Atzerapauso handia: Künastek EBko Batzordearen gutun urdin bat jasotzen du

EBko Batzordeak Alemaniako Ingeniaritza Genetikoko Legearen aldaketa legez betetzen ez duela baloratzen du

Urte honen hasieran, Renate Künast Kontsumitzaileen Babeserako Ministro Federalak bere aldaketa-proiektua aurkeztu zuen Alemaniako Ingeniaritza Genetikoko Legea (GenTG) - EBko 2002/2001 Zuzentaraua Alemaniako Zuzentarauaren transposizioa, 18ko urriaz geroztik atzeratuta dagoena. EBko Batzordeak 26.7.04ko uztailaren XNUMXko barne komunikazio batean, gobernu federalaren zirriborroa gogor kritikatu zuen eta berrikuspen gehiago iragarri zituen. Oposizioaren, elkarte zientifikoen eta nekazaritza-enpresen etengabeko kritiken ostean, Künast Kontsumitzaileen Babeserako ministroaren eskumenaren zalantza larria dela ikusten da.

EBko Batzordeak EBko Zuzentarauaren ezarpena zuzena dela egiaztatu du. Ondorioz, 23.4.04ko apirilaren 2001an Batzordera bidalitako GenTGren aldaketaren zirriborroaren inguruko kritika eta argitze-zerrenda luzea da. Laburbilduz, Batzordeak salatu du EBko 18/XNUMX Nahita Askatzeko Zuzentarauaren hainbat derrigorrezko xedapen ez direla behar bezala ezarri eta, bereziki, genetikoki eraldatutako organismoen (GMO) etiketatzeari buruzko xedapenak ez direla bete. Azkenik, EBko Batzordeak ere adierazi du oso funtsezko zalantzak zituela Alemaniak transgenikoak merkaturatzeko EB osorako prozedura harmonizatuak kontuan hartzeko prest egoteari buruz. Zenbait puntuk erakusten dute Künasten lege proiektuak EBko eskumenak eta xedapenak ahultzen dituela. Esaterako, aldatutako GenTG-an GMOak merkatuan jarri nahi dituzten operadoreentzako formulatutako betebehar gehigarriek ("aurretiko segurtasun-ebaluazioa, arriskuen ebaluazioa eta segurtasun-neurrien azterketa, etab.") esaten dute betebehar horiek "urratzen dituzten xedapenak" egiten dituztela. Dagoeneko EBko beste araudi batek arduratzen ditu horrelako gaiak. Bizitza zientzien erabiltzaile alemaniarrentzat bezain konplexu eta kostu handiko beste oztopo batzuk ere kritikatzen dira, aldebakarreko, gehiegizkoak edo jada araututa daudelako. Künast-ek Alemanian gutxi-asko arbitrarioki "ekologikoki sentikorrak diren eremuak" izendatzeko plana, zeinetan ezin baita berez ingeniaritza genetikorik erabili, ere kritikatu dute murrizketa horiek "dagokion Erkidegoko legediaren arabera arautu behar direlako".

Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Peter Gruss, bezeichnete erst Ende Juli das Künastsche Gesetz als "Gentechnikverhinderungsgesetz", als dessen Folge er die Abwanderung von Arbeitsplätzen ins Ausland erwarte. Er kritisierte ausdrücklich die Haftungsregelung für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, denn ohne Gentechnik arbeitende Bauern sollen zukünftig Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie Umsatzeinbußen wegen ihrer Nachbarschaft zu Biotech-Bauern vorweisen können. Jedweder Pollen von transgenen Pflanzen, der auf dem Feld eines Ökobauern landet und dort zu Einkreuzungen führt, soll dabei einen wirtschaftlichen Schaden begründen können - selbst wenn die Einkreuzungsrate weit unter dem Schwellenwert von 0,9 Prozent liegt, ab dem erst eine Kennzeichnung von Lebensmitteln gesetzlich verlangt ist. Unabhängig vom Verschulden sollen außerdem alle im Umkreis angesiedelten Gentechnik-Nutzer haften, wenn der Ursprung des Fremdeintrags nicht geklärt werden kann. In Künasts Gesetzentwurf wird dem entsprechend auch die Regelung der nachbarschaftlichen Koexistenz verschiedener Anbausysteme einseitig den Gentechnik-Bauern zur Last gelegt.

