Fragen und Antworten zur Geflügelpest
Informationen rund um die Vogelgrippe für Tierhalter und Verbraucher
Das BMELV hat Antworten zu wichtigen Fragen zur Geflügelpest aktualisiert zusammengefasst. Hier finden Sie, was Sie dazu wissen sollten.
- Was versteht man unter Geflügelpest und "Vogelgrippe"?
- Können sich Menschen an infizierten Säugetieren anstecken?
- Warum bekommen viele Halter Ausnahmegenehmigungen, die sie von der Aufstallungspflicht befreien?
- Wer kontrolliert diese Maßnahmen sowie die Einhaltung der Aufstallungspflicht?
- Wer übernimmt die Kosten der verstärkten tierärztlichen Untersuchungen der Tiere insbesondere bei Ausnahmegenehmigungen?
- Was kann bzw. sollte man tun, wenn man den Verdacht hat, dass ein Tierhalter gegen die Eilverordnung verstößt?
- Sind von den Maßnahmen auch Brieftauben betroffen?
- Dürfen Geflügelschauen stattfinden?
- Kann man noch Geflügelfleisch, Eier und andere Geflügelprodukte essen? Was ist mit rohen Eiern? Besteht hier eine Gefahr der Übertragung? Müssen Verbraucher beim Kauf von Lebensmitteln etwas beachten?
- Kann ich Wildvögel wie Enten und Schwäne noch füttern oder mein Vogelhäuschen aufbauen?
- Sind Jäger durch das verstärkte Wildvogelmonitoring gefährdet? Wie sollten sie sich schützen? Könnten Jagdhunde durch krankes Geflügel erkranken?
- Kann ich Wildvögel wie Enten und Schwäne noch füttern oder mein Vogelhäuschen aufbauen?
- Darf mein Kind noch in Parks spielen?
- Können auch Säugetiere, z.B. Haustiere wie Hunde und Katzen, an der Geflügelpest/Vogelgrippe erkranken?
- Darf ich meine Tiere noch frei laufen lassen?
- Wie werden Vögel auf Aviäre Influenza untersucht?
- Wie werden die Maßnahmen gegen Vogelgrippe koordiniert?
- Schaffen es infizierte Tiere bis hierher?
- Gibt es bereits einen Impfstoff?
- Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass es auf den Menschen übergeht?
- Ist man auch für den Ausbruch der Krankheit bei Menschen ausreichend vorbereitet?
- Wie kann sich der Einzelne vor der menschlichen Form schützen (Tierhalter und normaler Bürger)?
- Was kann der Einzelne vorbeugend tun (z.B. bei Reisen u. a.)?
- Welche internationalen Aktivitäten gegen die Vogelgrippe gibt es?
- Wer trägt die Kosten des Monitorings bei Hausgeflügel?
- Wie läuft das Wildvogelmonitoring ab?
- Wer zahlt im Falle einer angeordneten Tötung von Tieren?
1. Was versteht man unter Geflügelpest und "Vogelgrippe"?
Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza, die durch Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Wassergeflügel bildet ein natürliches Virusreservoir von hoher genetischer Vielfalt für niedrig pathogene Influenzaviren.
Im infizierten Wirtschaftsgeflügel können niedrig pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 zu einer hoch pathogenen Form mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben auch beim Hausgeflügel meist ohne gravierende klinische Auswirkungen.
Als "Vogelgrippe" wird in der Öffentlichkeit derzeit die durch hoch pathogenes H5N1 Virus vom Typ Asia verursachte Geflügelpest bezeichnet. Die Tierseuche kann bei sehr engem Kontakt zu infiziertem Geflügel auch auf den Menschen übergehen. Die Geflügelpest grassiert seit Ende 2003 in Südostasien. Ende 2005 trat sie auch in der Türkei auf.
