Minister Willi Stächele: "Baden-Württemberg ist Vorreiter bei Hygiene-Vorschrift"

Vorstellung der "Baden-Württembergischen Leitlinie für eine gute Hygiene-Praxis in Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetrieben" als bundesweit erstes Beispiel

"Ich freue mich, dass es uns mit "unserer" Leitlinie gelungen ist, die Regelungen der neuen Hygienevorschriften der EU so auszufüllen, dass unser traditionsreiches baden-württembergisches Metzgerhandwerk beim Verbraucherschutz weiterhin an der Spitze steht," erklärte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Willi Stächele MdL, am Mittwoch dem 23. Juni in Stuttgart. Stächele stellte in Stuttgart die neue "Leitlinie für eine gute Hygiene-Praxis in Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetrieben" vor und überreichte symbolisch im Beisein der Innung eine gedruckte Leitlinie an eine Metzgerei in Stuttgart-Weilimdorf.

Die EU hat das europäische Lebensmittelrecht neu organisiert. Wesentlicher Baustein des neuen EU-Lebensmittelrechts ist das sogenannte "Hygienepaket". Es wird am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Mit diesem Hygienepaket käme eine der größten Herausforderungen der letzten Jahre auf das baden-württembergische Metzgerhandwerk zu, machte Minister Stächele deutlich.

Mit der Änderung des Lebensmittelrechts entfalle zukünftig insbesondere im Fleischbereich die Unterscheidung zwischen national registrierten und EG-zugelassenen Betrieben. "Auch kleinere, bisher nur national registrierte Betriebe müssen dann EG-zugelassen werden.  Sie können so Lebensmittel im gesamten EU-Binnenmarkt in den Verkehr bringen," betonte Agrarminister Stächele. "Diese Leitlinie ist zur Konkretisierung der rechtlichen Anforderungen um so wichtiger, als die neuen Hygienevorschriften der EU flexible Regelungen zum Beispiel für kleine Unternehmen oder traditionelle Herstellungsmethoden vorsehen," so Stächele. Die nun vorliegende 100 Seiten starke Leitlinie sei eine große Hilfe bei der Umsetzung der neuen Vorschriften. Die Arbeitsgruppe mit Experten aus dem Land habe Konzepte und Checklisten erarbeitet, die auf den eigenen Betrieb nicht blind übernommen, sondern auf die eigene Praxis übertragen und gelebt werden sollten. "Die Anwendbarkeit der "Leitlinie" hat sich durch Prüfung in vier "Pilotbetrieben" als geeignet erwiesen," stellte Stächele zufrieden fest. "Die "Baden-Württembergische Leitlinie" wird innerhalb der Verbände bereits bundesweit diskutiert, so dass zu wünschen ist, dass die Leitlinie über Baden-Württemberg hinaus auf breiter Basis Zuspruch findet und angewandt wird," sagte Stächele.

Ein großes Lob sprach der Agrarminister der Wirtschaft und der Verwaltung aus, die in einem engem Schulterschluss die "Leitlinie für eine gute Hygiene-Praxis in Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetrieben" erarbeitet haben, um den Anforderungen des künftigen EU-Rechts gerecht zu werden. Seitens der Wirtschaft waren unter anderem der Landesinnungsverband Baden-Württemberg des Fleischerhandwerks, die Arbeitsgemeinschaft der Badisch-Württembergischen Bauernverbände, der Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft und der Landesverband der Fleischwarenindustrie beteiligt.

Um stets "up-to-date" zu sein und einen hohen Fleischhygienestandard zu sichern, werde das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg auch Aktualisierungen der Leitlinie zum Herunterladen ins Internet stellen. Für Interessierte könne sie unter http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/ im Internet unter dem Stichwort "Verbraucherschutz, Ernährung, Tierschutz, Tiergesundheit" und unter dem weiteren Stichwort "Fleischhygiene" aufgerufen werden.

Zusatzinformationen:

Einer der wichtigsten Grundsätze des neuen Lebensmittelrechts der EU heißt, dass nur sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Lebensmittelunternehmen tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel. Die Produktion richtet sich nach den Anforderungen der "Guten Hygiene Praxis" (GHP) und ist bei allen Betrieben auf der Grundlage von HACCP-Konzepten (Hazard Analysis and Critical Control Point) zu konzipieren bzw. zu überprüfen. Das HACCP-Konzept zielt darauf, bedeutende gesundheitliche Gefahren zu identifizieren, zu bewerten und zu beherrschen.

Wegen der Flexibilisierung der Zulassungsanforderungen wird auf EU-Ebene weitgehend auf detaillierte Rechtsvorgaben verzichtet. Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, dass zur Konkretisierung der Vorgaben Leitlinien erarbeitet werden. Eine solche Leitlinie stellt die nun vorliegende "Baden-Württembergische Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Schlacht-, Zerlegungs- und Fleischverarbeitungsbetrieben" dar. Sie hat das Ziel als Orientierungshilfe bei der Anwendung von HACCP-Systemen in registrierten Fleischereibetrieben und bei den ab 2006 vorgeschriebenen Zulassungsverfahren für rund 3000 kleine und mittlere Fleischereibetriebe in Baden-Württemberg sowohl für die betroffenen Betriebe als auch für die Überwachungsbehörden zu dienen.

Zum Download:

Baden-Württembergische Leitlinie für eine gute Hygienpraxis in Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetrieben [pdf-Datei]

Quelle: Stutgart [ mlr ]

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