Neues Bio-Recht

EU-Kommission, Bund, Länder und Verbände diskutierten auf dem Biofach-Kongress über die Ausgestaltung der Detailregelungen des neuen Bio-Rechts. Nicolas Verlet, EU-Kommission, stellte wichtige Eckpunkte der neuen Öko-Basisverordnung vor. Verlet erklärte, dass die Kommission bei der weiteren Ausgestaltung der Verordnung eng mit den EU-Mitgliedsstaaten und dem Bio-Sektor zusammenarbeiten werde. Damit die Bio-Unternehmen schnell Planungssicherheit bekämen, dränge die Kommission darauf, zuerst die Produktionsregeln – u.a. für die Tierhaltung und den Pflanzenbau – auszuarbeiten.

Elisabeth Bünder, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, sicherte zu, dass Bio-Bauern bei den neu verankerten Vorsorgepflichten nur fürdieDinge verantwortlich sein werden, die in ihrem Einflussbereich liegen.

Martin Ries, Ministerium für Ländlichen Raum in Baden-Württemberg, erwartet, dass Bund und Länder konstruktiv bei der Ausgestaltung der Öko-Verordnung zusammenarbeiten. Unbestimmte Rechtsbegriffe müssten dabei geklärt und in umsetzbare Regeln übersetzt werden.

Georg Eckert, Bundesverband der Kontrollstellen, mahnte an, dass das neue Bio-Recht kontrollierbar und rechtssicher sein müsse. Insbesondere die Kontrolle und Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen, die jährliche Kontrolle sowie die Umsetzung der Importregeln ließen Fragen offen, die nun geklärt werden müssten.

Jan Plagge, BÖLW, begrüßte es, dass die EU-Kommission bei der weiteren Ausgestaltung des neuen Rechtsrahmens auf die Expertise der Bio-Praktiker zurückgreifen und bewährte Regeln aus dem bestehenden Bio-Recht ins die neue Verordnung übernehmen will. Mit Blick auf die neue Regelung zum Umgang mit Kontaminationen mahnte er an, bereits jetzt ein EU-weites Monitoring-Programm für Pestizide auf den Weg zu bringen und die Zulassung von Pestiziden so zu verbessern, dass Kontaminationen verhindert werden, damit die Koexistenz von Bio und konventioneller Landwirtschaft gesichert wird.

Hintergrund

Zum zweiten Mal seit ihrem Bestehen 1992 wird die EU-Öko-Verordnung komplett reformiert. Nach über dreieinhalb Jahren Verhandlungen haben sich die Verhandlungsführer am 28. Juni 2017 auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt. Dieser wurde im November 2017 vom Sonderausschuss Landwirtschaft im Rat und vom Agrarausschuss des EU-Parlaments unterstützt. Obwohl eine formelle Zustimmung von EU-Parlament und Rat noch ausstehen und für April bzw. Mai avisiert sind, gilt eine Zustimmung in beiden Kammern als sehr wahrscheinlich. Nach der formellen Zustimmung beider Kammern sind die Verhandlungen für ein neues Öko-Basisrecht beendet und die neue Verordnung kann durch sogenannte nachgelagerte Rechtsakte komplettiert werden. Dafür sind in der neuen Verordnung über 50 Ermächtigungen vorgesehen, die bis Mitte 2020 in Rechtsakte umgesetzt werden müssen. Das neue Bio-Recht gilt ab Januar 2021.

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