Vorjahr = 284 Mio €). Das Vorsteuerergebnis – vor Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer – beläuft sich auf -7,9 Mio. €. Durch Gewinne im 4. Quartal konnte der bis Ende September 2003 aufgelaufene operative Verlust von 6,6 Mio. € auf 5,5 Mio. € zurückgeführt werden. Dieser Verlust erhöht sich durch Restruktierungsaufwendungen für Sozialplan und Abfindungen um den Betrag von 2,4 Mio. €. 

Durch reduzierte Verbindlichkeiten konnte die Eigenkapitalquote trotz des eingetretenen Verlustes auf deutlich über 20 % gehalten werden. Eine Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2003 wird der Vorstand nicht vorschlagen.

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Union sieht sich durch Wissenschaftsrat bestätigt

Anlässlich des Forschungsberichts des deutschen Wissenschaftsrats erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Peter-Harry Carstensen MdB, und der Beauftragte für Bio- und Gentechnologie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich MdB:

Eine stärkere Vernetzung der bundeseigenen Forschungseinrichtungen mit den Agrarfakultäten der Hochschulen ist das Ziel einer CDU/CSU-Initiative, die inzwischen im Agrarausschuss des Deutschen Bundestages auch die Unterstützung aller Fraktionen gefunden hat.

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Urteil im Ebermastprozeß

Urteilstext auch zum Nachlesen als pdf-Datei

Der Kampf Deutschlands gegen den Import dänischer Eber zwischen 1993 und 1998 könnte für die Bundesrepublik teuer werden. In einem Urteil vom 30. 01. 2004 gab das Landgericht Bonn den klagenden Dänen teilweise recht und eröffnet damit möglicher weise einen Anspruch auf 70 Millionen Euro Schadensersatz.

Dass Deutschland mit seinem Verbot gegen EU-Recht verstoßen habe, verkündete 1998 der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem von der Europäischen Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren. Um die deutschen Verbraucher vor dem typischen Ebergeruch geschlechtsreifer männlicher Mastschweine zu schützen, verlangten die deutschen Behörden andere Kontrollen als die EU vorgesehen hatte. Den Dänen verpatzte die deutsche Starrköpfigkeit ein gerade gestartetes Programm mit der Mast unkastrierter Eber. Die Folgekosten für die daraus erfolgten Maßnahmen wollten die Dänen erstattet sehen; sie errechneten ca. 120 Millionen Euro plus einer angemessenen Verzinsung. Das Bonner Landgericht erkannte die Ansprüche grundsätzlich an, ging jedoch davon aus, ein Teil davon verjährt sei, so dass „nur“ rd. 70 Millionen Euro als Entschädigung zurechtfertign seien.

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Wissenschaftsrat beurteilt Bundesforschung

Stellungnahme zum Download bereit

Wie bereits am 02-02-2004 gemeldet hat sich der Wissenschaftsrat der Bundesregierung kritisch mit der Ressortforschung im Verbraucherministerium auseinandergesetzt. Da der Kurzbericht unmöglich alle Aspekte dieser Untersuchung und der daraus folgenden Empfehlungen wiedergeben kann, dokumentieren wir ihnen das Origiginaldokument als pdf-Datei.

Die verabschiedeten "Empfehlungen zur Entwicklung der Rahmenbedingungen der Forschung in Ressortforschungseinrichtungen (am Beispiel der Forschungsanstalten in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL))" (Drs. 5910/04) sind hier als pdf-Datei [zum Download] bereit.

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Weiter Einfuhrverbot von Geflügel aus Asien

Ausbruch der Geflügelpest in Asien: Mitgliedstaaten beschließen Verlängerung des Einfuhrverbots für Geflügelerzeugnisse

