Verbraucher-Informations-Gesetz muss auch betriebliche Realität berücksichtigen
Die Wirtschaft fordert im Verbraucher-Informations-Gesetz eine praxisgerechte und angemessene Berücksichtigung betrieblicher Belange. Nur dann kann es die zu Recht angestrebte,wirklich sachgerechte Information der Verbraucher geben - im Unterschied zu unsachlichen Panikmeldungen zu Lasten betroffener Betriebe. Dies betonen die acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einem Positionspapier anlässlich der Ausschussanhörung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung am 29. Mai 2006. Die Verbände appellieren deshalb an den Gesetzgeber, bei dem Gesetz sorgsam darauf zu achten, dass sowohl Informationsinteressen der Verbraucher als auch legitime Schutzinteressen der Unternehmen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.