A UE asina o Convenio do Consello de Europa sobre o benestar dos animais durante o transporte internacional

En base a unha proposta da Comisión Europea, o Consello decidiu que a Unión Europea asinará o "Convenio europeo para a protección dos animais durante o transporte internacional" revisado. Este acordo endurece a normativa en Europa. A versión revisada do Convenio, adoptada orixinalmente en 1968, inclúe melloras significativas no benestar animal, en consonancia coa recente proposta da Comisión pertinente (ver IP/03/1023) e a lexislación actual da UE.

David Byrne, comisario de Sanidade e Protección do Consumidor, acolleu con satisfacción a actualización da Convención: "O benestar dos animais durante o transporte é un asunto próximo ao corazón de moitos europeos e congratulo de calquera mellora nas condicións. Decepcionoume que os Estados membros non puidesen chegar a un acordo sobre a recente proposta da Comisión de endurecer as condicións de transporte da UE, pero aínda espero unha solución pronto".

Welche Änderungen bringt das überarbeitete Übereinkommen?

Die ursprüngliche Fassung des Übereinkommens regelte ganz allgemein die Beförderung von Tieren. Die überarbeitete Fassung enthält grundlegende Schutzbestimmungen, die für alle Tierarten gelten, sowie detaillierte Bestimmungen für die am häufigsten beförderten Tiere, also Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Pferde. Während ein Großteil der heutzutage beförderten Tiere im Bestimmungsland geschlachtet werden soll, wird im Übereinkommen dazu aufgerufen, die Tiere verstärkt im Herkunftsland zu schlachten.

Einige der in dem Übereinkommen enthaltenen Verbesserungen hinsichtlich des Tierschutzes finden sich auch in dem einschlägigen Kommissionsvorschlag wieder.[1] Beide Texte zielen darauf ab, dass die Verantwortungskette bei einem Tiertransport nachvollziehbar ist – man also weiß, wer wann wofür zuständig ist. Beide Texte enthalten außerdem erheblich strengere Bestimmungen für lange Transporte.

Warum unterzeichnet die Europäische Union das Übereinkommen?

Die EU misst einem hohen Schutzstandard für transportierte Tiere große Bedeutung bei, und zwar sowohl innerhalb der EU als auch jenseits ihrer Grenzen.

Deshalb wird neben den einzelnen Mitgliedstaaten auch die EU selbst Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren beim Transport werden. Die Mitgliedstaaten müssen das Übereinkommen parallel mit der EU unterzeichnen und ratifizieren.

Mit ihrer Unterschrift bezweckt die EU, diesen Prozess auf nationaler Ebene zu beschleunigen. Die folgenden Mitgliedstaaten haben das überarbeitete Übereinkommen bereits unterzeichnet: Belgien, Deutschland, Finnland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Schweden und das Vereinigte Königreich. Weitere Unterzeichnerstaaten sind Kroatien, die Republik Moldau, Norwegen, Rumänien und die Türkei.

Wann tritt das Übereinkommen in Kraft?

Das Übereinkommen muss zunächst von mindestens vier Ländern ratifiziert werden (die EU zählt für diese Zwecke als ein Land). In Kraft treten wird es dann genau sechs Monate, nachdem das vierte Land den Europarat offiziell über die Ratifizierung unterrichtet hat. Die Kommission hofft, dass dies innerhalb eines Jahres der Fall sein wird.


[1] Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport – KOM(2003) 425 endg.

Fonte: Bruxelas [eu]

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