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Gerichte für heiße Theke und Partyservice

Workshop für das Fleischerhandwerk

Die Verzehrsgewohnheiten der Menschen in Deutschland sind in einem starken Wandel begriffen. Die traditionelle Mahlzeit, in der eigenen Küche selbst zubereitet, verliert zunehmend an Bedeutung. Immer stärker nachgefragt werden stattdessen Dienstleistungen, sei es in Form des Außer-Haus-Verzehrs - gerade auch als kleine Mahlzeit zwischendurch - oder als Partyservice, der dem Gastgeber das aufwendige Zubereiten appetitlicher Häppchen, vielseitiger Buffets oder hochwertiger Menüs abnimmt.

Für Fleischer-Fachgeschäfte bieten sich in diesen Geschäftsfeldern interessante Chancen, sich mit einem attraktiven, umfassenden Angebot zu profilieren und so zusätzlichen Umsatz zu erzielen sowie neue Kunden zu gewinnen.

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Getreide für Lebensmittel oder Futter: gleichartige Qualitätsgarantien

Für einen niederländischen Landwirt macht es keinen Unterschied, ob er Getreide für Futtermittel oder für den menschlichen Verzehr anbaut: die Qualität ist in jedem Fall garantiert. Diese Garantie kann er Dank  des GMP+-Kode Futtermittelanbau, bzw. dessen Gegenstück für Nahrungsmittel für den menschlichen Verzehr, geben. Aber auch wenn Futtermittel gemäß dieser letztgenannten Regelung angebaut wird, ist die Qualität hinreichend garantiert. Zu diesem Ergebnis sind die Verantwortlichen dieser Regelungen, die niederländische Wirtschaftsgruppe für Tierfutter und die Wirtschaftsgruppe für Getreide, Saaten und Hülsenfrüchte, nach ausgiebiger Beratung und Abstimmung gelangt. Damit wird bestätigt, dass in den Niederlanden auch für den Anbau von Futtermitteln die höchsten Standards gelten.

Die Qualitätsgarantie für niederländisches Tierfutter wurde 1992 durch die Good Manufacturing Practice (GMP+) der Wirtschaftsgruppe Tierfutter festgelegt. Viehhalter, die am Qualitätssicherungssystem IKB teilnehmen, dürfen ihr Mischfutter ausschließlich von GMP+-Betrieben beziehen. Der Plus in „GMP+“ weist auf eine Änderung des GMP+-Systems in 2001 hin. Seitdem ist die Sicherheit des niederländischen Tierfutters im GMP+-System durch die Prinzipien des HACCP (Hazard Analysis Critical Control Points) gewährleistet. Dadurch hat der niederländische Tierfuttersektor die Qualitätssicherung für die Herstellung von Tierfutter auf die gleiche Ebene gebracht wie die Produktion von Nahrungsmitteln für den menschlichen Verzehr. Diese Linie setzt sich in dem Anbau von Futtermitteln fort, dessen GMP+-Kode Futtermittel nun anerkanntermaßen eine gleichwertige Qualitatssicherung bietet wie die Beurteilungsrichtlinie für die Lebensmittelsicherheit. Beide Regelungen umfassen Grundforderungen an die Lebensmittelsicherheit. Die Normierungen des GMP+-Kode basieren auf der Futtergesetzgebung, während die der Beurteilungsrichtlinie ihre Grundlage in den Gesetzten zur Lebensmittelsicherheit findet. In beiden Regelungen basiert  das Forderungspaket auf dem HACCP-System. Um mögliche Sicherheitsrisiken in allen Stufen des Produktionsprozesses auszuschließen, können die Bauern konkrete Maßnahmen ergreifen und dadurch potentielle Gefahren ausschalten oder zumindest auf ein akzeptables Maß reduzieren.

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Einheitlichkeit für IKB-Sanktionen

Verstöße gegen das Qualitätssicherungssystem IKB-Schwein müssen einheitlich bestraft werden. Aus diesem Grunde hat die Wirtschaftsgruppe für Vieh, Fleisch und Eier am 11. Februar dieses Jahres die Beurteilungskriterien IKB-Schwein festgelegt. Dadurch wird sichergestellt, dass die unabhängige Zertifizierungsinstitution VERIN gleiche Verstöße gegen die IKB-Regeln auch gleich bestraft.


