Verbraucherinformations-Gesetz: Union muss Farbe bekennen

Mit der Verabschiedung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, das zugleich Verbraucherinformationsgesetz ist, erhalten Verbraucher nach Ansicht von Ulrike Höfken [Bündnis 90/DIE GRÜNEN] endlich ein Anrecht auf verbraucherrelevante Informationen. Die Union müsse nun im Bundesrat zeigen, wie ernst ihr die eigenen Aussagen zum Verbraucherschutz seien.

Bisher durften Behörden nur auf konkrete gesundheitliche Gefahren hinweisen, das heißt nicht im Vorfeld bereits Warnungen aussprechen oder vorsorglich Verhaltenshinweise geben. Durch das von Rot-grün geplante neue Verbraucherinformationsrecht sind die bei den deutschen Behörden vorliegenden Informationen, beispielsweise über Dioxin- oder Pestizidbelastung von Lebensmitteln, auf Antrag für jeden zugänglich.

Informationsrechte werden nun auch für den Futtermittelbereich und bei kosmetischen Mitteln gewährt. Die wesentlichen Inhalte zu Verbraucherinformationsrechten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sind:

    • das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Zugang zu den bei Behörden vorhandenen Informationen;
    • die Erweiterung der Verbraucherinformationsrechte nicht nur auf Lebensmittel, sondern auch auf Futtermittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel;
    • das Recht der Behörden, in bestimmten Fällen, insbesondere auch schon im Vorsorgebereich, über verbraucherrelevante Sachverhalte zu informieren.

Jetzt kommt es darauf an, dass die Union Farbe bekennt und ein klares Bekenntnis für einen Rechtsanspruch auf Verbraucherinformation abgibt. Wir werden die CDU/CSU an ihren eigenen Forderungen aus dem Bundesrat messen. Verbraucherinformationsrechte müssen mit Zustimmung der Union endlich zur verbraucherpolitischen Normalität werden. Die deutschen Verbraucher dürfen nicht erneut vor den Kopf gestoßen werden.

Die Betrachtung der Lebensmittelkette vom "Stall bis zum Teller" schafft mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für Wirtschaft und Verwaltung, da es künftig einfacher wird, die nationalen Vorschriften im Lebensmittel- und Futtermittelbereich zu ermitteln. Zudem werden im Zuge des Gesetzes die notwendigen Anpassungen an die EU-Politik und an die Vorgaben des EU-Rechts im Bereich der Lebensmittelsicherheit vorgenommen.

Die neuen Verbraucherinformationsrechte werden auch die Ermächtigung geben, Namen und Anschrift der betroffenen Firmen zu nennen. Auch wissenschaftliche Bewertungen, etwa des Bundesinstituts für Risikobewertung, werden zugänglich. Dabei sollen die Behörden die Informationen möglichst aufbereiten und mit Erläuterungen versehen. Möglich ist sowohl die Bereitstellung über das Internet als auch die Akteneinsicht in der Behörde.

Der Zugang zu verbraucherrelevanten Informationen stärkt das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit und Qualität von Produkten. Aber auch Behörden sowie Unternehmen, die sich im Gegensatz zu "Schwarzen Schafen" an Vorschriften halten, erhalten mehr Rechtssicherheit. Die aktive Befugnis zur Information und Warnung wird bundeseinheitlich geregelt.

Die Opposition muss endlich ihre Blockade aufheben, denn der rot-grüne Gesetzentwurf deckt in weiten Teilen den Antrag der Union und den umfangreichen Forderungskatalog zum Verbraucherschutz aus dem Bundesrat ab.

Quelle: Berlin [ Ulrike Höfken ]

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