Krise der tierischen Veredlung spitzt sich zu

DBV-Fachausschuss „Schweinefleisch“ entwickelte Maßnahmenbündel

Die Lage auf dem Schlachtschweine- und Ferkelmarkt spitzt sich weiter zu. Die Erzeugerpreise sind bei extrem hohen Futterkosten nochmals gesunken. Die wirtschaftliche Situation ist vor allem in den Sauen haltenden Betrieben katastrophal. Angesichts der essentiellen Bedeutung der Schweinehaltung für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft hat sich der Fachausschuss „Schweinefleisch“ des Deutschen Bauernverbandes (DBV) unter Leitung von DBV-Vizepräsident Franz-Josef Möllers für eine Reihe von Maß­nahmen ausgesprochen, um dieser Krise kurzfristig und nachhaltig entgegenzuwirken.

  1. Die Vieh- und Fleischwirtschaft, das Bundeslandwirtschaftsministerium und die EU-Kommission müssen in einer gemeinsamen Kraftanstrengung bisher verschlossene Märkte in asiatischen Ländern öffnen. Insbesondere gilt es, die Hemmnisse im Veterinärbereich in den Griff zu bekommen.
  2. Zur Sicherung der Liquidität in den Schweine haltenden Betrieben müssen die den Betrieben zustehenden EU-Direktzahlungen spätestens bis zum 1. November 2007 ausgezahlt werden.
  3. Die rasche und unkomplizierte Soforthilfe durch die Landwirtschaftliche Rentenbank wird anerkannt. Allerdings muss die tilgungsfreie Zeit der Darlehen auf mindestens zwei Jahre ausgedehnt werden. Günstigere Zinskonditionen müssen geprüft werden.
  4. Seit Jahren bestehende Wettbewerbsnachteile durch bürokratische Auflagen müssen jetzt im Zuge der Entbürokratisierung abgebaut werden. Neuerliche Bürokratie, z.B. durch den vorgesehenen Tierschutz-TÜV und nicht nachvoll­ziehbare GVO-Kennzeichnungsvorschriften, gilt es von vorne herein zu vermeiden. Auch eine praxisnahe Umsetzung der Tierschutztransportvorschriften ist unabding­bar.
  5. Die einseitige Verteuerung deutscher und europäischer Eiweißfuttermittel durch die asymmetrische Zulassung von GVO-Bestandteilen in den USA und der EU ist sofort zu beenden. Die Nulltolleranz für technisch unvermeidbare Restbestandteile nicht zugelassener GVO ist nicht gerechtfertigt und muss durch praxisgerechte Bagatellgrenzen ersetzt werden.
  6. Solange diese eklatanten Wettbewerbsnachteile bei den Futtermittelimporten bestehen, sind zum Ausgleich Exporterstattungen bei Schweinefleisch zu gewährleisten.
  7. Angesichts der enorm gestiegenen Futterkosten sind tierische Fette wieder zuzulassen. Verbraucherschutz ist unteilbar und eine national einseitige Verschärfung des EU-Rechts kann nicht länger hingenommen werden.
  8. Bei der anstehenden Novellierung des Vieh- und Fleischgesetzes muss die Stärkung der Marktstellung der Landwirte im Vordergrund stehen.
  9. Die derzeitige Krise vor allem bei den Ferkelerzeugern zeigt, dass zur Vermeidung von Strukturbrüchen praktikable Risikoausgleichsinstrumente benötigt werden. Diese sind durch EU-Mittel finanzierbar.

Quelle: Berlin [ dbv ]

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