Verstöße gegen Hygieneauflagen: Gammelfleisch nur Spitze des Eisberges

Öffentlich bestellte Sachverständige sehen sich als Unterstützung für Überwachungsbehörden

Nahezu jedes vierte Unternehmen, das von der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrolliert wurde, verstößt gegen Hygienebestimmungen, kennzeichnet seine Verpackungen falsch, betreibt irreführende Werbung oder kann sonstige Auflagen nicht erfüllen. Die Fleischbranche begeht mit Abstand die meisten Verstöße gegen Hygieneauflagen. Rund 2400 Beanstandungen waren ernsthaft gesundheitsgefährdend, wobei das sog. Gammelfleisch hier nur die Spitze des Eisbergs darstellt.

"Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt in seinem Jahresbericht 2007 erneut zu viele Verstöße in der Lebensmittelbranche. Dabei ist eine deutliche Fehlentwicklung der staatlichen Kontrolle festzustellen. Einerseits entstehen immer mehr Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben. Andererseits fahren die amtlichen Überwachungsbehörden die Zahl der Kontrollen kontinuierlich zurück", beanstandet Roland R. Vogel, Präsident des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) www.bvs-ev.de.

Von 2001 bis 2007 ist die Zahl der Betriebe um 16 Prozent auf 1.187.335 gestiegen. Dagegen gingen die Kontrollbesuche im gleichen Zeitraum um acht Prozent zurück. Auch die Zahl der kontrollierten Betriebe sank in den letzten Jahren um fast 14 Prozent auf 562.047. Von den kontrollierten Unternehmen verstießen mehr als in den vergangenen Jahren gegen die strengen Auflagen. Dies ist für Vogel nur eine logische Konsequenz: "Die Unternehmen wissen, dass der Kontrollumfang auch künftig nicht steigen wird, sondern permanent fällt. Entsprechend verspüren sie keinen Anreiz, in ihren Betriebsstätten höhere Hygienestandards einzuführen."

Der BVS plädiert nach wie vor für eine Unterstützung der amtlichen Lebensmittelüberwachung durch öffentlich bestellte und vereidigte sowie anderweitig adäquat qualifizierte Sachverständige. Die Unterstützung könne kurzfristig und zeitlich begrenzt erfolgen. Teure Personalaufstockung in den Ämtern sei dadurch unnötig, zusätzliche Personalausbildung ebenfalls überflüssig, da die erforderliche Kompetenz bei den Sachverständigen bereits vorhanden sei.

Quelle: Berlin [ b.v.s. ]

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