Greu contratemps: Künast rep una carta blava de la Comissió de la UE

La Comissió de la UE valora l'esmena a la Llei d'enginyeria genètica alemanya com a incompatible legalment

A principis d'aquest any, la ministra federal de Protecció del Consumidor, Renate Künast, va presentar el seu projecte d'esmena a la Llei alemanya d'enginyeria genètica (GenTG): la implementació de la Directiva d'alliberament de la UE 2002/2001 a la legislació alemanya, que s'ha vençut des de l'octubre de 18. En una comunicació interna de la Comissió de la UE de data 26.7.04 de juliol de XNUMX, va criticar durament l'esborrany del Govern Federal i va anunciar més revisions. Després de les constants crítiques de l'oposició, les associacions científiques i les empreses agrícoles, això es veu com un greu qüestionament de la competència del ministre de Protecció del Consumidor, Künast.

La Comissió de la UE ha comprovat la correcció de l'aplicació de la directiva de la UE. El resultat és una llarga llista de crítiques i aclariments sobre l'esborrany de l'esmena GenTG, que va ser enviat a la Comissió el 23.4.04 d'abril de 2001. En resum, la Comissió denuncia que diverses disposicions obligatòries de la Directiva 18/XNUMX d'alliberament de la UE s'han implementat de manera inadequada i, en particular, que no s'han observat les disposicions relatives a l'etiquetatge d'organismes modificats genèticament (OMG). Finalment, la Comissió de la UE també va assenyalar dubtes molt fonamentals sobre la voluntat d'Alemanya de tenir en compte els procediments harmonitzats a tota la UE per col·locar transgènics al mercat. Diversos punts mostren que l'esborrany de llei de Künast soscava les competències i els reglaments de la UE. Pel que fa a les obligacions addicionals formulades a la GenTG modificada per als operadors que vulguin introduir transgènics al mercat ("avaluació prèvia de la seguretat, revisió de l'avaluació de riscos i mesures de seguretat, etc."), aquestes obligacions "infringeixen les disposicions" d'una altra normativa de la UE que ja està en marxa s'encarrega d'aquests assumptes. Altres obstacles igualment complexos i costosos per als usuaris alemanys de les ciències de la vida també són criticats perquè són unilaterals, excessius o ja estan regulats en altres llocs. El pla de Künast de designar de manera més o menys arbitrària "àrees ecològicament sensibles" a Alemanya en les quals no es pot utilitzar l'enginyeria genètica per se també ha estat criticat perquè aquestes restriccions "han de ser regulades d'acord amb les lleis comunitàries pertinents".

Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Peter Gruss, bezeichnete erst Ende Juli das Künastsche Gesetz als "Gentechnikverhinderungsgesetz", als dessen Folge er die Abwanderung von Arbeitsplätzen ins Ausland erwarte. Er kritisierte ausdrücklich die Haftungsregelung für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, denn ohne Gentechnik arbeitende Bauern sollen zukünftig Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie Umsatzeinbußen wegen ihrer Nachbarschaft zu Biotech-Bauern vorweisen können. Jedweder Pollen von transgenen Pflanzen, der auf dem Feld eines Ökobauern landet und dort zu Einkreuzungen führt, soll dabei einen wirtschaftlichen Schaden begründen können - selbst wenn die Einkreuzungsrate weit unter dem Schwellenwert von 0,9 Prozent liegt, ab dem erst eine Kennzeichnung von Lebensmitteln gesetzlich verlangt ist. Unabhängig vom Verschulden sollen außerdem alle im Umkreis angesiedelten Gentechnik-Nutzer haften, wenn der Ursprung des Fremdeintrags nicht geklärt werden kann. In Künasts Gesetzentwurf wird dem entsprechend auch die Regelung der nachbarschaftlichen Koexistenz verschiedener Anbausysteme einseitig den Gentechnik-Bauern zur Last gelegt.

Die EU-Kommission hat auch zu diesen Punkten dezidiert Stellung genommen. Sie erinnert die Bundesregierung diesbezüglich an eine Formulierung der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18, wonach Mitgliedstaaten "das Inverkehrbringen von GVO als Produkte oder in Produkten, die den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, nicht verbieten, einschränken oder behindern" dürfen. Im Entwurf der Bundesregierung hingegen würde "die gesamte Last der Gewährleistung der Koexistenz dem GVO-Anbauer auferlegt, was zu einer ungebührlichen Beschränkung des Anbaus von GVO führen könnte." Der Bundesregierung wird daher angeraten, die von der EU-Kommission am 23.6.03 vorlegten "Leitlinien für die Koexistenz" zu befolgen. Darin wird allen Landwirten eine gleichberechtigte Verantwortung für die Gewährleistung der Koexistenz zugesprochen.

Mit Blick auf die von Künast vorgesehen Haftungsregeln erachtet es die EU-Kommission indes als "nicht akzeptabel", dass Landwirte für Schäden haftbar gemacht werden sollen, obwohl sie die rechtlichen Vorschriften und "die gute fachliche Praxis" beachtet haben. "Die vorgeschlagene Haftungsregelung dürfte generell zu einem hohen und nicht vorhersehbaren wirtschaftlichen Risiko für GVO-Landwirte führen", folgert die Kommission, die eine Zustimmung zur deutschen GenTG-Novelle nur unter der Bedingung in Aussicht stellt, dass die Haftungsbestimmungen nicht zu einer Verhinderung des Anbaus von GVO in Deutschland führe. Diese Befürchtung ist hierzulande wiederholt geäußert worden.

