Mehr Lebensqualität - Aktionsplan gegen Allergien
Der Aktionsplan des Verbraucherministeriums im Detail
Der Aktionsplan gegen Allergien, der am 13. März 2007 von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, benennt sechs verschiedene Handlungsfelder, in denen konkrete Fortschritte erreicht werden sollen.
I. Ausgangslage
In Deutschland und vielen anderen Industriestaaten leiden in den letzten Jahrzehnten immer mehr Menschen an allergischen Erkrankungen. Vor allem über Pollen, Hausstaubmilben, Lebensmittel und viele Produkte kommen wir täglich mit allergenen Stoffen in Kontakt. Neurodermitis, die allergische Form des Asthmas und Lebensmittelallergien führen bei Säuglingen und Kindern häufig zu schwerwiegenden Gesundheitsproblemen.
Auf Atmungs- oder Lebensmittelallergene reagieren in Deutschland 41 % der Kinder und Jugendlichen sowie immer öfter Erwachsene. Auch Kreuzallergien treten häufiger auf, das heißt, dass Menschen gleichzeitig zum Beispiel gegen Birkenpollen und Äpfel bzw. Nüsse allergisch sind.
Lebensmittelallergien kommen schätzungsweise bei 2 bis 3 % der Erwachsenen und 4 bis 6 % der Kinder in Deutschland vor. Die Betroffenen leiden unter Hautreaktionen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, in schwerwiegenden Fällen kann ein allergischer Schock eintreten.
Auf Kontaktallergene reagieren in Deutschland etwa 15 bis 20 % der Bevölkerung. Mehr als 5 Mio. Menschen (rd. 7 % der Bevölkerung) erkranken zumindest einmal jährlich an allergischem Kontaktekzem. Die Tendenz ist steigend.
Die zunehmende Vielfalt an Lebensmitteln und chemischen Stoffen in unserem Umfeld führt zu einem steigenden Risiko, mit Allergenen in Kontakt zu kommen. Dadurch steigt die Gefahr der Sensibilisierung, das heißt der Erkennung eines Stoffes als Allergen durch das Immunsystem. Gleichzeitig nimmt die Gefahr allergischer Reaktionen bei bereits sensibilisierten Allergikern zu. Oft ist die Neigung zu Allergien erblich bedingt. Vor allem bei Kindern scheint auch Tabakrauch die Allergieanfälligkeit erheblich zu erhöhen
Viele Menschen fragen auch danach, was man tun kann, um sich gegen Allergien zu schützen. Die Vorbeugung vor Allergien kann an drei Punkten ansetzen.
Allgemeine Allergievorbeugung:
- Stillen und Aufwachsen in einer rauchfreien Umwelt sind einfache Maßnahmen, die zu einer verminderten Anfälligkeit für Allergien führen.
Vermeidung neuer Sensibilisierungen:
- Die Gefahr von Sensibilisierungen wird gesenkt, wenn der Kontakt mit allergenen Stoffen gemieden wird. Zur Vorbeugung trägt auch die Verringerung allergener Stoffe in Kosmetika und Gegenständen des täglichen Bedarfs bei. Zum Beispiel sinkt die Zahl neuer Sensibilisierungen gegenüber Nickel, seit bei der Herstellung von Modeschmuck darauf weitgehend verzichtet wird.
Vermeidung allergischer Reaktionen bei Allergikern:
- Ein generelles Verbot aller potentiellen Allergene ist nicht zu erreichen. Dies würde zu einer massiven Einschränkung des Lebensmittel- und Produktangebots führen. Allergiker, denen ihre Sensibilisierung gegenüber bestimmten Allergenen bekannt ist, können diese Stoffe bei entsprechender Kennzeichnung durch gezielte Produktwahl vermeiden. Deshalb müssen z.B. die zwölf wichtigsten Lebensmittelallergene bei verpackter Ware gekennzeichnet werden.
Allergien sind keine Bagatelle!
Sie mindern nicht nur die individuelle Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Familien, sondern auch ihre Leistungsfähigkeit. Für die Betroffenen, das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaft entstehen daraus erhebliche Kosten. Die Vorbeugung vor Allergien ist deshalb von großer Bedeutung.
Einige Fortschritte wurden in den letzten Jahren durch Kennzeichnung, Schwellenwerte und Verbote allergener Stoffe bereits erreicht. Rechtliche Vorschriften sind dabei nur eine Möglichkeit. Um die Vorbeugung vor Allergien ganz konkret zu verbessern, können verstärkt freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft getroffen werden.
Noch immer aber wissen wir zu wenig über Allergien. Deshalb besteht weiterhin Forschungsbedarf. Wir müssen wissen, wie hoch das Allergie-Risiko verschiedener Stoffe ist. Daneben ist das Monitoring, also die Beobachtung von Allergien in der Bevölkerung, zur Früherkennung neuer Risiken sehr wichtig.