2. Können sich Menschen an infizierten Säugetieren anstecken?
Am empfänglichsten für die Geflügelpest ist Hausgeflügel, besonders Hühner und Puten. Nur sie scheiden im Krankheitsfall so viel Virus aus, dass sich andere Tierarten oder Menschen anstecken können. Enten und Gänse bilden ein natürliches Reservoir für Influenzaviren. Reisende sollten daher in denen von Geflügelpest betroffenen Ländern Kontakt zu Geflügel meiden und auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichten. Geflügelfleisch sollte nur gut durchgekocht oder durchgebraten verzehrt werden, gleiches gilt für Eier. Selbstverständlich sollten keine Geflügelprodukte aus diesen Gebieten in die EU eingeführt werden, dies ist gesetzlich verboten.
3. Warum bekommen viele Halter Ausnahmegenehmigungen, die sie von der Aufstallungspflicht befreien?
Grundsätzlich gilt das Aufstallungsgebot. Auch die Ausnahmeregelungen sind in der Eil-VO verankert. Die zuständige Behörde kann jedoch im Einzelfall Ausnahmen von dem grundsätzlichen Aufstallungsgebot genehmigen, wenn eine Aufstallung wegen bestehender Haltungsverhältnisse objektiv nicht erfüllt werden kann und andere Maßnahmen zur Absonderung des Geflügels getroffen werden. In jedem Fall sind Enten und Gänse vom übrigen Geflügel getrennt zu halten. Sofern die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, sind auch in diesem Fall die Tiere mindestens monatlich klinisch tierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung muss tierärztlich dokumentiert werden.
4. Wer kontrolliert diese Maßnahmen sowie die Einhaltung der Aufstallungspflicht?
Die Aufstallung wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden kontrolliert ("Veterinäramt").
5. Wer übernimmt die Kosten der verstärkten tierärztlichen Untersuchungen der Tiere insbesondere bei Ausnahmegenehmigungen?
Die Kosten hat
6. Was kann bzw. sollte man tun, wenn man den Verdacht hat, dass ein Tierhalter gegen die Eilverordnung verstößt?
Es ist immer angezeigt, bei beobachteten Verstößen, die zuständige Behörde zu informieren. Darauf hingewiesen sei, dass Verstöße mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden können.
7. Sind von den Maßnahmen auch Brieftauben betroffen?
Vom Aufstallungsgebot ist nur das in der Verordnung genannte Geflügel betroffen. Das sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
8. Dürfen Geflügelschauen stattfinden?
Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist für die in der Eil-VO aufgeführten Geflügelarten ausnahmslos verboten.
9. Kann man noch Geflügelfleisch, Eier und andere Geflügelprodukte essen? Was ist mit rohen Eiern? Besteht hier eine Gefahr der Übertragung? Müssen Verbraucher beim Kauf von Lebensmitteln etwas beachten?
Zunächst ist festzustellen, dass die deutschen Hausgeflügelbestände frei von Geflügelpest sind und dass die Maßnahmen aus Vorsorge erlassen worden sind, um eine Ein- und Verschleppung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu minimieren. Das bedeutet, dass auch Lebensmittel wie Geflügel ohne Einschränkungen unter Beachtung der üblichen hygienischen Maßnahmen gekauft und verzehrt werden können. Der Erreger kann über rohe Eier übertragen werden, sofern die Tiere infiziert sind. Das Durcherhitzen von Eiern tötet den Erreger ab. Gleichwohl ist anzumerken, dass es bei einer Infektion mit H5N1 zu einer drastischen Verminderung der Legeleistung sowie zu erheblichen Todesfällen kommt, so dass die Vermarktungsmöglichkeit betroffener Betriebe sehr eingeschränkt ist. Zusätzlich unterliegen die Betriebe im Verdachts- oder Ausbruchsfalle einer strengen Sperre, so dass keine Eier an Verbraucher weitergegeben werden dürfen. Mehr zum Verzehr von Lebensmitteln .
