Neue Verpackungsverordnung betrifft alle Fleischer-Fachgeschäfte

Mit den neuen Regelungen sind erstmals alle Fleischer-Fachgeschäfte Lizenzierungspflichtig

Die Novelle der Verpackungsverordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Betroffen davon ist jeder Betrieb, der gemäß Verordnungstext mit Ware gefüllte Verkaufs- oder Serviceverpackungen „in Verkehr bringt“, also an seine Kunden abgibt. Sie müssen ab dem Stichtag bei einem Dualen System lizensiert sein.

Hierzu hat der DFV nun ein vierseitiges Positionspapier erarbeitet, das die wichtigsten Auswirkungen der Gesetzesnovelle zusammenfasst und den Betrieben des Fleischerhandwerks konkrete Handlungsempfehlungen gibt.

„Betriebe des Fleischerhandwerks müssen nicht unbedingt individuell lizenzieren“, empfiehlt Dr. Wolfgang Lutz vom Deutschen Fleischer-Verband. „Sie können auch bereits vom Hersteller oder Händler lizenzierte Verpackungen erwerben.“ Es müssen auch nicht alle Verpackungen beim gleichen Entsorgungssystem lizenziert sein, die Wahl des preisgünstigsten Angebotes ist ohne weiteres möglich, ergänzt der DFV-Experte.

Zum Nachweis der Lizenzierung sollte ausreichend sein, die Rechnungen sowie eine Erklärung des Händlers aufzubewahren. Wie und in welchem Umfang die Kontrollen im Fleischerhandwerk erfolgen werden, ist derzeit noch unklar. Ausführliche Antworten und Handlungsempfehlungen zur neuen Verpackungsverordnung finden die Mitgliedsbetriebe in dem umfassenden Positionspapier des DFV, das im passwortgeschützten Mitgliederbereich heruntergeladen werden kann.

Quelle: Frankfurt am Main [ DFV ]

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