Mit dieser Rüge der EU-Kommission könnte die kontroverse Diskussion um die GenTG-Novelle nach der Sommerpause möglicherweise durch eine Invervention des Kanzleramtes eine Wende nehmen. In der Quintessenz ist nämlich festgestellt worden, dass das deutsche GenTG in der geprüften Entwurfsversion nicht EU-rechtskonform ist, weil Vorschriften aus Richtlinien, Verordnungen und allgemeine Grundsätze des EG-Vertrages verletzt werden. Die EU hätte somit die Handhabe, rechtliche Schritte gegen Deutschland einzuleiten.

Ende letzten Jahres musste Künast schon einmal bei der Ausarbeitung ihres Entwurfs auf Drängen des Kanzlers Zugeständnisse machen: Ihr Ansinnen, die Förderung der Gentechnik, also bedeutende Grundlagen- und Anwendungsforschung im Auftrag des Forschungsministeriums abzuschaffen und Verbraucherschützer nur noch mit der Abwendung von theoretisch möglichen Risiken der Biowissenschaften zu betrauen, ging Schröder ebenso zu weit wie ihr Ziel, gentechnikfreie Zonen in Deutschland auszuweisen. Doch ansonsten ließ der Kanzler seine Ministerin bislang gewähren. Diese erwies sich in den letzten Wochen und Monaten als äußert kreativ bei der Umsetzung ihrer Ziele.

Nachdem sich das Kabinett am 11.2.04 nach langem Streit zwischen den Ministerien auf den Entwurf für das neue GenTG geeinigt hatte, begannen die Beratungen im Bundstag und Bundesrat. Wie erwartet lehnte die Mehrheit der Bundesländer am 2.4.04 den Künast-Entwurf ab. Schon damals wurde die Einschätzung geäußert, dass ihre Novelle nicht EU-gesetzkonform sei. Doch statt nachzubessern, begann sie mit der Umformulierung des Gesetzes, so dass eine Zustimmung des Bundesrates zu wichtigen Teilen nicht mehr notwenig war. Betroffen davon sind auch die Haftungsregeln. Die Regierungsfraktionen stimmten schließlich im Bundestag am 18.6.04 dem geänderten GenTG zu.

Unternehmen und Forscher sprachen daraufhin von einem folgenschweren "Innovationsstopp" und dem "praktischen Ausstieg aus der Agrar-Biotechnologie". Die KWS Saat AG, größtes deutsches Züchtungsunternehmen, erklärte, unter diesen rechtlichen Rahmenbedingungen vorerst keine Freilandversuche in Deutschland mehr durchführen zu können. Der Deutsche Bauernverband bedauerte, dass "die Sicherung der Koexistenz, also das Nebeneinander mit und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen, nicht erreicht worden sei" und für Landwirte, die transgene Pflanzen anzubauen planen, ein unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko entstanden sei. Der Präsident des VCI und Chef der BASF AG, Jürgen Hambrecht, sagte vor wenigen Tagen, er könne sich nunmehr sogar vorstellen, die Agroforschung seines Unternehmens in die USA zu verlegen.

Auf seiner Sitzung am 9.7.04 folgte die Mehrheit des Bundesrates der Empfehlung seines Agrarausschusses, der sich mit großer Mehrheit gegen den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzestext ausgesprochen hatte und überwies den beschlossenen Gentechnik-Gesetzentwurf an den Vermittlungsausschuss. Scheitert dieses, kann sich der Bundestag bei absoluter Mehrheit über den Bundesrat hinwegsetzen. Allerdings braucht es nur drei Abweichler aus den Reihen von SPD oder Grüne, um die Kanzlermehrheit zu gefährden. Die EU-Rüge hat nun aber die Pläne Künasts, das Gesetz zügig durch die Instanzen zu bringen, ohnehin durchkreuzt.

Der EU-Kommission verlangt Nachbesserungen und wird auch den Bundestagsbeschluss zur Novelle des GenTG prüfen. Da die Inhalte im Wesentlichen unverändert sind, wird die jetzt überreichte Stellungnahme zum Entwurf vom vergangenen April als richtungsweisend dafür gesehen, wie das neue Urteil der Kommission ausfallen wird. Über die Nutzung der Grünen Gentechnik in Deutschland ist also möglicherweise doch noch nicht das letzte Wort gesprochen. Der Bayerische Umweltminister Werner Schnappauf sieht jedenfalls mit der Stellungnahme der EU-Kommission die im Bundesrat von der Opposition vertretene Haltung bestätigt. Er forderte am 30.7.04 die Bundesregierung Ende auf, in dem vom Bundesrat angerufenen Vermittlungsausschuss die monierten Regelungen nachzubessern. Für die FDP-Fraktion im Bundestag kritisierte am 3.8.04 Christel Happach-Kasan, Mitglied im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, aufs Schärfste, "dass die Bundesregierung wissend um die Notwendigkeit der Notifizierung des Gesetzes durch die EU-Kommission einen nicht EU-konformen Entwurf vorgelegt hat." Dieser sei sogar "von den Koalitionsfraktionen in der Haftungsregelung weiter verschlechtert worden", obwohl für den Innovationsstandort Deutschland "die Verwirklichung echter Koexistenz von gentechnisch veränderten mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen und die weitere Genom-Forschung mit dem Ziel, das Wissen zu mehren und bessere Sorten zu züchten, von entscheidender Bedeutung" sei: "Der Bundeskanzler aufgefordert, dem Wort von der Innovationsinitiative Taten folgen zu lassen." (td, 3.8.04)

© Thomas Deichmann

Thomas Deichmann ist freier Journalist und Chefredakteur von Novo. [www.novo-magazin.de]

Quelle: Frankfurt [ Thomas Deichmann ]

Comentaris (0)

Encara no s'ha publicat cap comentari aquí

Escriu un comentari

  1. Envia un comentari com a convidat.
Fitxers adjunts (0 / 3)
Comparteix la teva ubicació