Die EU-Kommission hat auch zu diesen Punkten dezidiert Stellung genommen. Sie erinnert die Bundesregierung diesbezüglich an eine Formulierung der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18, wonach Mitgliedstaaten "das Inverkehrbringen von GVO als Produkte oder in Produkten, die den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, nicht verbieten, einschränken oder behindern" dürfen. Im Entwurf der Bundesregierung hingegen würde "die gesamte Last der Gewährleistung der Koexistenz dem GVO-Anbauer auferlegt, was zu einer ungebührlichen Beschränkung des Anbaus von GVO führen könnte." Der Bundesregierung wird daher angeraten, die von der EU-Kommission am 23.6.03 vorlegten "Leitlinien für die Koexistenz" zu befolgen. Darin wird allen Landwirten eine gleichberechtigte Verantwortung für die Gewährleistung der Koexistenz zugesprochen.

Mit Blick auf die von Künast vorgesehen Haftungsregeln erachtet es die EU-Kommission indes als "nicht akzeptabel", dass Landwirte für Schäden haftbar gemacht werden sollen, obwohl sie die rechtlichen Vorschriften und "die gute fachliche Praxis" beachtet haben. "Die vorgeschlagene Haftungsregelung dürfte generell zu einem hohen und nicht vorhersehbaren wirtschaftlichen Risiko für GVO-Landwirte führen", folgert die Kommission, die eine Zustimmung zur deutschen GenTG-Novelle nur unter der Bedingung in Aussicht stellt, dass die Haftungsbestimmungen nicht zu einer Verhinderung des Anbaus von GVO in Deutschland führe. Diese Befürchtung ist hierzulande wiederholt geäußert worden.

Mit dieser Rüge der EU-Kommission könnte die kontroverse Diskussion um die GenTG-Novelle nach der Sommerpause möglicherweise durch eine Invervention des Kanzleramtes eine Wende nehmen. In der Quintessenz ist nämlich festgestellt worden, dass das deutsche GenTG in der geprüften Entwurfsversion nicht EU-rechtskonform ist, weil Vorschriften aus Richtlinien, Verordnungen und allgemeine Grundsätze des EG-Vertrages verletzt werden. Die EU hätte somit die Handhabe, rechtliche Schritte gegen Deutschland einzuleiten.

Ende letzten Jahres musste Künast schon einmal bei der Ausarbeitung ihres Entwurfs auf Drängen des Kanzlers Zugeständnisse machen: Ihr Ansinnen, die Förderung der Gentechnik, also bedeutende Grundlagen- und Anwendungsforschung im Auftrag des Forschungsministeriums abzuschaffen und Verbraucherschützer nur noch mit der Abwendung von theoretisch möglichen Risiken der Biowissenschaften zu betrauen, ging Schröder ebenso zu weit wie ihr Ziel, gentechnikfreie Zonen in Deutschland auszuweisen. Doch ansonsten ließ der Kanzler seine Ministerin bislang gewähren. Diese erwies sich in den letzten Wochen und Monaten als äußert kreativ bei der Umsetzung ihrer Ziele.

Nachdem sich das Kabinett am 11.2.04 nach langem Streit zwischen den Ministerien auf den Entwurf für das neue GenTG geeinigt hatte, begannen die Beratungen im Bundstag und Bundesrat. Wie erwartet lehnte die Mehrheit der Bundesländer am 2.4.04 den Künast-Entwurf ab. Schon damals wurde die Einschätzung geäußert, dass ihre Novelle nicht EU-gesetzkonform sei. Doch statt nachzubessern, begann sie mit der Umformulierung des Gesetzes, so dass eine Zustimmung des Bundesrates zu wichtigen Teilen nicht mehr notwenig war. Betroffen davon sind auch die Haftungsregeln. Die Regierungsfraktionen stimmten schließlich im Bundestag am 18.6.04 dem geänderten GenTG zu.

