Kopp (FDP) regrèt jijman tan fèmen

Tribinal Konstitisyonèl Federal la (BVerfG) te apwouve Lwa Tan Fèmen Boutik nan fòm aktyèl li Mèkredi. Li konpatib ak Lwa debaz la epi li pa vyole ni libète pwofesyonèl ni prensip egalite tretman an. Gudrun KOPP, pòtpawòl politik konsomatè pou gwoup palmantè FDP a, regrèt desizyon an e li mande Red-Green pou finalman aji kounye a.

Avèk jijman li a, BVerfG te rejte yon aksyon Kaufhof AG te pote. Chèn magazen depatman an te deklare ke komès an detay te defavorize akòz anpil eksepsyon nan Lwa sou Orè Fèmen Boutik, pou egzanp pou estasyon gaz ak estasyon tren. Pwoteksyon 2,7 milyon anplwaye yo nan komès an detay Alman yo byen reglemante nan Lwa sou Orè Travay ak nan akò kolektif yo, pou pa gen okenn nesesite pou Lwa sou Orè Fèmen Boutik, oksilyè METRO a jistifye pwosè li yo.

Das BVerfG befand allerdings, dass das Öffnungsverbot zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die überaus knappe Entscheidung der Richter - 4 von 8 hielten das Gesetz für verfassungswidrig, eine fünfte Stimme wäre jedoch nötig gewesen, um es zu kippen - hat zugleich aber den Ländern eine Neuregelung offen gelassen. Für eine solche Neuregelung seien die Länder zuständig, betonte der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Papier. Der Bund dürfe das Gesetz zwar grundsätzlich ändern, aber nicht völlig neu konzipieren. Dazu müsse er vielmehr die Länder ermächtigen.

Kopp kritisierte die Entscheidung der Richter: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Enttäuschung für Händler und Kunden." Sie forderte die Bundesregierung auf, nun zügig zu handeln und eine vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag zu ermöglichen. "Erst im April diesen Jahres hat die FDP erneut einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Ladenschlussgesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht", so Kopp. Es gelte nun, dieser Forderung der FDP nachzukommen.

Die Entscheidung eines Einzelhändlers, wann er sein Geschäft öffnen möchte, dürfe nicht länger unter staatlicher Bevormundung stehen. "Die starre und bürokratische Regulierung des Konsumverhaltens ist ein Relikt der 50er Jahre, das nicht mehr in die moderne Dienstleistungsgesellschaft passt", unterstrich die Liberale ihre Forderungen. Darüber hinaus schränke es, zumindest auch nach Meinung von vier Verfassungsrichtern, die Wettbewerbsbedingungen der Mehrzahl der Unternehmen über Gebühr ein.

Eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen nutze nicht nur den Verbrauchern, sondern gerade auch den kleinen und mittleren Einzelhändlern, die mit innovativen Ideen und flexiblen Öffnungszeiten punkten könnten, so Kopp weiter. Für die Beschäftigten im Einzelhandel werde sich dagegen wenig ändern, da die Arbeitszeiten ohnehin im Arbeitszeitgesetz beziehungsweise tarifvertraglich geregelt seien. "Anderslautende Äußerungen der Gewerkschaften ignorieren die Fakten und offenbaren nur ihr Verharren in der Vergangenheit", sagte die Expertin für Verbraucherpolitik.

Auch FDP-Parteichef Guido Westerwelle bedauerte die Gerichtsentscheidung. "Jeder Einzelhändler soll das Recht haben, selbst darüber zu entscheiden, wann er sein Geschäft an Werktagen öffnen und schließen will, ohne dass der Staat ihm hierbei einen Riegel vorschieben darf. An diesem Grundsatz hält die FDP auch künftig fest", so Westerwelle. Es sei jedoch gut, dass künftig vor Ort über die optimale Lösung entschieden werde, begrüßte der Parteichef die Möglichkeit, dass die endgültige Entscheidung über den Ladenschluss den Bundesländern überlassen wird.

Quelle: Berlin [ Gudrun Kopp FDP ]

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