DBV Presidium, hayvan refahı derneklerini sınıflandırma hakkını reddediyor

Şişirilmiş bürokrasi hayvanların işine yaramıyor.

Alman Çiftçiler Birliği (DBV), tanınmış hayvan refahı derneklerini sınıflandırma hakkını reddediyor. Schleswig-Holstein eyaleti, bir yasama teklifinde hayvan refahı dernekleri için sınıf eylemi hakkını getirdi. Tarım, diğer alanların yanı sıra şu alanlarda hayvan refahı sorunlarından etkilenecektir: çiftlik hayvanlarının yetiştirilmesi, tutulması, sergilenmesi, eğitilmesi ve ticareti ve damızlık hayvanların.

DBV Başkanlığı, 4 Mayıs 2004 tarihli toplantısında, 2002 yılında hayvan refahının Anayasa'da devlet hedefi olarak anayasal statüyle yasal bir menfaate yükseltildiğini belirterek reddi gerekçelendirdi. Ulusal hedefin bu tespiti politikacılar tarafından yasama yapılırken ve idari makamlar ve mahkemeler tarafından yürürlükteki kanunu yorumlar ve uygularken uyması gereken bir anayasal değer kararını içerir.

Zudem hat das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Grund § 16 b Tierschutzgesetz zu seiner allgemeinen Unterstützung in Fragen des Tierschutzes eine Kommission zu berufen, die sich aus Vertretern verschiedener Berufsgruppen und berufsständischer Organisationen, unter anderem auch aus Tierschutzverbänden zusammensetzt. Diese Tierschutzkommission ist vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften anzuhören.

In der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ist es Aufgabe der Parlamente, Recht zu setzen. Der Verwaltung im demokratischen Staat ist es aufgetragen, Gesetze zu vollziehen und Konflikte unter sachgerechter Abwägung aller Belange des Gemeinwohls zu lösen. Die Kontrolle über die Verwaltung obliegt Aufsichtsbehörden, Parlamenten und Gerichten. Es widerspricht diesem System, Verbänden, die politisch niemandem verantwortlich sind, Klagerechte einzuordnen. Die Sicht von Tierschutzvereinen ist notwendigerweise einseitig auf die vom Vereinszweck bestimmten Interessen gerichtet und berücksichtigt nicht andere, die Allgemeinheit sonst berührende Interessen des Gemeinwohls, betonte der DBV.

Durch das Klagerecht für Tierschutzvereine wird die Angreifbarkeit von Verwaltungsentscheidungen wie beispielsweise der Genehmigung für den Bau von Stallhaltungsanlagen erheblich erweitert. Für den Adressaten einer Genehmigung entstünde auf diesem Weg erhebliche Rechtsunsicherheit, da aufgrund der Klage eines Tierschutzvereins das Verwaltungsgericht zu prüfen hat, ob die Genehmigung aufgehoben werden muss. Investitionshemmnisse und Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Vergleich wären die Folge.

Es ist nicht abzuschätzen, in welchem Ausmaß die Tierschutzvereine von diesem Recht Gebrauch machen werden. Die Arbeitsbelastung der Gerichte und die Kosten für Genehmigungsverfahren werden sich, wie schon im Gesetzentwurf prognostiziert wird, erhöhen. Beispiele hierfür finden sich im Bereich des Umweltschutzes, seit der Einführung des Verbandsklagerechts für Naturschutzvereine.

Bei Einführung eines Verbandsklagerechts sind die Auswirkungen auf Wirtschaft und Forschung unkalkulierbar. Als Folge wird sich eine aufgeblähte Bürokratie entwickeln, ohne effektiven Nutzen für die Tiere.

Kaynak: Bonn [DBV]

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