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Nüssel: Wettbewerbsposition der Veredelungswirtschaft sichern

Nationale Umsetzung der EU-Agrarreform

Eine rasche Einigung über die Modalitäten der nationalen Umsetzung der Luxemburger Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik fordert Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, von der Bund-Länder-Agrarministerkonferenz, die am 27. November tagt.

Die Umsetzung der Reform, deren Herzstück die Entkopplung der Direktzahlungen ist, kann insbesondere für den Fleisch- und Milchsektor erhebliche Auswirkungen haben. Nüssel setzt sich dafür ein, die Ent-kopplung so auszugestalten, dass abrupte Einbrüche in der Produkti-onsstruktur abgewendet werden. Kurzfristige Verwerfungen auf den Märkten für die tierische Produktion müssen vermieden werden.

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Legehennenhaltung ein Spielball der Emotionen?

Aktuelle Diskussion zur Käfighaltung zeigt politisches Dilemma auf

 Die Käfighaltung von Legehennen wird in der gesamten Europäischen Union ab 2012 verboten. In Deutschland soll ein solches Verbot durch die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 28. Februar 2002 bereits ab dem Jahreswechsel 2006/2007 gelten. Nun aber machen Wissenschaftler, Fachkreise und Politiker - einschließlich des ehemaligen niedersächsischen Landwirtschaftsministers Uwe Bartels, SPD, sowie des Tierschutzbeauftragten der SPD, Dr. Wilhelm Priesmeier - gegen diese Vorgabe mobil. Sie offenbaren damit ein Dilemma, in dem Landwirtschaftsministerin Renate Künast steckt: Der Wunsch nach mehr Tierschutz lässt sich offensichtlich nicht mit einem Alleingang durch ein nationales Gesetz umsetzen.

Fakt ist, dass die Boden- und Freilandhaltung den Tieren nach einer Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover1) nicht die erhofften Verbesserungen bringt.

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Augen auf beim Räucherlachskauf

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Ehlens mit Verbraucherschutztipp

Damit das hochwertige Lebensmittel Räucherlachs auch als vakuumverpackte Ware seinen berechtigten Ansprüchen gerecht werden kann, empfiehlt Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen auf drei Dinge ganz besonders zu achten. Erstens: Räucherfisch in Vakuumverpackungen möglichst frühzeitig vor Ablauf des Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatums verzehren. Zweitens: Die "Kühlkette" nicht unterbrechen, am besten Kühltaschen oder Kühlboxen für den Weg vom Einzelhandel bis zum häuslichen Kühlschrank einsetzen. Drittens: Räucherlachs, der nicht für den sofortigen Verzehr bestimmt ist, einfrieren und vor dem geplanten Genuss im Kühlschrank auftauen.

Hintergrund dieser Tipps, so Ehlen weiter, seien zwei unterschiedliche Erkenntnisse des zum Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gehörenden Veterinärinstitutes für Fische und Fischwaren Cuxhaven.

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Novelle Handwerksordnung: Erfreulicher Zwischenstand

Einen positiven Zwischenstand gibt es aus Sicht des Fleischerhandwerks bei der Diskussion um Kleinunternehmergesetz und HWO-Novelle zu berichten: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat beschlossen, am 26. November beide Gesetzesvorhaben gemeinsam zu behandeln. Damit konnte ein Kernanliegen des Handwerks, keine Abspaltung einzelner Regelungsgegenstände der HWO vorzunehmen, sondern eine Gesamtdiskussion zu führen, nach vielen intensiven und schwierigen Gesprächsrunden mit den politi-schen Parteien realisiert werden.

Anschließend wird am 27. November die 2. und 3. Lesung der HWO-Novelle im Bundestag stattfinden und bereits am 28. November stehen die Beratungen im Bundesrat an.

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DFV und IMV gegen Fremdwasseranteil in unverarbeiteten Lebensmitteln

Zum Entwurf einer Kommissionsrichtlinie über die Angabe von Wasser in der Verkehrsbezeichnung von bestimmten Lebensmitteln hat der Deutsche Fleischerverband (DFV) in einem Schreiben an das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Position bezogen.

In dem Brief wird darauf hingewiesen, dass es keiner neuen gesetzlichen Regelungen bedürfe, um geltendes Recht durchzusetzen. Denn es sei bereits heute unzulässig, zu unverarbeiteten Lebensmitteln wie z.B. Hähnchen- oder Putenbrust Zusatzstoffe zuzufügen. Die gefestigte Verkehrsauffassung gehe zudem nicht nur in Deutschland davon aus, dass unverarbeiteten Lebensmitteln auch keine weiteren Lebensmittel wie z.B. Wasser zugefügt werden dürfen. Nach Ansicht des DFV ist es unmöglich, Wertminderungen durch die Zugabe von Wasser durch eine Kenntlichmachung kompensieren zu wollen. Vielmehr müssten bestehende Vorschriften angewendet und verfälschte Produkte sanktioniert werden.