Unabhängige Kontrollen und Sanktionen sind wichtige Pfeiler des Qualitätssicherungssystems IKB für Schweine. Seit der Inkraftsetzung dieses Systems im Jahr 1992 hat die Teilnehmerzahl schnell zugenommen. 2003 wurden rund 90 % des niederländischen Schweinefleisches nach IKB-Vorgaben produziert. Da die Richtlinien mit Beginn des Jahres 2004 verschärft wurden, ist die erneute Anmeldung der Schweinehalter erforderlich geworden. Die Anmeldung verläuft sehr zügig, und die Teilnehmerzahl für das neue System befindet sich schon wieder auf dem Stand von Ende 2003.

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European Meat Alliance hat Regelwerk festgelegt

Die Vertreter der vier Mitglieder der European Meat Alliance (EMA) haben sich in Brüssel auf ein Regelwerk für die gemeinsame Arbeit zur Harmonisierung der nationalen Qualitätsstandards verständigt. Die Verabschiedung dieser für die weiterhin erfolgreiche Arbeit der EMA wichtigen Rahmenbedingungen erfolgte in Anwesenheit des EU-Parlamentariers Jan Mulder, der zugleich auch Mit-Initiator der EU-Initiative zur Harmonisierung der Qualitätssicherungssysteme ist.

Durch die Festlegung der Kriterien des Anforderungsrahmens, und der damit geschaffenen Grundlage für die Anerkennung von Rohstoffen aus den anderer EMA-Ländern, haben die EMA-Mitglieder Dänemark (QSG), Niederlande (IKB), Belgien (Certus) und Deutschland (QS) einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zur Harmonisierung der vier nationalen Qualitätssysteme absolviert. Der Anforderungsrahmen fasst im Wesentlichen die Kriterien zusammen, die völlige Übereinstimmung in allen vier Mitgliedsländern aufweisen, das heißt die Fleischproduktion kann nur als integraler Kettenprozess stattfinden. Darunter fallen somit alle Aktivitäten von der Futtermittelmittelproduktion über die Aufzucht und Mast der Tiere bis hin zum Transport und der Schlachtung sowie der Zerlegung und Verpackung. Die Analyse dieser Übereinstimmungen wurde von einem von der EMA eigens zu diesem Zweck beauftragten Institut erarbeitet.

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Niederländischer Sektor unterstützt europäisches 'QA-Projekt'

Der niederländische Fleischsektor ist schon immer ein Befürworter internationaler Zusammenarbeit, bzw. Qualitätssicherung, gewesen. Seine jahrelange Erfahrung mit der Integralen Kettenüberwachung (IKB) hat den niederländischen Sektor davon überzeugt, dass Sicherheit im Fleischbereich eine Voraussetzung ist und keinen Raum für einen Wettbewerb bieten sollte.

Das niederländische IKB System stammt aus dem Jahre 1992. Außerhalb aller Glieder der Fleischproduktionskette selbst (Erzeuger, Viehhändler, Schlachthofe und Lebensmitteleinzelhandel), haben auch Vertreter der Behörden, der Veterinärfakultäten und wissenschaftlicher Forschungsinstitute bei der Begründung dieses Systems eine wichtige Rolle gespielt.

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Neue Ansätze zur Weiterentwicklung der Putenhaltung

Mehr Verbraucherinformation gefordert - Neues Modell für Besatzdichte prüfen

 Die Initiative Nachhaltige Deutsche Putenwirtschaft hat in ihrer letzten Sitzung [12-02-2004] konkrete Schritte zur Weiterentwicklung der im EU-Vergleich bereits hohen Standards der deutschen Putenfleischerzeugung beschlossen. Die Spitzenvertreter der teilnehmenden Organisationen aus Politik, Wissenschaft, Tierschutz, Verbraucherschutz, Handel und Landwirtschaft sprachen sich bei der Weiterentwicklung der Tierschutzanforderungen für die Fortsetzung der Arbeit mit dem Grundsatz "Sorgfalt vor Eile" aus. Sie sehen auch eine dringend notwendige Verbesserung der Verbraucherinformation, um die offensichtlich falschen Vorstellungen über die moderne Putenhaltung und die Produktsicherheit abzubauen. Neue Ansätze für verbesserten Tierschutz