10. Kann ich Wildvögel wie Enten und Schwäne noch füttern oder mein Vogelhäuschen aufbauen?
Es gibt viele Gründe, die dagegen sprechen, Enten und Schwäne zu füttern. Zum Einen wird das Wasser in kleineren Gewässern durch den Eintrag von Nährstoffen schnell verschmutzt und die Tiere verlernen, sich selber um ihr Futter zu kümmern. Zum Anderen sollten aufgrund der unklaren Verbreitungswege des Vogelgrippevirus ab sofort Enten und Schwäne in Parks und Grünanlagen nicht mehr gefüttert werden. Die Tiere könnten sich durch Verunreinigungen des Futters untereinander anstecken. Auch die Winterfütterung der Vögel sollte eingeschränkt und nur in langen Frost- und Schneeperioden erfolgen. Vögel die hier fressen, können bei schlecht gepflegten Futterstellen ebenfalls an verunreinigtem Futter erkranken.
Eine Infektionsgefahr von Tier zu Mensch, wie in Asien, ist in der derzeitigen Situation nicht gegeben. Vögel scheiden jedoch mit ihrem Kot immer verschiedenste Erreger aus. Deshalb sollte man sich nach dem Kontakt mit Wildvögeln oder ihren Ausscheidungen gründlich die Hände waschen.
11. Sind Jäger durch das verstärkte Wildvogelmonitoring gefährdet? Wie sollten sie sich schützen? Könnten Jagdhunde durch krankes Geflügel erkranken?
Grundsätzlich ist festzustellen, dass es sich in erster Linie um ein tierpathogenes Virus handelt; dass heißt, der Erreger ist nur sehr schwer auf den Menschen übertragbar, so dass bei den bei uns gegebenen Umständen (im Vergleich zu Asien, wo die Menschen in enger Nachbarschaft mit ihren Tieren leben) das Risiko einer Infektion nicht sonderlich hoch ist. Dennoch sollten hygienische Grundsätze eingehalten werden:
z. B. Tragen von Handschuhen beim Hantieren mit erlegten Wildvögeln und Abbrühen der Tiere vor dem Rupfen. Sofern die Innereien nicht verzehrt werden, sollten sie ordnungsgemäß beseitigt werden. Wildgeflügel und Wildgeflügelprodukte sollten nur ausreichend erhitzt oder durchgegart verzehrt werden. Um einen Eintrag von Influenzaviren in Hausgeflügelbestände durch Jäger zu verhindern, müssen hygienische Maßnahmen wie z. B. Wechsel und Reinigung der Jagdkleidung eingehalten werden. Es muss zudem sichergestellt sein, dass erlegte Wildvögel oder deren Produkte nicht mit Hausgeflügel in Kontakt kommen.
Hinweise, dass H5N1 auf Hunde übertragbar ist, gibt es derzeit nicht.
12. Kann ich Wildvögel wie Enten und Schwäne noch füttern oder mein Vogelhäuschen aufbauen?
Es gibt sicher viele Gründe, die dagegen sprechen, Enten und Schwäne zu füttern. Zum Beispiel wird das Wasser in kleineren Gewässern durch den Eintrag von Nährstoffen schnell verschmutzt und die Tiere verlernen, sich selber um ihr Futter zu kümmern. Auch die Winterfütterung der Vögel sollte eingeschränkt und nur in langen Frost- und Schneeperioden erfolgen. Vögel können bei schlecht gepflegten Futterstellen an verunreinigtem Futter erkranken. Ratgeber der Naturschutzverbände vermitteln hier viel Wissenswertes. Eine Infektionsgefahr von Tier zu Mensch, wie in Asien, ist in der derzeitigen Situation nicht gegeben. Vögel scheiden jedoch mit ihrem Kot immer verschiedenste Erreger aus. Deshalb sollte man sich nach dem Kontakt mit Wildvögeln oder ihren Ausscheidungen gründlich die Hände waschen.
