Goldmann [FDP]: Privatrechtliche Absatzförderung statt Zwangsabgabe
Anlässlich der mündlichen Verhandlung des Absatzfondsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt sich der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Michael GOLDMANN:
Die verfassungsrechtliche Überprüfung der Zwangsabgabe zur Absatzförderung heimischer Lebensmittel vor dem Bundesverfassungsgericht in der gestrigen mündlichen Verhandlung ist dringend notwendig. Denn seit der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1990 haben sich gravierende Änderungen ergeben:
- Das seinerzeit bestehende große Handelsdefizit im Ernährungsbereich wurde deutlich abgebaut.
- Die EU-rechtlichen Spielräume für die Bewerbung von Lebensmitteln mit nationaler Herkunftsbezeichnung über parafiskalische Abgaben wurden im Jahr 2002 deutlich eingeschränkt.
- Von einer „homogenen Gruppe“ kann immer weniger die Rede sein, da ausländische „Trittbrettfahrer“, die keine Zwangsabgabe zahlen müssen, von der Absatzförderung profitieren. Auch sind die finanziellen Belastungen der Zwangsabgabe für die verschiedenen Produktionssparten unterschiedlich hoch.
- Ein Unding ist zudem, dass landwirtschaftliche Familienbetriebe mit der Zwangsabgabe die Absatzförderung der Ernährungsindustrie subventionieren.
Die Zwangsabgabe hat sich zunehmend in eine verfassungsrechtlich gefährliche Grauzone manövriert, deren demokratische Legitimation die Verfassungsrichter völlig zu recht hinterfragen. Verfassungsrechtliche und agrarpolitische Argumente sprechen deshalb für eine privatrechtliche Ausrichtung der Absatzförderung.
Quelle: Berlin [ Goldmann - FDP ]