Mykotoxine und Verbraucherschutz - Aktuelle Aspekte

41. Kulmbacher Woche - Kurzfassung

Die von verschiedenen Schimmelpilzen als Stoffwechselprodukte gebildeten Mykotoxine wie z. B. Aflatoxine, Ochratoxin A, Patulin, Deoxynivalenol, Zearalenon und Fumonisine können als unerwünschte Kontaminanten in Lebensmitteln, vor allem Produkten pflanzlicher Herkunft,  nicht völlig vermieden werden.

Das Hauptinteresse für den Verbraucherschutz ist daher darauf gerichtet, die Entstehung und Kontamination von Mykotoxinen in Lebensmitteln weitestgehend zu verhindern und die Mykotoxingehalte in Lebensmitteln auf ein Minimum zu reduzieren. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei diätetischen Lebensmitteln für Säuglingen und Kindern.

Der Beitrag informiert über die Vorgehensweise bei der Festsetzung von Höchstmengen, bei denen neben wissenschaftlichen Grundlagen, die eine Abschätzung des Risikos für den Verbraucher erlauben, ökonomische und politische Aspekte eine Rolle spielen.
Am Beispiel des EU-SCOOP Projektes 3.2.10 über Fusarientoxine wird näher gezeigt, wie innerhalb der EU die Belastung der verschiedenen Nahrungsmittel und die Aufnahme dieser Toxine durch die Verbraucher ermittelt wurden. Diese Daten stellen die Basis für die Risikoabschätzung und die Ableitung von Höchstmengen für wichtige Mykotoxine in relevanten Lebensmitteln dar.

Der Beitrag gibt schließlich einen kurzen Überblick über die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen für Mykotoxine in Lebensmitteln und einen Ausblick auf zu erwartende Bestimmungen.

Quelle: Kulmbach [ GAREIS, M. ]

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