Nouvo siy avètisman pou pwodui chimik danjere yo ta dwe pi byen pwoteje konsomatè yo
Nan tan lontan an, patikilyèman nan peyi Amerik Santral ak Afriken yo, te repete ka anpwazònman grav ak domaj nan sante ki te koze pa pwodui chimik danjere. Ensifizan, twonpe oswa konplètman manke etikèt yo te youn nan rezon ki fè yo. An 1992, patisipan yo nan yon konferans anviwònman Nasyonzini yo te deside, pami lòt bagay, prezante yon sistèm etikèt globalman kowòdone pou sibstans sa yo pa 2008. Avèk "Règleman sou klasifikasyon, etikèt ak anbalaj sibstans ak melanj" te pase jodi a, Kominote Ewopeyen an te rankontre objektif sa a.
Wenn die neue Verordnung morgen in der vorgelegten Form verabschiedet wird, können Hersteller ihre Produkte ab Dezember mit neuen Warnsymbolen versehen, Pflicht wären sie aber erst nach Ablauf einer vier- bzw. neunjährigen Übergangsfrist. Die Kennzeichnungsverordnung sieht neun neue Symbole vor, von denen sechs für Verbraucher relevant sind. Weltweit warnen künftig schwarze Piktogramme auf weißen Rhomben mit rotem Rand vor den Gefahren chemischer Stoffe und Produkte. Die Symbole ersetzen die bisher in Deutschland verwendeten schwarzen Zeichen auf orange-farbigem Grund. Damit die Vergabe der Kennzeichen einheitlich erfolgt, legten die Vereinten Nationen verbindliche Kriterien für das „Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals“, kurz GHS, fest. Experten des BfR haben hieran mitgearbeitet.
Die künftig geltenden Symbole weisen auf Stoffe und Produkte hin, die
schon in kleinen Mengen zu tödlichen Vergiftungen führen können
schwere Gesundheitsschäden verursachen und bei Kindern sogar tödlich wirken können
Haut und Augen bei Kontakt dauerhaft schädigen können
schon in kleinen Mengen reizend oder Allergie auslösend wirken können
für Tiere und die Umwelt gefährlich sind
sich schnell entzünden können
Neu ist, dass die Kennzeichnung künftig zwischen Chemikalien unterscheidet, die akut wirken und unmittelbar zu einer Vergiftung führen können, und solchen Stoffen, die die Gesundheit auf andere Art schädigen. Zur zweiten Kategorie zählen zum Beispiel Stoffe, die Krebs auslösend wirken oder das ungeborene Leben schädigen können. Auch Lampenöle und Grillanzünder, die bislang nur mit dem „Andreaskreuz“ gekennzeichnet waren, tragen künftig das neue Symbol, das vor schweren Gesundheitsschäden warnt. Das BfR hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass Lampenöle und Grillanzünder bei Kindern schwere, oft tödliche Lungenschäden verursachen können, und deutlichere Warnhinweise gefordert.
Die neue europäische Verordnung nimmt weitere Forderungen des BfR auf: So soll der Standard, den das BfR in der systematischen Dokumentation von Produkten für die Giftinformation in Deutschland gesetzt hat, in ganz Europa eingeführt werden. Auch die vom BfR lange geforderte öffentliche Liste über die kennzeichnungspflichtigen, gefährlichen Eigenschaften aller gehandelten gefährlichen Stoffe wird es geben. Sie soll von der neuen europäischen Chemikalienbehörde ECHA in Helsinki aufgebaut und über das Internet zugänglich gemacht werden. Die Industrie wird zur Meldung der Stoffeigenschaften verpflichtet. Die Liste wird die Informationslage zu gefährlichen Stoffen aus Sicht des BfR erheblich verbessern.
Um Verbrauchern den Übergang von den alten zu den neuen Warnhinweisen zu erleichtern, bereitet das BfR ein Merkblatt vor, das in der Pressestelle erhältlich sein und auf der BfR-Homepage (www.bfr.bund.de) unter dem Menüpunkt „Publikationen/Merkblätter für Verbraucher“ zur Verfügung stehen wird.
papye
Neue Gefahrenkennzeichnungen auf Verpackungen (Information des BfR vom 02.09.2008)[pdf-Datei 561.3 KB]
Sous: Bèlen [BFR]