Baden-Württemberg comproba os residuos dos pementos

Continuouse o programa especial de vixilancia dos produtos fitosanitarios do pemento

O Ministerio de Alimentación e Áreas Rurais anunciou o venres (12 de marzo) que están dispoñibles máis resultados do programa especial de seguimento de alimentos de Baden-Württemberg sobre produtos fitosanitarios. Con este programa de control intensivo, os alimentos de tempada son continuamente revisados ​​para detectar residuos de pesticidas. O Ministerio de Alimentación e Medio Rural informa regularmente dos resultados deste programa. A consellería informou por última vez dos resultados deste programa especial de control na nota de prensa no 10/2004 do 16 de xaneiro de 2004. Investígase se houbo infraccións do Regulamento alemán de cantidades máximas de residuos. Este regulamento serve para protexer a saúde. A superación das cantidades máximas non estaba asociada a riscos específicos para a saúde dos consumidores nos casos que se producían ata o momento.

Os pementos doces son actualmente o alimento para o que a vixilancia alimentaria atopa residuos con máis frecuencia. No inverno de 2003/04 examináronse un total de 58 mostras de pementos doces cultivados convencionalmente en busca de residuos de pesticidas na Oficina de Investigación Química e Veterinaria de Stuttgart (CVUA). 32 mostras (55,2 por cento) foron criticadas pola inspección de alimentos por superar os límites máximos de residuos. Os pementos vexetais de España cun 62 por cento, Turquía cun 36 por cento e os produtos de orixe descoñecida cun 86 por cento presentaron niveis de queixas superiores á media por superar a cantidade máxima. O ano pasado xa se notou que os pementos superaban con frecuencia os niveis de residuos de pesticidas. En base a estes resultados anteriores, a CVUA seguirá revisando específicamente os pementos no futuro.

Als erfreulich bewertete das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum die Untersuchungsergebnisse von Gemüsepaprika aus ökologischem Anbau. Im Jahr 2003 wurden insgesamt 37 Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Davon enthielten nur drei Proben (8,1 Prozent) Rückstände über 0,01 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg). Bei diesen Proben handelt es sich wahrscheinlich um Verschnitt mit konventioneller Ware. Eine Probe wurde als konventionelle Ware identifiziert.

Die Problemstoffe der letzten Jahre Acephat, Methamidophos, Lufenuron, und Chlormequat treten als Rückstände kaum noch auf. Dagegen werden häufig neue Wirkstoffe aus der Gruppe der sogenannten Neonicotinoide nachgewiesen, die in Deutschland (noch) nicht zugelassen sind. Für diese Stoffe gilt als Höchstmenge der praktische Nullwert von 0,01 mg/kg. Das deute darauf hin, dass Erzeuger flexibel auf die strenge Lebensmittelüberwachung reagierten und neue Wirkstoffe rasch in der Produktion einsetzten. Der Nachweis gerade dieser neuen Wirkstoffe wurde erst durch Forschungsarbeiten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart im Auftrag der Landesstiftung Baden-Württemberg im Rahmen ihres Forschungsprogramms Ernährung-/Nahrungsmittelsicherheit möglich. Nur durch solch intensive Forschung gelinge es, schnell diese neuen Wirkstoffe zu analysieren.

Die Mehrfachbelastung zahlreicher Proben zeige, dass bei manchen Erzeugern richtige "Pflanzenschutzcocktails" zum Einsatz kämen. So wurden beispielsweise in 58 Proben 62 verschiedene Pestizide nachgewiesen. Je Probe werden durchschnittlich etwa sechs verschiedene Mittel festgestellt. Bei den drei auffälligsten Proben mit bis zu 15 verschiedenen Rückständen wurde Spanien über die Europäische Kommission von diesem Verdacht informiert. Die Vielzahl der eingesetzten Substanzen und die teilweise immer noch unterschiedlichen Grenzwerte zeigten, dass eine Harmonisierung bei der Zulassung und bei den Höchstmengen innerhalb der Europäischen Union dringend notwendig sei. Ein EU-einheitliches Verfahren führe hier zu mehr Sicherheit auf Erzeuger- und Verbraucherseite.

Die betroffenen Verbände des Handels und der Importeure werden zu verstärkten Eigenkontrollen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten aufgefordert. Die Lebensmittelwirtschaft müsse durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden.

Da es sich bei der beanstandeten Ware um ausländische Erzeugnisse handelt, die bundesweit vermarktet werden, wurden auch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) und die anderen Bundesländer informiert. Das Bundesministerium solle im Kontakt mit den Erzeugerländern und der Europäischen Kommission sicherstellen, dass das importierte Paprikagemüse den deutschen Vorschriften entspreche.

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Bei den Beanstandungen handelt es sich um Verstöße gegen die deutsche Rückstandshöchstmengen-Verordnung. Diese Vorschrift dient dem vorsorgenden Gesundheitsschutz, eine Überschreitung der Höchstmengen war in den vorliegenden Fällen mit keiner konkreten Gesundheitsgefährdung verbunden. Trotzdem werden solche Beanstandungen von den Behörden ernst genommen und die Handelsketten und Importeure zu verstärkter Sorgfalt und zu Eigenkontrollen aufgefordert. Darüber hinaus werden die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden des Landes, die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise, angewiesen, zukünftig die höher belasteten Erzeugnisse verstärkt zu kontrollieren. Bei Verstößen können die Landratsämter Bußgelder verhängen und Auflagen zu verstärkter Eigenkontrolle verfügen. In schweren Fällen erfolgen Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft.

Die Ursachen der Höchstmengenüberschreitungen sind vielfältig. Zum Teil wird von den Erzeugern gegen die gute fachliche Praxis verstoßen, indem beispielsweise das Mittel falsch dosiert wird oder die bei der Zulassung festgelegten Wartezeiten nicht eingehalten werden. Darüber hinaus ergeben sich Höchstmengenüberschreitungen, weil der Bereich der Pflanzenschutzmittel in der EU noch nicht vollständig harmonisiert ist. In Deutschland bestehen für Mittel, die hier nicht zugelassen sind, oft Nulltoleranzen, während in anderen Mitgliedstaaten höhere Grenzwerte gelten. Baden-Württemberg drängt deshalb schon seit langem darauf, dass eine europaweite Harmonisierung auf dem Pflanzenschutzmittelgebiet notwendig sei. Zur Zeit laufen die Beratungen über eine EU-Verordnung zur Harmonisierung dieses Rechtsbereichs im Europäische Parlament und im Europäische Rat.

Fonte: Stuttgart [mlr]

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