Kommission schlägt klarere und risikogerechtere Regeln für tierische Nebenprodukte vor

Die Europäische Kommission genehmigte am 10. Juni 2008 einen Vorschlag, der den effizienten Umgang mit tierischen Nebenprodukten fördern wird. Zugleich wird das aktuelle hohe Maß an Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und der Umwelt gewahrt. In Tausenden von Schlachthäusern, Landwirtschaftsbetrieben und Molkereien in der gesamten EU fallen jährlich mehr als 15 Millionen Tonnen tierische Nebenprodukte an. Der Vorschlag für eine geänderte Verordnung über tierische Nebenprodukte schafft klarere Regeln und einen allgemeinen Rahmen für risikogerechtere Erfordernisse an diese Produkte. Landwirte und zahlreiche Branchen, die tierische Nebenprodukte erzeugen und verwenden, werden von einem kohärenterem rechtlichen Rahmen für die Sammlung, Verwendung und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten profitieren. Ferner werden die neuen Regeln die Verwendung von Materialien tierischen Ursprungs für technische Zwecke erleichtern und klarstellen, in welchen Fällen und in welchem Maße Umweltschutzvorschriften gelten.

Die für Gesundheit zuständige EU-Kommissarin Androulla Vassiliou sagte dazu: „Dieser Vorschlag aktualisiert die geltenden Vorschriften für tierische Nebenprodukte. Wo möglich werden unnötige Belastungen und Überschneidungen abgeschafft und es wird klar festgelegt, in welchen konkreten Fällen andere verwandte Rechtsvorschriften gelten. Zugleich werden allerdings wichtige Mechanismen für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier beibehalten, um die Sicherheit der Verbraucher zu wahren.“

Beibehaltung von Schutzmaßnahmen für die Gesundheit von Mensch und Tier

Außerhalb der Nahrungskette werden zahlreiche Materialien tierischen Ursprungs zu ganz unterschiedlichen Zwecken verwandt. Häute kommen in der Lederherstellung zum Einsatz, Milchpulver dient als Futtermittel und Bluterzeugnisse als diagnostische Hilfsmittel. Es besteht die Gefahr, dass Krankheiten durch solche tierische Nebenprodukte auf Mensch oder Tier übertragen werden, wenn diese Produkte als Tierfutter oder bei der Herstellung technischer Produkte zum Einsatz kommen.

Im Entwurf der Verordnung werden die grundlegenden Schutzmaßnahmen aus dem Jahr 2003 aufgegriffen. Alles in allem werden folgende Punkte beibehalten:

  • eine risikoabhängige Kategorisierung von tierischen Nebenprodukten, die den Ausschlag dafür gibt, ob diese als Futtermittel, zu technischen oder anderen Zwecken verwandt werden dürfen bzw. ob sie vernichtet werden müssen;
  • die Verpflichtung der Mitgliedstaaten und Marktbeteiligten, dafür zu sorgen zu stellen, dass tierische Nebenprodukte gesammelt und unverzüglich entsorgt werden;
  • der Ausschluss derjenigen Produkte aus der Futtermittelkette für landwirtschaftliche Nutztiere, die für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind;
  • das Verbot des Verfütterns von Futtermitteln, die von derselben Tierart stammen („Verbot der Rückführung in die Futtermittelkette derselben Tierart”).

Eindeutigerer Rechtsrahmen

Tierische Nebenprodukte kommen in zunehmendem Maße bei der Herstellung von Kosmetika, Arzneimitteln und diagnostischen Hilfsmitteln zum Einsatz. In diesen Fällen unterliegen die Produkte anderen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften. Einrichtungen, wie etwa Schlachthäuser, Molkereien und sonstige Lebensmittelherstellungsbetriebe, bei denen tierische Nebenprodukte anfallen, müssen jetzt bereits die Rechtsvorschriften für Lebensmittel und Futtermittel befolgen und unterliegen Kontrollen im Rahmen dieser Vorschriften. Derzeit gelten zusätzlich zu den Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte noch weitere Vorschriften, obgleich sich die Ziele beider Rechtsrahmen überschneiden können.

Ziel des Vorschlags ist daher die Verbesserung der Kohärenz zwischen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und den Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte. Potenzielle Risiken sollen unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften überwacht werden, wodurch unnötige Belastungen für die Marktbeteiligten wegfallen. Dadurch wird es den öffentlichen Behörden ermöglicht, zielgerichtetere Kontrollen durchzuführen und somit zu einer besseren Durchsetzung der Gemeinschaftsvorschriften beizutragen.

Anhand der Erfahrungen mit den derzeitigen Vorschriften, legt der Vorschlag eindeutig dar, in welchen Fällen und in welchem Maße Umweltschutzvorschriften bei Tätigkeiten unter Verwendung tierischer Nebenprodukte angewandt werden. Zum Beispiel würden solche Vorschriften dann gelten, wenn Mist in der Verwendung als Dünger Boden und Grundwasser beeinflusst.

Risikogerechtere Regeln

Der Vorschlag sieht das Konzept eines „Endpunktes“ bei der Herstellung von tierischen Nebenprodukten vor, nach dem die verarbeiteten Erzeugnisse nicht mehr den Vorschriften für tierische Nebenprodukte unterliegen, da keine potenziellen Risken mehr bestehen. Stattdessen gelten die allgemeinen Vorschriften zur Produktsicherheit. Wenn beispielsweise von einer Tierkörperverwertungsanstalt stammende tierische Fette weiter verarbeitet werden und das Verarbeitungserzeugnis zur Herstellung von Kunststoffen verwandt wird, ist die Wahrscheinlichkeit einer wesentlichen biologischen oder viralen Gefahr im Endprodukt eher gering.

Überdies wird die Möglichkeit einer Abänderung der aktuellen Kategorisierung tierischer Nebenprodukte durch die Kommission im Ausschussverfahren eingeräumt. Bevor jedoch eine Änderung vorgenommen werden kann, muss zuvor eine Bewertung der von einem bestimmten tierischen Nebenprodukt ausgehenden Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier durch eine wissenschaftliche Einrichtung, wie etwa die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) oder den Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP), durchgeführt werden.

Einen Überblick zum bestehenden Recht und den geplanten Änderungen finden Sie hier:

Welche Vorschriften gelten derzeit für tierische Nebenprodukte in der EU?

Tierische Nebenprodukte – Fragen und Antworten

Quelle: Brüssel [ EU ]

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