13. Darf mein Kind noch in Parks spielen?
Nach dem Stand der Dinge gibt es für Erwachsene und Kinder keine erhöhte Gefahr einer Infektion. Gerade für die gesunde Entwicklung der Stadtkinder ist das Spielen und Toben in Freiflächen und Parks von großer Bedeutung. Ihr kindlicher Organismus lernt mit den verschiedensten äußeren Einflüssen zurechtzukommen und sich gegen Krankheiterreger erfolgreich zu wehren. Es gelten hier jedoch die gleichen Kriterien wie beim Füttern - stark mit Vogelkot verunreinigte Stellen, dicht am Ufer, sind kein geeigneter Platz zum Spielen. Kommt es trotzdem zum Kontakt, ist Hände waschen Pflicht.
14. Können auch Säugetiere, z.B. Haustiere wie Hunde und Katzen, an der Geflügelpest/Vogelgrippe erkranken?
Fleischfresser können sich infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Dies könnte bei der Verfütterung von an Geflügelpest erkrankten oder verendeten Hühnern geschehen. So gibt es Berichte aus Südostasien, dass Großkatzen (Tiger, Jaguare) in Zoos über diesen Weg erkrankten und starben. Katzen können experimentell mit H5N1 Virus infiziert werden und erkranken, sie spielen aber bei der Verbreitung bisher keine Rolle. Eine Infektion und Erkrankung von Hunden ist bis jetzt nicht bekannt.
Bei Schweinen wurden lediglich in 8 von rund 3000 untersuchten Tieren in Vietnam Hinweise auf einen Kontakt mit dem Erreger gefunden. Allerdings war das Virus bei keinem der Tiere nachweisbar, keines der Tiere zeigte eine klinische Erkrankung. Auch in am FLI durchgeführten Infektionsversuchen erwiesen sich Schweine als wenig empfänglich für das Virus. Infizierte Tiere waren nicht in der Lage, das Virus zu vermehren oder die Infektion weiter zu verbreiten.
Pflanzenfressende Haustiere sind in der Regel wenig gefährdet, sich mit H5N1 zu infizieren. Rinder sind noch nie als Träger von Influenzaviren aufgefallen und gelten allgemein als resistent.
Pferde sind zwar von Infektionen mit Influenzaviren betroffen, allerdings handelt es sich um völlig andere Subtypen (z. B. H3N8).
Insgesamt besteht für die Übertragung von H5N1 zwischen Vögeln und Säugetieren eine erhebliche Barriere. Säugetiere und Menschen müssen sehr große Virusmengen aufnehmen, um sich zu infizieren. Selbst bei einer Erkrankung scheiden Säugetiere und Menschen nur sehr wenig Virus aus, so dass sich die Erkrankungen unter ihnen nicht weiter verbreitet.
15. Darf ich meine Tiere noch frei laufen lassen?
Es bestehen keine Hinderungsgründe anderen Tieren als Geflügel den Auslauf/Freilauf zu verwehren.
16. Wie werden Vögel auf Aviäre Influenza untersucht?
Bei der Untersuchung, ob ein Vogel mit Vogelgrippeviren infiziert ist, gibt es in Deutschland eine genau festgelegte Arbeitsteilung zwischen den Bundesländern und dem Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza (Sitz: Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Insel Riems).
Zurzeit laufen bundesweit intensive Überwachungsprogramme von Wild- und Hausgeflügel. Um eine möglichst rasche, aussagekräftige Diagnostik zu ermöglichen, die auch den Vorgaben der Europäischen Union gerecht wird, haben sich Bund und Länder auf folgende Abläufe geeinigt:
a) Untersuchungen im Rahmen des Wildvogel-Monitorings 2005/2006
Die Erstuntersuchungen werden von den Untersuchungseinrichtungen der Länder durchgeführt (Methode: M-PCR (Multiplex-Polymerase-Ketten-Reaktion). Mit dieser Untersuchung können die Länder feststellen, ob der Vogel mit irgendeiner Form eines Vogelgrippevirus infiziert ist.
