Tod der Frischtheke
Handel über Künast-Pläne empört
Das Bundesverbraucherministerium (BMVEL) plant, die sehr umfassenden und weitgehenden Kennzeichnungsverpflichtungen für Lebensmittel in Fertigpackungen auf die ganz überwiegend im Wege der Bedienung angebotenen Lebensmittel, sogenannte lose Ware, auszudehnen. Zu der Verbändeanhörung im Verbraucherministerium anlässlich der beabsichtigten Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung erklärte in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel:Es ist unmöglich für den Lebensmitteleinzelhandel, sämtliche Zutaten loser Ware, z.B. frischer Käse, Wurst, Backwaren und Feinkost, umfassend zu kennzeichnen. Mit seinen Forderungen schießt das Verbraucherministerium weit über jedes vernünftige Maß hinaus. Dabei ist diese Kennzeichnung bei loser Ware weder von der EU vorgesehen noch besteht ein tatsächlicher Bedarf. Eine solche Pflicht würde für die Unternehmen erhebliche Mehrbelastungen und Kosten bedeuten. Das Angebot an loser Ware variiert ständig und wird teilweise nach täglich wechselnden Rezepten zubereitet. Gerade bei frischer Ware machen saisonale Besonderheiten, nur kurzeitig im Angebot befindliche Aktionsware und regionale Spezialitäten das vielseitige Angebot für die Kunden so attraktiv. Würden die Pläne des Verbraucherministeriums umgesetzt, hätte jede Änderung im Angebot eine Anpassung der Zutatenkennzeichnung zur Folge. Der Umsetzungs- und Pflegeaufwand gerade für Bedienungstheken wäre enorm. Dazu kämen noch die praktischen Probleme, in einer Theke die Zutatenlisten den jeweiligen Produkten zuzuordnen.