Kopp (FDP) lamenta el judici de l'hora de tancament

El Tribunal Constitucional Federal (BVerfG) va aprovar dimecres la Llei de tancament de botigues en la seva forma actual. És compatible amb la Llei Fonamental i no vulnera ni la llibertat professional ni el principi d'igualtat de tracte. Gudrun KOPP, portaveu de política de consum del grup parlamentari FDP, lamenta la decisió i demana a Red-Green que finalment actuï ara.

Amb la seva sentència, el BVerfG va desestimar un recurs interposat per Kaufhof AG. La cadena de grans magatzems havia afirmat que el comerç minorista estava en desavantatge a causa de nombroses excepcions a la Llei d'horari de tancament de botigues, per exemple per a les benzineres i les estacions de tren. La protecció dels 2,7 milions d'empleats del comerç minorista alemany està adequadament regulada a la Llei de jornada laboral i als convenis col·lectius, de manera que no cal la Llei d'horari de tancament de comerços, va justificar la filial de METRO la seva demanda.

Das BVerfG befand allerdings, dass das Öffnungsverbot zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die überaus knappe Entscheidung der Richter - 4 von 8 hielten das Gesetz für verfassungswidrig, eine fünfte Stimme wäre jedoch nötig gewesen, um es zu kippen - hat zugleich aber den Ländern eine Neuregelung offen gelassen. Für eine solche Neuregelung seien die Länder zuständig, betonte der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Papier. Der Bund dürfe das Gesetz zwar grundsätzlich ändern, aber nicht völlig neu konzipieren. Dazu müsse er vielmehr die Länder ermächtigen.

Kopp kritisierte die Entscheidung der Richter: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Enttäuschung für Händler und Kunden." Sie forderte die Bundesregierung auf, nun zügig zu handeln und eine vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag zu ermöglichen. "Erst im April diesen Jahres hat die FDP erneut einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Ladenschlussgesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht", so Kopp. Es gelte nun, dieser Forderung der FDP nachzukommen.

Die Entscheidung eines Einzelhändlers, wann er sein Geschäft öffnen möchte, dürfe nicht länger unter staatlicher Bevormundung stehen. "Die starre und bürokratische Regulierung des Konsumverhaltens ist ein Relikt der 50er Jahre, das nicht mehr in die moderne Dienstleistungsgesellschaft passt", unterstrich die Liberale ihre Forderungen. Darüber hinaus schränke es, zumindest auch nach Meinung von vier Verfassungsrichtern, die Wettbewerbsbedingungen der Mehrzahl der Unternehmen über Gebühr ein.

Eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen nutze nicht nur den Verbrauchern, sondern gerade auch den kleinen und mittleren Einzelhändlern, die mit innovativen Ideen und flexiblen Öffnungszeiten punkten könnten, so Kopp weiter. Für die Beschäftigten im Einzelhandel werde sich dagegen wenig ändern, da die Arbeitszeiten ohnehin im Arbeitszeitgesetz beziehungsweise tarifvertraglich geregelt seien. "Anderslautende Äußerungen der Gewerkschaften ignorieren die Fakten und offenbaren nur ihr Verharren in der Vergangenheit", sagte die Expertin für Verbraucherpolitik.

Auch FDP-Parteichef Guido Westerwelle bedauerte die Gerichtsentscheidung. "Jeder Einzelhändler soll das Recht haben, selbst darüber zu entscheiden, wann er sein Geschäft an Werktagen öffnen und schließen will, ohne dass der Staat ihm hierbei einen Riegel vorschieben darf. An diesem Grundsatz hält die FDP auch künftig fest", so Westerwelle. Es sei jedoch gut, dass künftig vor Ort über die optimale Lösung entschieden werde, begrüßte der Parteichef die Möglichkeit, dass die endgültige Entscheidung über den Ladenschluss den Bundesländern überlassen wird.

Quelle: Berlin [ Gudrun Kopp FDP ]

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