Bio-Eier-Skandal: Aufstallungsgebote nicht vorhanden
PETA legt nach: Verteidigungsstrategie von Landkost und Biohof Deersheim bricht zusammen
PETA Deutschland e.V. weist die Berufung der Firmen Landkost und Biohof Deersheim auf die Aufstallungsgebote im Gebiet Spreenhagen und Bestensee in scharfer Form zurück und wirft den sozusagen auf frischer Tat ertappten Firmen seinerseits falsche Behauptungen in der Öffentlichkeit vor. Behördlich bestätigt ist mittlerweile, dass für den Standort Spreenhagen, wo die Freilaufhaltung stattfinden soll, zwischen März 2008 und Oktober 2008 (20.10.2008) kein Aufstallungsgebot gab. Die PETA-Aufnahmen von dort stammen v. 23.5. und 25.7.2008, die ZDF-Frontal 21-Aufnahmen v. 7.10.2008. Kein Tier war jemals im Freilauf.
Ähnliches gilt für den Biohaltungs-Standort Bestensee: Zwischen dem 10.6. und 20.10.2008 bestand auch dort kein Aufstallungsgebot. Die Aufnahmen über die Anlagen in Bestensee stammen v. 23.5. und 25.7.08, die Nachtaufnahmen v. 7.8.08. Die ZDF-Aufnahmen, die nicht gesendet wurden, v. 7.10.2008.
Es ist vollkommen irrelevant, wenn sich Landkost in seinen öffentlichen Äußerungen auf ein – unstreitiges – Aufstallungsgebot ab dem 20.10.2008 beruft.
Wie Frontal 21 unwidersprochen berichtet und wie auch von den Aufnahmen der Außenanlagen geschlussfolgert werden kann, sind die Freiläufe an beiden Standorten in den letzten 2 Jahren offensichtlich von keinem Huhn betreten und genutzt worden.
„Wer als großindustrieller Agrarier der Öffentlichkeit weismachen will, dass seine Intensivtierhaltung (auch Bodenhaltung ist Intensiv- und Massentierhaltung) „einwandfrei“ sei und seine als Bio- und Freilandeier vermarkteten Produkte von Tieren stammen, die in dem hier fraglichen Zeitraum offensichtlich nicht draußen waren, muss sich Unseriosität und Verbrauchertäuschung vorwerfen lassen“, so der promovierte PETA-Agrarexperte Dr. Edmund Haferbeck.
Die Regelungen der Aufstallungsgebote und der dort geltenden Übergangsfristen sind nicht nur bekannt und bei der Präsentation berücksichtigt, sondern sind in den ausführlichen Strafanzeigen ausführlichst, sogar mit Anlagen, vorgetragen worden. Gerade weil die Vogelgrippen-Aufstallungsgebote hier nicht greifen, besteht hinreichender Tatverdacht des Betruges.
„Dass sich die industrielle Agrarindustrie auf die Vogelgrippe-Hysterie beruft und sich die tierschutzwidrigen Gesetzlichkeiten der Aufstallungspflichten zunutze macht, obwohl die Virulenz des Vogelgrippevirus eindeutig der weltweiten industriellen Intensivtierhaltung zuzuschreiben ist, ist ein weiteres Indiz für die rücksichtslose Ausbeutung des Mitgeschöpfes Huhn, welches ebenfalls unter den Schutz der Verfassung fällt“, so Dr. Haferbeck weiter.
PETA Deutschland e.V. kündigt weitere Enthüllungen aus den Betriebsabläufen in der Fa. Landkost an.
Quelle: Gerlingen [ PETA ]