Peraturan EU baharu mengenai makanan rasmi dan kawalan makanan dalam perjalanan

Pesuruhjaya Eropah untuk Kesihatan dan Perlindungan Pengguna David Byrne mengalu-alukan undian hari ini di Parlimen Eropah yang memihak kepada peraturan EU baharu mengenai kawalan makanan dan makanan rasmi. “Peraturan ini akan meningkatkan kawalan kami dengan ketara ke atas rantaian makanan dan makanan dan membolehkan kami menjadikan makanan lebih selamat untuk pengguna di Eropah. Ia juga akan membolehkan untuk menyemak sama ada peraturan mengenai kesihatan haiwan dan kebajikan haiwan dipatuhi. Ia memperkemas dan mengukuhkan sistem kawalan sedia ada dan memberikan Suruhanjaya alat baharu untuk memastikan tahap keselamatan makanan yang tinggi di seluruh EU," kata Pesuruhjaya Byrne. Februari 2003 Suruhanjaya (lihat IP/03/182) Peraturan baharu yang dicadangkan akan meningkatkan kecekapan perkhidmatan kawalan oleh kedua-dua Negara Anggota dan Suruhanjaya, menyediakan rangka kerja untuk membantu negara membangun mematuhi syarat import EU dan membenarkan Suruhanjaya membiayai langkah untuk menggalakkan keselamatan makanan dan makanan. Kelulusan Parlimen hari ini juga termasuk beberapa pindaan kepada peraturan yang telah dipersetujui secara tidak rasmi dengan Majlis. Penerimaan akhir peraturan itu akan berlaku dalam minggu-minggu akan datang, dan peraturan baharu itu akan berkuat kuasa pada 1 Januari 2006.

Tinjauan pendapat yang ditugaskan oleh Suruhanjaya1 menunjukkan bahawa 90% pengguna EU mahu Suruhanjaya 'memastikan bahawa produk pertanian adalah sihat dan selamat. Peraturan Kawalan Makanan dan Makanan, salah satu langkah yang diumumkan dalam Kertas Putih Keselamatan Makanan, memenuhi tujuan ini.

Harmonisierte Kontrollen in den EU-Mitgliedstaaten, mit Kommissions-Audit

Die Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln sowie von Lebendtieren ist und bleibt vorrangig eine Aufgabe der Mitgliedstaaten.

Durch die Einführung von Leistungskriterien für die zuständigen Behörden und eines harmonisierten EU-Konzepts für die Gestaltung und Entwicklung der Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten wird die Verordnung jedoch die Verifizierung der Einhaltung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Bestimmungen zu Tiergesundheit und Tierschutz auf allen Stufen von Produktion, Verarbeitung und Vertrieb stärken. Dazu gehört die Einführung von Managementgrundsätzen (dokumentierte Kontrollverfahren und internes Audit) und strengeren Regeln für die Akkreditierung von Laboratorien. Es sind nationale Kontrollpläne mit spezifischen operationellen Kriterien für Elemente wie Personal, Ausbildung und dokumentierte Kontrollverfahren festzulegen. Audits durch das Lebensmittel- und Veterinäramt (LVA) der Kommission werden die Leistung anhand dieser Kontrollpläne bewerten. Zusätzlich zu den derzeit vorgeschriebenen Notfallplänen für den Futtermittel- und Veterinärbereich sind nunmehr auch Notfallpläne für Lebensmittelkrisen zu erstellen, und Personal muss für die Durchführung dieser Pläne ausgebildet werden.

Die Richtlinie sieht eine gemeinsame Regelung für die Kontrolle von Lebens- und Futtermitteleinfuhren vor, wobei die Häufigkeit der Kontrollen sich nach dem Risiko richten soll. Dies bedeutet, dass bei Produkten mit einem bekannten spezifischen Risiko, etwa Aflatoxin in bestimmten Nüssen, die Probenahmehäufigkeit bei der Einfuhr höher sein kann als bei Produkten, die ein geringeres Risiko darstellen. Derzeit bestehen einheitliche Einfuhrverfahren in der Hauptsache für Lebens- und Futtermittel tierischen Ursprungs.