Durch neue Erkenntnisse verspricht sich die Initiative eine Verbesserung im Tierschutz. Mögliche Ansätze sehen die Experten unter anderem in einem neuen Modell zur Festlegung der Besatzdichte in der konventionellen Bodenhaltung von Puten: Die Besatzdichte beschreibt die Anzahl der Puten pro Quadratmeter. Bislang ist die Anzahl der Tiere auf einen Maximalwert begrenzt. Dies ermöglicht es den Tieren auch zum Ende der Aufzucht, ihr arttypisches Verhalten auszuüben. Künftig könnte ein flexibles Modell die starren Obergrenzen ablösen und das gesamte Management des jeweiligen Betriebs - gekoppelt an Kriterien wie Qualität der Haltung, Versorgung und Betreuung der Tiere bis hin zur Sachkunde der Halter - berücksichtigen. Werden dann in der Praxis bestimmte Toleranzwerte über- oder unterschritten, würde sich die zulässige Besatzdichte entsprechend verringern oder erhöhen. Die Erarbeitung eines solchen Modells wird allerdings als schwierig angesehen.  

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Fleischversorgung in den Bundesländern

Produktion und Verbrauch regional sehr unterschiedlich

Das Verhältnis von Fleischproduktion und Fleischverbrauch einer Region wird durch den Selbstversorgungsgrad  ausgedrückt. In einer neuen Analyse hat die ZMP diese Daten für die einzelnen deutschen Bundesländer ermittelt.

Deutschland hatte im Jahr 2002 eine Bruttoeigenerzeugung von etwa vier Millionen Tonnen Schweinefleisch und war damit der größte Erzeuger in der Europäischen Union. Auch beim Pro-Kopf-Verbrauch nehmen die Bundesbürger mit jährlich etwa 53,7 Kilogramm einen der vorderen Plätze ein. Der deutsche Selbstversorgungsgrad auf dem Schweinefleischsektor liegt bei 90 Prozent.

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Ausländer kaufen mehr Obst und Gemüse

Nicht nur Peperoni und Quitten hoch im Kurs

Wer sich gesund ernähren will, sollte reichlich Obst und Gemüse verzehren. Hierzulande beherzigen das die ausländischen Konsumenten offensichtlich stärker als die deutschen. Nach Daten des GfK-Haushaltspanels im Auftrag von ZMP und CMA für das Jahr 2003  kauften die Ausländerhaushalte in Deutschland rund 30 Prozent mehr Obst und 20 Prozent mehr Gemüse als die deutschen Privathaushalte.

Bei den Vorlieben für einzelne Obst- und Gemüsearten gibt es deutliche Unterschiede: So werden in Ausländerhaushalten 14-mal mehr Peperoni, 13-mal mehr frischer Spinat und zehnmal mehr Auberginen gegessen. Auch Stangenbohnen, Zuckermais, Artischocken und Flaschentomaten bringen es auf die drei- bis vierfache Menge, die in deutschen Haushalten üblich ist. Dagegen verwenden Ausländerhaushalte 20 bis 30 Prozent weniger Radieschen, Mischsalate, Blumenkohl oder Chicorèe. Bei typisch deutschen Gemüsearten wie Kohlrabi, Spargel oder Rosenkohl erreichen die Einkäufe sogar nur die Hälfte der von deutschen Haushalten eingekauften Mengen.