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IFFA und IFFA Delicat mit neuen Konzepten

Für die kommende IFFA, die vom 15. bis 20. Mai 2004 in Frankfurt am Main stattfindet, wurden einige neue Konzepte entwickelt, die insbesondere für Vertreter des Fleischerhandwerks einen Besuch noch lohnender machen: Im Rahmen der IFFA Delicat wird ein "Lehrpfad" eingerichtet, der die Anforderungen an ein Fleischer-Fachgeschäft aus der Sicht des Verbrauchers beschreibt, nachvollzieht, was dies für das Fleischerhandwerk bedeutet und entsprechende Lösungsansätze bietet.

Gemeinsam mit wichtigen Partnern und der Messe Frankfurt wird ein Treffpunkt des Fleischerhandwerks angeboten, an dem sich verabredet werden kann, an dem Erfahrungen ausgetauscht und Geschäfte abgeschlossen werden sollen. Ein spezielles Hinweissystem führt in allen Hallen zu den Partnern des Fleischerhandwerks, hilft so bei der Orientierung und signalisiert: Hier sind Inhaber von Fleischer-Fachgeschäften ganz besonders willkommen.

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Essstörungen: Erkennen, bewältigen, verhindern

Eröffnung einer Kunstausstellung von essgestörten Patienten

In diesem Jahr findet das Berliner Essstörungsforum zum 13. Mal statt. Hauptthema ist dieses Mal "Interaktions- und Ernährungsstörungen in der frühen Kindheit und ihre Auswirkungen auf das spätere Leben". ##|n##

Gleichzeitig feiert die Abteilung für Psychosomatik und Psychotherapie des Campus Benjamin Franklin der Charité, Universitätsmedizin Berlin ihr 25jähriges Bestehen, zu dem dieses Mal zusätzlich ein Empfang mit Eröffnung einer eindrucksvollen Kunstausstellung von Münchner essgestörten Patienten und Patientinnen in der Westhalle des Klinikums stattfindet:

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Fischbestände unter verstärkter Kontrolle

EU- Kommission schlägt Hilfsprogramm vor

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für ein Zweijahres-Hilfsprogramm vorgelegt, um die nationalen Behörden bei der Finanzierung von Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) zu unterstützen. Für den Zeitraum 2004-2005 wird die EU insgesamt 70 Mio. EUR zur Verfügung stellen. Auch die neuen Mitgliedstaaten können vom Zeitpunkt ihres EU-Beitritts an das Programm nutzen, um ihre Kontrollstrukturen zügig zu modernisieren und eine ordnungsgemäße Durchführung der GFP-Maßnahmen zu gewährleisten. Für den Erwerb von Anlagen, insbesondere zur elektronischen Datenübertragung und zur Fernerkundung per Satellit sowie zur Aus- und Fortbildung von Überwachungspersonal, werden auch weiterhin Mittel bereitgestellt. Gefördert werden können künftig neue Projekte wie etwa Kampagnen zur Sensibiliserung von Fischern, Inspektoren, Staatsanwälten und Richtern sowie der Öffentlichkeit; sie alle müssen verstehen, wie wichtig es für die Bestandserhaltung ist, dass die Kontrollvorschriften eingehalten werden. Die laufende Förderregelung, die seit dem 1. Januar 2001 gilt, endet am 31. Dezember 2003. Das vorgeschlagene Hilfsprogramm läuft vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2005, wenn die gemeinsame Fischereiaufsicht auf EU-Ebene ihre Tätigkeit aufnehmen wird.

"Nach den derzeitigen Erkenntnissen sind die Kontrollmittel, die die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen, weiterhin unzureichend. Die immer länger werdende Liste der gefährdeten Fischbestände zeigt deutlich, dass Schwächen bei den Kontrollen es möglich machen, illegale Praktiken, die die Nachhaltigkeit der Fischerei in Gefahr bringen, fortzusetzen. Mit diesem Förderprogramm unterstreicht die EU ihre Entschlossenheit, den Mitgliedstaaten bei der Ausräumung solcher Schwächen zu helfen," so Franz Fischler, der in der Europäischen Kommission für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei zuständig ist.

