Presidium DBV menolak hak tindakan kolektif untuk persatuan perlindungan haiwan

Birokrasi kembung tidak berguna kepada haiwan

Persatuan Peladang Jerman (DBV) menolak hak tindakan kolektif untuk persatuan perlindungan haiwan yang diiktiraf. Negeri Schleswig-Holstein telah membuat cadangan perundangan untuk memperkenalkan hak tindakan kolektif untuk persatuan perlindungan haiwan. Pertanian akan terjejas oleh isu kebajikan haiwan dalam bidang berikut, antara lain: pembiakan, penternakan, pameran, latihan dan perdagangan haiwan ternakan dan pembiakan.

Pada mesyuaratnya pada 4 Mei 2004, Presidium DBV mewajarkan penolakan itu dengan menyatakan bahawa perlindungan haiwan telah dinaikkan sebagai matlamat negara pada tahun 2002 kepada aset undang-undang dengan status perlembagaan dalam Undang-undang Asas. Objektif negara ini mengandungi keputusan nilai perlembagaan yang mesti diambil kira oleh ahli politik dalam perundangan dan oleh pihak berkuasa pentadbiran dan mahkamah dalam tafsiran dan pemakaian undang-undang yang terpakai.

Zudem hat das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Grund § 16 b Tierschutzgesetz zu seiner allgemeinen Unterstützung in Fragen des Tierschutzes eine Kommission zu berufen, die sich aus Vertretern verschiedener Berufsgruppen und berufsständischer Organisationen, unter anderem auch aus Tierschutzverbänden zusammensetzt. Diese Tierschutzkommission ist vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften anzuhören.

In der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ist es Aufgabe der Parlamente, Recht zu setzen. Der Verwaltung im demokratischen Staat ist es aufgetragen, Gesetze zu vollziehen und Konflikte unter sachgerechter Abwägung aller Belange des Gemeinwohls zu lösen. Die Kontrolle über die Verwaltung obliegt Aufsichtsbehörden, Parlamenten und Gerichten. Es widerspricht diesem System, Verbänden, die politisch niemandem verantwortlich sind, Klagerechte einzuordnen. Die Sicht von Tierschutzvereinen ist notwendigerweise einseitig auf die vom Vereinszweck bestimmten Interessen gerichtet und berücksichtigt nicht andere, die Allgemeinheit sonst berührende Interessen des Gemeinwohls, betonte der DBV.

Durch das Klagerecht für Tierschutzvereine wird die Angreifbarkeit von Verwaltungsentscheidungen wie beispielsweise der Genehmigung für den Bau von Stallhaltungsanlagen erheblich erweitert. Für den Adressaten einer Genehmigung entstünde auf diesem Weg erhebliche Rechtsunsicherheit, da aufgrund der Klage eines Tierschutzvereins das Verwaltungsgericht zu prüfen hat, ob die Genehmigung aufgehoben werden muss. Investitionshemmnisse und Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Vergleich wären die Folge.

Es ist nicht abzuschätzen, in welchem Ausmaß die Tierschutzvereine von diesem Recht Gebrauch machen werden. Die Arbeitsbelastung der Gerichte und die Kosten für Genehmigungsverfahren werden sich, wie schon im Gesetzentwurf prognostiziert wird, erhöhen. Beispiele hierfür finden sich im Bereich des Umweltschutzes, seit der Einführung des Verbandsklagerechts für Naturschutzvereine.

Bei Einführung eines Verbandsklagerechts sind die Auswirkungen auf Wirtschaft und Forschung unkalkulierbar. Als Folge wird sich eine aufgeblähte Bürokratie entwickeln, ohne effektiven Nutzen für die Tiere.

Sumber: Bonn [dbv]

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