L-informazzjoni dwar l-ikel trid tkun affidabbli - madwar l-Ewropa kollha
Il-proposta għal regolament mill-Kummissjoni tal-UE, li hija bbażata fuq talba mill-Parlament Ewropew, tipprevedi l-istandardizzazzjoni tal-indikazzjonijiet nutrittivi u tas-saħħa għall-ikel fil-livell Ewropew. Dan huwa maħsub biex jiżgura affidabilità madwar l-Ewropa kollha tal-informazzjoni, informazzjoni aħjar għall-konsumatur u kompetizzjoni ġusta.
Gesundheitsbezogene Angaben müssen nach dem Verordnungsentwurf zukünftig wissenschaftlich belegt sein. Gerade vor dem Hintergrund der Vielzahl von ernährungsbedingten Erkrankungen und den schlimmen Folgen von Fehlernährung bei Kindern und Jugendlichen sind wissenschaftlich abgesicherte gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Lebensmitteln dringend erforderlich.
Nährwertbezogene Angaben wie "fettfrei" oder "salzarm" sollen künftig europaweit einheitlich definiert sein. Damit wird erreicht, dass diese Angaben in ganz Europa das Gleiche meinen und sich die Verlässlichkeit erhöht.
Die Anhörung hat gezeigt, dass die EU-Kommission bei Fragen der praktischen Umsetzung gesprächsbereit ist. Sie signalisierte Entgegenkommen bei Formulierungsvorschlägen, die der grundsätzlichen Zielsetzung des Verordnungsvorschlags entsprechen. Es wurde klargestellt, dass es nicht um "Werbeverbote" oder Verbote bestimmter Produkte geht. Bestimmte Produkte, die insgesamt ein ungünstiges "Nährwertprofil" aufweisen, sollen aber künftig nicht mehr mit einer positiven Gesundheitsangabe beworben werden.
Verlässlichkeit der Angaben auf Lebensmitteln zu schaffen, ist das Kernanliegen der Verordnung. Eine Studie der Universität Kiel hatte belegt, dass bei der Produktwahl auch soziale Faktoren entscheiden. Weniger Bildung bedeutet eine größere Abhängigkeit von den Informationen, die ein Artikel bereitstellt. Eine verlässliche Kennzeichnung von Lebensmitteln bietet insbesondere auch weniger informierten Verbrauchern die Sicherheit, "richtig" zu konsumieren.
Die Lebensmittelwirtschaft wird auch in Zukunft alle ihre Produkte verkaufen können, aber gesundheits- und nährwertbezogene Angaben wird sie dann in der Werbung nur noch machen können, wenn sie auch der Wahrheit entsprechen. Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt hin zu einem verbesserten Verbraucherschutzstandard in Europa.
Quelle: Berlin [ Gabrielle Hiller Ohm ]