Unternehmen und Forscher sprachen daraufhin von einem folgenschweren "Innovationsstopp" und dem "praktischen Ausstieg aus der Agrar-Biotechnologie". Die KWS Saat AG, größtes deutsches Züchtungsunternehmen, erklärte, unter diesen rechtlichen Rahmenbedingungen vorerst keine Freilandversuche in Deutschland mehr durchführen zu können. Der Deutsche Bauernverband bedauerte, dass "die Sicherung der Koexistenz, also das Nebeneinander mit und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen, nicht erreicht worden sei" und für Landwirte, die transgene Pflanzen anzubauen planen, ein unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko entstanden sei. Der Präsident des VCI und Chef der BASF AG, Jürgen Hambrecht, sagte vor wenigen Tagen, er könne sich nunmehr sogar vorstellen, die Agroforschung seines Unternehmens in die USA zu verlegen.

Auf seiner Sitzung am 9.7.04 folgte die Mehrheit des Bundesrates der Empfehlung seines Agrarausschusses, der sich mit großer Mehrheit gegen den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzestext ausgesprochen hatte und überwies den beschlossenen Gentechnik-Gesetzentwurf an den Vermittlungsausschuss. Scheitert dieses, kann sich der Bundestag bei absoluter Mehrheit über den Bundesrat hinwegsetzen. Allerdings braucht es nur drei Abweichler aus den Reihen von SPD oder Grüne, um die Kanzlermehrheit zu gefährden. Die EU-Rüge hat nun aber die Pläne Künasts, das Gesetz zügig durch die Instanzen zu bringen, ohnehin durchkreuzt.

Der EU-Kommission verlangt Nachbesserungen und wird auch den Bundestagsbeschluss zur Novelle des GenTG prüfen. Da die Inhalte im Wesentlichen unverändert sind, wird die jetzt überreichte Stellungnahme zum Entwurf vom vergangenen April als richtungsweisend dafür gesehen, wie das neue Urteil der Kommission ausfallen wird. Über die Nutzung der Grünen Gentechnik in Deutschland ist also möglicherweise doch noch nicht das letzte Wort gesprochen. Der Bayerische Umweltminister Werner Schnappauf sieht jedenfalls mit der Stellungnahme der EU-Kommission die im Bundesrat von der Opposition vertretene Haltung bestätigt. Er forderte am 30.7.04 die Bundesregierung Ende auf, in dem vom Bundesrat angerufenen Vermittlungsausschuss die monierten Regelungen nachzubessern. Für die FDP-Fraktion im Bundestag kritisierte am 3.8.04 Christel Happach-Kasan, Mitglied im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, aufs Schärfste, "dass die Bundesregierung wissend um die Notwendigkeit der Notifizierung des Gesetzes durch die EU-Kommission einen nicht EU-konformen Entwurf vorgelegt hat." Dieser sei sogar "von den Koalitionsfraktionen in der Haftungsregelung weiter verschlechtert worden", obwohl für den Innovationsstandort Deutschland "die Verwirklichung echter Koexistenz von gentechnisch veränderten mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen und die weitere Genom-Forschung mit dem Ziel, das Wissen zu mehren und bessere Sorten zu züchten, von entscheidender Bedeutung" sei: "Der Bundeskanzler aufgefordert, dem Wort von der Innovationsinitiative Taten folgen zu lassen." (td, 3.8.04)

© Thomas Deichmann

Thomas Deichmann ist freier Journalist und Chefredakteur von Novo. [www.novo-magazin.de]

Quelle: Frankfurt [ Thomas Deichmann ]

Komentarioa (0)

Oraindik ez da iruzkinik argitaratu hemen

Idatzi iruzkin bat

  1. Bidali iruzkin bat gonbidatu gisa.
Eranskinak (0 / 3)
Partekatu zure kokapena