Übergangsregelung für die Sonderprämie rechtskräftig

Rinderschlachtprämie für Bullen

Durch die Zehnte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung wurde heute eine EU-Regelung national umgesetzt, durch die mögliche Störungen des Rindfleischmarkts aufgrund der Entkopplung der Tierprämien zum 1. Januar 2005 vermieden werden sollen.

Für männliche Rinder, die zwischen dem 1. Januar und 28. Februar 2005 geschlachtet werden, erhalten die Erzeuger auf Antrag eine Sonderprämie (210 Euro), zusätzlich ggf. eine Extensivierungsprämie. Der nationale Plafonds bei der Sonderprämie für männliche Rinder von 1.782.200 Tieren bleibt jedoch unverändert.
Die Übergangsregelung gilt nicht für die Schlachtprämie.

Dazu gelten folgende Voraussetzungen:

    • Die männlichen Rinder müssen noch im Jahr 2004 prämienfähig gewesen sein. Dies wird abweichend vom sonst geltenden Gewichtskriterium (Schlachtkörpergewicht) anhand eines Alterskriteriums festgestellt. Die Tiere müssen bereits am 31.12.2004 älter als 9 Monate gewesen sein.
    • Die Anträge müssen bis zum 15. März 2005 eingereicht werden.

Durch diese Übergangsmaßnahme kann der zum Jahresende befürchtete Angebotsstau entzerrt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Landwirte die Regelung verantwortlich nutzen und in diesem Zeitraum ausschließlich schlachtreife Tiere zur Schlachtung bringen.

Quelle: Berlin [ bmvel ]

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