Falls ja, werden Proben an das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems geschickt. Dort wird näher untersucht, um welches Virus es sich handelt (Subtypisierung). Erst dann kann man zuverlässig sagen, ob der Vogel mit einem hochpathogenen (d.h. hochaggressiven und hochansteckenden) Geflügelpestvirus (H5N1 oder H7N7) oder einer niedrigpathogenen Form des Vogelgrippevirus infiziert war.
b) Untersuchung bei vermehrten Todesfällen von Wildvögeln
Auch hier führen die Untersuchungseinrichtungen der Länder eine Erstuntersuchung durch (siehe oben). Im positiven Fall werden unverzüglich Proben, Organproben oder ganze Tierkörper an das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems geschickt. Dort wird untersucht, welcher Subtyp des Virus es ist (siehe 1.)
c) Untersuchung von Verdachtsfällen bei Haus- und Wirtschaftsgeflügel
Bei Auffälligkeiten in Beständen von Haus- oder Wirtschaftsgeflügel wird Probenmaterial (auch Organproben oder ganze Tierkörper) parallel zu den Untersuchungseinrichtungen der Länder unverzüglich auch an das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems geschickt. Dort wird, wie auch in den Landesuntersuchungseinrichtungen, untersucht, ob Vogelgrippeviren nachgewiesen werden können (Methode: M-PCR/Multiplex-Polymerase-Ketten-Reaktion). Falls ja, wird anschließend untersucht, welcher Subtyp des Virus es ist (siehe 1.)
17. Wie werden die Maßnahmen gegen Vogelgrippe koordiniert?
Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern funktioniert. Wir sind schnell in der Lage, gemeinsame Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen. Im Moment liegt der Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Tierseuche Klassische Geflügelpest (auch Aviäre Influenza oder Vogelgrippe). Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wird dabei national alle nötigen Maßnahmen koordinieren und die Kommunikation zur EU-Kommission sowie Drittländern sichern.
18. Schaffen es infizierte Tiere bis hierher?
Grundsätzlich müssen wir davon ausgehen, dass Zugvögel, insbesondere Wassergeflügel, den Erreger über weitere Strecken transportieren können. Es besteht auch das Risiko, dass Zugvögel sich auf dem Weg von ihrem Winterquartier in ihre Brutgebiete infizieren. Wasservögel können den Erreger verbreiten auch ohne selbst zu erkranken.
19. Gibt es bereits einen Impfstoff?
Die Impfstoffentwicklung für Tiere am Friedrich-Loeffler-Institut steht erst am Anfang. Bislang ist nach EU-Recht die Schutzimpfung gegen die Geflügelpest verboten. Anders ist die Situation in Südostasien. Dort wird geimpft, um die Erregerdichte in endemisch verseuchten Gebieten zu verringern.
Mehr Informationen zum Impfstoff finden Sie unter www.fli.bund.de
20. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass es auf den Menschen übergeht?
Dazu gibt es im Internet Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales (BMGS) http://www.bmg.bund.de/ und des Robert-Koch-Instituts www.rki.de (RKI).
21. Ist man auch für den Ausbruch der Krankheit bei Menschen ausreichend vorbereitet?
Die Bundesregierung bereitet sich auch auf den Fall des Ausbruchs bei Menschen vor. Details finden sich in den Informationen von Bundesgesundheitsministerium und Robert-Koch-Institut zur Vogelgrippe ( http://www.bmg.bund.de/ oder www.rki.de).