Die Aufgabe der EU wird auch weiterhin in Audits durch das LVA bestehen, mit denen die Effizienz der Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten verifiziert und die Einhaltung der EU-Bestimmungen durch Drittländer bzw. die Gleichwertigkeit eigener Bestimmungen der Drittländer festgestellt werden sollen. Wichtigste Veränderung in der Rolle des LVA wird eine Verlagerung des Schwerpunkts von einzelnen Produktionsbetrieben auf eine Bewertung der Gesamtfunktion der nationalen Kontrollsysteme sein. Treten besondere Probleme auf, so wird das LVA ergänzend zu den allgemeinen Audits diese Aspekte eingehender prüfen, wie dies bereits heute üblich ist.

Durchsetzungsmaßnahmen

Die Verordnung sieht administrative Durchsetzungsmaßnahmen vor, mit denen die Mitgliedstaaten besonders schwerwiegende Verstöße bekämpfen können, sowie Durchsetzungsmaßnahmen auf EU-Ebene. Verfügt die Kommission über den Nachweis, dass das Kontrollsystem eines Mitgliedstaates unzureichend ist, dann erlaubt die Verordnung der Kommission, Sofortmaßnahmen für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, für Tier- und Umweltschutz zu treffen. Diese Maßnahmen würden in Absprache mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des Ständigen Ausschusses oder in schwerwiegenden Fällen in Eigeninitiative der Kommission getroffen. Zu den Maßnahmen gehört beispielsweise die Aussetzung des Rechts, Lebens- und Futtermittel in Verkehr zu bringen.

Unterstützung von Entwicklungsländern

Drittländer, die in die EU exportieren, sind bereits jetzt verpflichtet, Garantien vorzulegen, dass die in die EU-Mitgliedstaaten ausgeführten Produkte den EU-Vorschriften entsprechen. Die Verordnung sieht eine Reihe von Initiativen vor, insbesondere Ausbildungs- und Partnerschaftsprojekte, die es den Entwicklungsländern erleichtern sollen, die EU-Bestimmungen hinsichtlich Lebens- und Futtermittelkontrollen umzusetzen. Diese Tätigkeiten werden daher im Rahmen der Außenhilfeprogramme der EU organisiert und sich vorrangig auf die Länder konzentrieren, die vom Entwicklungshilfeausschuss der OECD genannt werden.

Die nächsten Schritte

Die heute vom Parlament bestätigten Änderungen der Verordnung waren von Rat und Kommission zuvor informell vereinbart worden. Der Rat wird in den nächsten Wochen die Stellungnahme des Parlaments in erster Lesung formell annehmen, der endgültige Wortlaut der Verordnung wird kurz danach dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit ist der Weg frei für den Einsatz des neuen Systems der amtlichen Lebens- und Futtermittelkontrollen ab dem 1. Januar 2006.

Drei derzeit geltende Richtlinien werden aufgehoben und durch Bestimmungen der neuen Verordnung ersetzt, sobald diese in Kraft tritt: Dabei handelt es sich um:

    • gemeinschaftliche Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (Richtlinie 70/373/EWG des Rates);
    • Grundregeln für die Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrollen (Richtlinie 95/53/EWG des Rates);
    • Bestimmungen zur amtlichen Lebensmittelüberwachung (Richtlinien 89/397/EWG und 93/99/EG des Rates).

Untuk maklumat lanjut

Weitere Informationen zu Lebens- und Futtermittelkontrollen in der EU finden Sie unter

http://europa.eu.int/comm/food/food/controls/index_de.htm

Weitere Informationen zur Tätigkeit des Lebensmittel- und Veterinäramts finden Sie unter

http://europa.eu.int/comm/food/food/controls/index_de.htm

Sumber: Brussels [eu]

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