Schlachten und Tierschutz

Statuserhebung zur Erfassung von Daten über tierschutzrelevante Kontrollparameter in Schlachtbetrieben in Nordrhein-Westfalen

Quelle: www.lej.nrw.de/service/pdf/projektbericht_schlachtschweinen.pdf (Veröffentlichung 2003 - 85 Seiten)

Mitarbeiter des Landesamtes für Ernährungswirtschaft und Jagd in Nordrhein-Westfalen haben in insgesamt zehn Schweineschlachtbetrieben die allgemeine Betriebsstruktur dieser Betriebe erfasst und Daten zur Einhaltung tierschutzrechtlicher Parameter, zu technischen Parametern der Betäubungsanlagen und zur resultierenden Fleischqualität erhoben. Bei der Auswahl der Schlachtbetriebe wurden einerseits die verschiedenen Betäubungsverfahren für Schweine, andererseits die Anzahl der Schlachtungen in den fünf Regierungsbezirken berücksichtigt. So wurden im Regierungsbezirk Münster vier Schlachtbetriebe untersucht, im Regierungsbezirk Köln dagegen nur einer. Die Datenerhebung sollte durch Verwendung eines Datenerhebungsbogens vereinheitlicht werden. Diese Prüfliste ist im Anhang zum Projektbericht zu finden. Die Autoren des Projektberichts geben nicht an, ob die Schlachthofbegehungen angekündigt oder unangekündigt erfolgten. Auch der Zeitraum, in dem die Begehungen durchgeführt wurden, wird nicht genannt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Begehungen vor dem 1. April 2001 stattfanden, da in zwei der untersuchten Betriebe noch manuell mittels Zange elektrisch betäubt wurde, ohne dass die Tiere dabei fixiert waren. Die Schlachtleistung in den untersuchten Betrieben betrug mindestens 100 und maximal 800 Schweine pro Stunde. In einem Betrieb wurde an sechs Schlachttagen geschlachtet, in fünf Betrieben an fünf Tagen/Woche, in drei Betrieben an vier Tagen/Woche und in einem Betrieb an drei Tagen/Woche.

Die Kapazität der Warteställe in den Schlachtbetrieben erreichte in zwei Fällen nicht die empfohlene Stallgröße von mindestens 20 % der Tagesschlachtleistung oder 250 % der stündlichen Schlachtleistung. Der Zutrieb zu und in die Betäubungseinrichtungen war bei der Hälfte der untersuchten Betriebe mit erheblicher vermeidbarer Lärmbelästigung verbunden (subjektiv beurteilt – keine Messungen). Der Anteil der Tierkörper, die deutlich erkennbare Schlagstriemen aufwiesen, erreichte in einem Betrieb das Maximum von 52,4 % (!!). In den drei Betrieben, in denen elektrisch mit einem vollautomatisch arbeitenden Restrainer betäubt wurde, wurden hochfrequente Betäubungsströme eingesetzt. In zwei dieser Betriebe erreichte die Stromfrequenz der Herzströme Maxima von 215 und 330 Hz. Die Auslösung von Herzkammerflimmern mit derartig hochfrequenten Strömen ist fraglich und wird kritisch diskutiert. Daher erstaunt es, dass im Projektbericht dazu jegliche Aussage fehlt.

Die Betäubungseffektivität wurde anhand folgender Kriterien überprüft: Kornealreflex; gerichtete Augenbewegungen; regelmäßige Atmung; auffällige Krampfbewegungen; Abwehrreaktionen beim Entblutestich. In einem Betrieb, in dem die Schweine elektrisch vollautomatisch im Restrainer betäubt wurden, zeigten 22 von 175 untersuchten Tieren (12,6 %) Abwehrreaktionen beim Entblutestich. Als Ursache der unzureichenden Betäubung konnte ein fehlerhafter Ansatz der Kopf- und Brustelektroden ermittelt werden. In einem anderen Betrieb

zeigten 9,4 % der Tiere nach CO2-Betäubung Reaktionen beim Setzen des Entblutestichs, in einem weiteren ebenfalls nach CO2-Betäubung 6,7 % der untersuchten Tiere. Die Autoren
des Projektberichtes erklären diese nicht akzeptablen Ergebnisse mit der regelmäßigen deutlichen Überschreitung der vorgeschriebenen Zeitspanne zwischen dem letzten Halt in

der CO2-Atmosphäre und dem Entblutungsschnitt bzw. der Zeitspanne zwischen Verlassen
der Betäubungsanlage und dem Entblutungsschnitt (Anlage 2 der TierSchlV). Als sehr problematisch erweist sich die Anzahl der im jeweiligen Schlachtbetrieb überprüften Tiere in Relation zur Schlachtleistung, zumal im Projektbericht jegliche Erklärung zu diesen stark differierenden Zahlen fehlt. So wurden einerseits bis zu 112 % der Tiere überprüft, andererseits aber auch nur 20 %.

Trotz einiger fachlicher Kritikpunkte zeigen die Ergebnisse dieser Studie, dass solche Erhebungen unverzichtbar sind. In einigen deutschen Bundesländern könnte eine landesweite Statuserhebung zum Vollzug des Tierschutzes in den Schlachtbetrieben weitere gravierende Mängel auf diesem Gebiet aufzeigen. Vorbild könnte dabei das Vereinigte Königreich sein. Dort wird in zweijährigem Abstand eine landesweite Überprüfung der Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zum Tierschutz in den zugelassenen Rot- und Weißfleisch-Schlachtbetrieben durchgeführt. Die Ergebnisse der Überprüfung von 123 Geflügelschlacht-betrieben im Mai 2001 und 314 Rotfleisch-Schlachtbetrieben im September 2001 sind im Internet zugänglich:

www.defra.gov.uk/animalh/welfare/farmed/slaughter/execsum.pdf

Eine derartige bundesweit einheitlich durchgeführte Untersuchung in zumindest allen gut 300 zugelassenen Schlachtbetrieben ist auch in Deutschland schon lange überfällig. Insofern muss die vollmundige Feststellung der zuständigen Bundesministerin zum Welttierschutztag 2003, wonach Deutschland Vorreiter beim Tierschutz in Europa ist und bleibt, zumindest für den Bereich der Schlachtung erheblich angezweifelt werden.

Quelle: Kulmbach [ MOJE ]

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