Der die Mitgliedstaaten vertretende Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat heute dem Vorschlag des für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Kommissionsmitglieds David Byrne zugestimmt, die Einfuhr von Geflügelerzeugnissen und als Heimtiere gehaltenen Vögeln aus den asiatischen Ländern zu verbieten, die von der Geflügelpest betroffen sind. Dies betrifft die Einfuhr von frischem Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnissen aus Thailand und als Heimtiere gehaltenen Vögeln aus Kambodscha, Indonesien, Japan, Laos, Pakistan, China, Südkorea, Thailand und Vietnam. Es wurde beschlossen, das Einfuhrverbot in Übereinstimmung mit den Leitlinien des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) für 6 Monate bis zum 15. August aufrecht zu erhalten. Die Situation wird ständig überwacht, um das Verbot möglicherweise eher zu ändern, wenn die Seuchenlage dies zulässt. Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Geflügelseuche, die dem Geflügelsektor schwere wirtschaftliche Schäden zufügen kann und auch auf den Menschen übertragbar ist. Obwohl das Risiko der Einschleppung des Virus in Fleisch oder Fleischerzeugnissen wahrscheinlich sehr gering ist, möchte die EU sichergehen, dass jede mögliche Übertragung ausgeschlossen wird.

„Wir ergreifen in Übereinstimmung mit unseren Veterinärvorschriften und auf der Grundlage internationaler Leitlinien alle nur möglichen Maßnahmen, um die Einschleppung der Geflügelpest aus den betroffenen Ländern in Asien zu verhindern. Ich bin sehr froh, dass wir in dieser Hinsicht die volle Unterstützung unserer Mitgliedstaaten erhalten", so David Byrne. „Wir müssen natürlich wachsam bleiben und die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass das Einfuhrverbot in allen Häfen und Flughäfen streng eingehalten wird. Das Einfuhrverbot soll die Einschleppung der Seuche nach Europa verhindern und gewährleisten, dass weder unsere Bürger noch die Geflügelbestände der EU gefährdet sind. Bei Reisen in die betroffenen Regionen sollte man die WHO-Leitlinien befolgen."

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Tierärztekammer lehnt Schächten ab

Fleisch aus betäubungsloser Schlachtung soll gekennzeichnet werden

Die Bundestierärztekammer lehnt jedes Schlachten ohne Betäubung (Schächten) ab. Sie appelliert anlässlich des anstehenden Opferfestes (Kurban Bayrami/Id Al-Adha, 1. bis 4. Februar) an die moslemischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, Tiere für das traditionelle Opfer nur mit Betäubung zu schlachten. Der Dachverband der Tierärzte schlägt außerdem vor, Fleisch zu kennzeichnen, das nach muslimischem oder jüdischem Glauben durch betäubungslose Schlachtung gewonnen wurde.

Beim betäubungslosen Schlachten werden die Tiere mit einem Halsschnitt getötet. Sie sind nicht sofort bewusstlos und können erheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt sein. Das Tierschutzgesetz verbietet Schlachten ohne Betäubung grundsätzlich. Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine Glaubensgemeinschaft dafür zwingende religiöse Vorschriften hat. Moslemischen Gläubigen schreibt ihre Religion u. a. vor, dass ein Tier zum Zeitpunkt der Schlachtung nicht tot sein darf und das Blut vom Fleisch getrennt sein muss. Für diese beiden Kriterien gibt es mit der Elektro-Kurzzeitbetäubung eine Alternative, die zunehmend von Moslems akzeptiert wird und die Tiere vor Leiden schützt.

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Ehlen für Eilverordnung des Bundes nach niedersächsischem Vorbild

Reaktion auf Aviäre Influenza (Geflügelpest) in Südostasien

Um, vor dem Hintergrund des Geschehens in Südostasien, den Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest auf höchstmöglichem Niveau zu stabilisieren, hat sich Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen heute für eine dementsprechende Eilverordnung des Bundes ausgesprochen.

Die in der geänderten Fassung vom 16. Mai 2003 unverändert geltende niedersächsische Geflügelpest-Verordnung könne Berlin als Vorbild für eine Eilverordnung des Bundes betrachten, empfiehlt Ehlen. Die Anzeigepflicht vermehrter Todesfälle in einem Bestand, als wichtiger Indikator eines möglichen Seuchengeschehens, ist z.B. in der niedersächsischen Verordnung bereits verankert, darüber hinaus eine Vielzahl von Sicherheitsvorkehrungen. So müssen Halter von Hühnern, Perl- und Truthühnern sowie Enten und Gänsen sicherstellen, dass keine betriebsfremden Personen die Haltungen betreten können und dass Schuhreinigungs- und Desinfektionseinrichtungen vorhanden sind.

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