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Antibiotikarückstände in Hühnereiern gefunden

Keine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher - Minister Backhaus: Untersuchungen laufen auf Hochtouren

Bei Eiern von sieben Legehennenhaltungsbetrieben aus Mecklenburg-Vorpommern wurden Rückstände des Wirkstoffs Lasalocid-Na gefunden. Lasalocid-Na darf in der Mastgeflügelhaltung gegen Kokzidien (Parasiten) eingesetzt werden. In der Legehennenhaltung ist dieses Präparat jedoch nicht zugelassen. Den Betrieben wurde daraufhin untersagt, Eier weiterhin in den Verkehr zu bringen. Diese Maßnahme wird von den zuständigen Veterinärämtern überwacht. Im Landwirtschaftsministerium wurde entsprechend ein Arbeitsstab eingerichtet. Eine umfassende Risikobewertung wird zurzeit durch das Bundesamt für Risikobewertung erarbeitet. Eine Gesundheitsgefährdung der Verbraucher ist nach den vorliegenden Informationen bei den vorgefundenen Werten auszuschließen.

Obwohl eine Gesundheitsgefährdung derzeitig nicht angenommen werden kann, ist es aus Vorsorgegründen untersagt, lasalocidhaltige Eier in den Verkehr zu bringen. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD): "Wir nehmen wir diese Funde sehr ernst und untersuchen mit Hochdruck, ob weitere Betriebe betroffen sind und wie dieser Wirkstoff in die Eier gelangen konnte." Noch ist über die möglichen Ursachen für die Belastung nichts bekannt. Die zuständigen Überwachungsbehörden der betroffenen Landkreise und des Landes recherchieren, ob weitere Betriebe betroffen sind und welche Ursachen die positiven Befunde haben können.

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"Ja" zum Jagdrecht

DBV unterstützt Unterschriftenaktion

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich erneut für den Erhalt des bestehenden Jagdrechtes ausgesprochen. Er unterstützt die Aufklärungs- und Unterschriftenkampagne der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer für den Erhalt des bestehenden Jagdrechtssystems. Ziel dieser Kampagne ist es, Politik und Öffentlichkeit in der bevorstehenden Debatte zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes aufzuzeigen, dass sich das derzeitige Jagdgesetz mit seiner persönlichen Verantwor-tung der Jäger für das Revier im Sinne einer nachhaltigen Nutzung der Wildtierbestände bewährt hat. Eine Reform hingegen zöge eher eine Verschlechterung nach sich und werde von weiten Teilen der Bevölkerung abgelehnt.

Die Bundesregierung beabsichtigt laut Koalitionsvertrag, das Bundesjagdgesetz noch in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Verschiedene der Jagd gegenüber kritisch eingestellte Tier- und Umweltverbände fordern massive Beschränkungen bis hin zur vollständigen Abschaffung der Jagd. Das Jagdrecht ist seit 1948 untrennbar mit Eigentum an Grund und Boden verbunden und steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Die vier Millionen Flächeneigentümer in Deutschland wirken unmittelbar über die Jagdgenossenschaften bei der Jagd in ihrem Revier mit. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer und der DBV und wollen mit ihrer Kampagne darauf aufmerksam machen, dass das Bundesjagdgesetz eine bewährte, zeitgemäße und moderne Regelung unter Berücksichtigung des Tierschutzes und der naturnahen Forstwirtschaft darstellt. So ist im Jagdgesetz in Deutschland die Hegeverpflichtung verankert ebenso wie das Handeln nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit, das Reviersystem und die Pflichtmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften. Somit sind die Voraussetzungen geschaffen, damit dem Jäger ein ausgewogenes System von Rechten und Pflichten auferlegt wird. Eine Reform, die sich nur einzelne Punkte herausnimmt, wird das Gesamtsystem aus dem Gleichgewicht bringen und die nachhaltige Nutzung der Wildtierbestände sowie die große Artenvielfalt in den Wäldern gefährden, befürchtet der DBV.

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Müller sieht Handlungsbedarf bei Antibiotikaresistenzen

Weiterhin dringenden Handlungsbedarf sieht Alexander Müller, Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, bei der Verhinderung von Antibiotikaresistenzen. Insbesondere der prophylaktische Einsatz von Antibiotika in ganzen Tierherden sei mit Blick auf die Entstehung von Resistenzen höchst bedenklich, so der Staatssekretär heute auf dem Symposium "Risikoanalyse Antibiotikaresistenz" des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin. Zusätzlich sieht Müller weiteren Forschungsbedarf über die Mechanismen der Ausbreitung von Resistenzen. Er kündigte an, auf der Grundlage der Ergebnisse des Symposiums werde es eine Risiko-Bewertung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung geben. Darauf aufbauend sollten Empfehlungen für ein aktives Risikomanagement erarbeitet werden. "Antibiotika helfen Leben retten. Deshalb muss alles getan werden, um Resistenzen so weit wie eben möglich zu verhindern. Gemeinsam mit Forschung und Tierärzteschaft wollen wir konkrete Schritte dazu erarbeiten", so Müller. 

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