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Aktuelle ZMP-Markttendenzen

Vieh und Fleisch

Auf den Fleischgroßmärkten erhielt die Rindfleischnachfrage noch keine Impulse. Die Einstandspreise für Hälften und Viertel zogen aufgrund der gestiegenen Erzeugerpreise für Schlachtvieh dennoch an. Der Verkauf von Teilstücken lief zu unveränderten Konditionen. Auf der Schlachtereiebene stand fortgesetzt ein begrenztes Angebot an Jungbullen und Schlachtkühen zum Verkauf. Für Jungbullen zahlten die Unternehmen daher erneut mehr als zuvor; die Aufschläge fielen im Nordwesten kräftiger aus als im Süden. Schlachtkühe brachten vielerorts ebenfalls mehr, die Preisanhebungen bewegten sich jedoch in engerem Rahmen als bei Jungbullen. Das Bundesmittel für Jungbullen R3 kletterte um fünf Cent auf 2,51 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht, und der Durchschnittspreis für Kühe O3 erhöhte sich um drei Cent auf 1,58 Euro je Kilogramm. Beim Versandhandel mit Rindfleisch ins benachbarte Ausland ließen sich hier und da leichte Preisaufschläge durchsetzen. – Auch in der kommenden Woche dürften Schlachtrinder in begrenzter Zahl angeboten werden. Weitere Preisbefestigungen sind aber nur noch in bescheidenem Umfang zu erwarten, da die Erlösmöglichkeiten beim Rindfleischverkauf der Entwicklung an den Lebendviehmärkten nicht folgen können. – Der Kalbfleischhandel verlief den saisonalen Erwartungen entsprechend stetig, jedoch auf niedrigem Niveau. Die Kalbfleischpreise blieben meist unverändert. Für pauschal abgerechnete Schlachtkälber bekamen die Anbieter im Bundesmittel wie in der Vorwoche rund 4,30 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht. – Am Nutzkälbermarkt traf das gut ausreichende Angebot auf eine ruhige Nachfrage. Die Preise gaben teilweise leicht nach.

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Die EU-Märkte für tierische Produkte im Januar

Meist saisonübliche Umsätze

Das Geschäft an den europäischen Agrarmärkten normalisierte sich nach den Feiertagen zum Jahreswechsel rasch wieder. Schlachtrinder standen im Januar vielerorts deutlich mehr zum Verkauf als im Vormonat. Dennoch zogen die Preise für Jungbullen und Schlachtkühe überwiegend an; das Vorjahresniveau wurde aber nicht ganz erreicht. Das Schlachtschweineangebot fiel in den wichtigen EU-Erzeugerländern teilweise deutlich höher aus als zuvor. Trotz uneinheitlicher Preisentwicklung lag das Mittel leicht über der Vormonatslinie. Der Hähnchenmarkt tendierte meist stabil. Bei stetiger Nachfrage änderten sich die Preise kaum. Dagegen geriet der Putensektor unter Druck. Am Eiermarkt setzte nach dem Jahreswechsel der saisonübliche Preisrückgang ein. Für milchwirtschaftliche Produkte erzielten die Anbieter meist ebenfalls etwas weniger. Deutlich mehr Schlachtrinder

Das Schlachtrinderangebot fiel im Januar häufig deutlich höher aus als im Vormonat. In Deutschland kamen rund 25 Prozent mehr zur Schlachtung, in Dänemark etwa 29 Prozent und in den Niederlanden sogar rund 32 Prozent. Auch im Vorjahresvergleich nahmen die Schlachtungen in Dänemark und Deutschland geringfügig zu, nur in Belgien waren sie kleiner. Die Jungbullenpreise entwickelten sich in der EU uneinheitlich. Feste Erlöse ließen sich in Deutschland, Frankreich, Österreich und in Großbritannien erzielen, die kräftigsten Abschläge meldeten die Niederlande und Belgien. Das EU-Mittel für Jungbullen R3 lag im Januar bei 271 Euro je 100 Kilogramm Schlachtgewicht, das waren gut sieben Euro mehr als im Dezember, aber noch knapp zwölf Euro weniger als vor einem Jahr. Auch der Schlachtkuhmarkt war überwiegend von Preisbefestigungen gekennzeichnet; Einbußen mussten lediglich die dänischen Erzeuger hinnehmen. Im Schnitt erzielten die Landwirte für Kühe O3 gut 171 Euro je 100 Kilogramm und damit rund fünf Euro mehr als im Vormonat, jedoch zwei Euro weniger als im Januar 2003.

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BLL erläutert GPSG

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz neugefasst

Am 9. Januar 2004 ist das Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt zum 1. Mai 2004 in Kraft und löst ab diesem Zeitpunkt das Produktsicherheitsgesetz und das Gerätesicherheitsgesetz ab, die gleichzeitig außer Kraft treten. 1. Ziel und Funktion des GPSG

Das GPSG fasst die bisher im Produktsicherheitsgesetz und im Gerätesicherheitsgesetz verteilten Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten, zu denen auch die vom Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) erfassten Produkte gehören, in einem einzigen Regelungswerk zusammen und setzt die EU-Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit fristgemäß in deutsches Recht um. Ziel ist es, zur Deregulierung und Entbürokratisierung ein umfassendes Gesetz zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit im Zusammenhang mit der Vermarktung technischer Produkte zu schaffen.

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