22. Wie kann sich der Einzelne vor der menschlichen Form schützen (Tierhalter und normaler Bürger)?
Für Personen, die Geflügelpesterregern in besonderem Maße ausgesetzt sein können, ist das Tragen von geeigneter Schutzkleidung einschließlich Schutzmaske und -brille die wichtigste Maßnahme. Die H5N1-Infektion ist bislang in Südostasien in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle auf direkten und intensiven Kontakt mit infiziertem (Haus-) Geflügel zurückzuführen. Übertragungen von Mensch-zu-Mensch wurden bislang nur in einem Fall aus Thailand (Mutter-Tochter) bestätigt. Insofern bestünde eine wichtige Maßnahme für Bürger darin, solche Kontakte mit potentiell infiziertem Geflügel zu meiden.
23. Was kann der Einzelne vorbeugend tun (z.B. bei Reisen u. a.)?
Das BMELV hat ein Merkblatt vorbereitet, das den Botschaften in den betroffenen Ländern, dem Zoll und den Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt wurde. Auch das Auswärtige Amt informiert über seine Homepage mit ständig aktualisierten Hinweisen.
Reisende sollten in den betroffenen Ländern Kontakt zu Geflügel meiden, auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichten und Geflügelfleisch nur gekocht oder durchgebraten verzehren. Selbstverständlich sollten keine Produkte in die EU eingeführt werden, die entsprechenden Verboten unterliegen.
24. Welche internationalen Aktivitäten gegen die Vogelgrippe gibt es?
Die Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) leistet gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Internationalen Tierseuchenamt (OIE) intensive wissenschaftliche und technische Unterstützung. Einen Schwerpunkt bildet dabei Vietnam.
Die Hilfsmaßnahmen zielen auf eine Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen vor Ort und den Ausbau der diagnostischen Möglichkeiten ab. Aber auch die Verbesserung der risikoanalytischen Fähigkeiten und die Anwendung von Impfprogrammen sind Ziele der Zusammenarbeit.
25. Wer trägt die Kosten des Monitorings bei Hausgeflügel?
Der Geflügelhalter hat die Kosten der Untersuchung zu tragen. Die reinen Untersuchungskosten belaufen sich auf etwa 6 Euro.
26. Wie läuft das Wildvogelmonitoring ab?
In das bereits laufende Monitoring, bei dem von Institutionen, die Wildvögel beringen, aber auch von Mitarbeitern von Naturschutzbehörden im Rahmen von Beringungen von Wildvögeln Proben entnommen werden, werden durch die Geflügelpest-Schutzverordnung auch Jagdausübungsberechtigte eingebunden; dies geschieht nach näherer Anweisung durch die zuständige Veterinärbehörde. Im Rahmen der Anweisung ist u. a. die Probenart (z. B. Kloakentupfer, Rachentupfer), das Probenkontingent sowie die Untersuchungseinrichtung, an die die Probe zu senden ist, zu bestimmen.
27. Wer zahlt im Falle einer angeordneten Tötung von Tieren?
Es wird für Tiere, die auf behördliche Anordnungen getötet werden, eine Entschädigung geleistet. Nach § 71 Abs. 1 des Tierseuchengesetzes regeln die Länder, wer die Entschädigung gewährt und wie sie aufzubringen ist. Dabei hat zunächst das Land die Entschädigung zu leisten.
In der Regel werden jedoch für bestimmte Tierarten zur Gewährung der Entschädigung Beiträge erhoben ("Tierseuchenkassenbeiträge"). In Folge dessen leistet das Land nur einen Beitrag von 50 % zur Entschädigung, die anderen 50 % rekrutieren sich aus den Tierseuchenkassenbeiträgen.
Der Mindestbeitrag für Geflügel beträgt für jeden Beitragspflichtigen 5,00 €.
Entschädigt wird der gemeine Wert des Tieres ohne Rücksicht auf eine Wertminderung durch die Seuche; der Höchstentschädigungssatz für Geflügel ist im Tierseuchengesetz auf 51 Euro je Tier festgeschrieben.
Quelle: Berlin [ bmelv ]