Ausreichende Kenntnisse über Allergien und eine Lebensweise, die die Gefahr einer Sensibilisierung mindert, sind nur bei einem geringen Teil der Bevölkerung vorhanden, insbesondere bei Allergikern. Der Bedarf an gut verständlichen Informationsangeboten für Verbraucherinnen und Verbraucher ist groß. Viele Institutionen, Firmen, Initiativen und Internetportale, bieten Informationen zu Aufklärung und Vorbeugung an. Oftmals sind diese jedoch nicht unabhängig oder richten sich an Fachleute, wie zum Beispiel Ärzte oder Pflegepersonal.
II. Ziele
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) will mit diesem Aktionsplan das Allergierisiko in der Bevölkerung senken.
Die wichtigsten Ziele einer verbesserten Vorbeugung vor Lebensmittel-, Kontakt- und Atemwegsallergien sind:
- mehr Sicherheit und Lebensqualität für Allergikerinnen und Allergiker im Alltag,
- die Entstehung von Allergien zu mindern,
- frühzeitiges Erkennen neu aufkommender Allergien,
- bessere Information der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie
- die Entlastung der Volkswirtschaft von vermeidbaren Kosten.
III. Zentrale Handlungsfelder
Die gesteckten Ziele können nur gemeinsam erreicht werden. Die Politik ist auf die aktive Mitwirkung und das Engagement aller gesellschaftlichen Akteure in diesem Bereich angewiesen. Auch die Eigenverantwortung von Verbraucherinnen und Verbrauchern für ihre Entscheidungen spielt eine wichtige Rolle. Selbstverständlich kann und muss auch die Wirtschaft Verantwortung übernehmen
Mit diesem Aktionsplan gegen Allergien wird ein neues Signal zum Aufbruch gesetzt.
Gemeinsam mit allen betroffenen Akteuren aus Wissenschaft, Verbraucher- und Fachverbänden, Krankenkassen, Politik und Wirtschaft sollen innovative Vorschläge und Ideen diskutiert sowie konkrete Umsetzungsschritte entwickelt werden.
Dazu soll 2007 eine Verbraucherpolitische Konferenz zu Allergien in Berlin durchgeführt werden.
Der Aktionsplan umfasst sechs zentrale Handlungsfelder, die nachfolgend erläutert werden.
IV. Ausblick
Der Aktionsplan gegen Allergien konzentriert sich auf Maßnahmen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zur Vorbeugung von Lebensmittel-, Kontakt- und Atmungsallergien. Der Aktionsplan soll in Zusammenarbeit mit den Bundesressorts, den Ländern, der Wissenschaft und den Verbänden umgesetzt werden. Die Beteiligten sollen dazu auch als Akteure gewonnen werden.
Handlungsschwerpunkt 1: „Essen & Genuss“
Leichterer Umgang mit Lebensmittelallergien
Situation
In vielen Lebensmitteln befinden sich Substanzen (vornehmlich Proteine), die sensibilisierend oder allergieauslösend wirken können. Wichtige Lebensmittelallergene sind in glutenhaltigem Getreide (z.B. Weizen, Roggen, Gerste), in Krebstieren (z.B. Krabben), Eiern, Fisch, Erdnüssen, Soja, Kuhmilch, Schalenfrüchten (z.B. Haselnuss, Mandel), Sellerie, Senf und in Sesam enthalten bzw. gelangen als Schwefeldioxid oder Sulfit in die Nahrung (12 Hauptallergene).
Dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dient die Kennzeichnung der Lebensmittel, in denen allergene Zutaten und Stoffe enthalten sind.
Bei verpackten Lebensmitteln gelten für die so genannten 12 Hauptallergene wesentlich strengere Kennzeichnungspflichten als für die sonstigen Zutaten. Sind diese Zutaten (auch in geringen Anteilen oder in veränderter Form) enthalten, muss das gekennzeichnet werden. Schwellenwerte dafür gibt es nicht (Ausnahme Schwefeldioxid und Sulfite). Ende 2006 wurden auch Lupine und Weichtiere, wie zum Beispiel Muscheln, in die Liste der kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene im EG-Recht aufgenommen.
Von dieser Allergenkennzeichnung ausgenommen ist bislang die lose Ware (z.B. Back-, Fleisch- und Wurstwaren). Diese wird an der Verkaufstheke oder in Restaurants direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben. Allergiker sollen auch das vielfältige Angebot der lose abgegebenen Lebensmittel grundsätzlich nutzen können und sich nicht auf verpackte Lebensmittel beschränken müssen. Ein Teil der Bäckereien und Metzgereien bieten Allergikern bereits Informationen an. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass das Verkaufspersonal weiß, welche Zutaten in den Produkten enthalten sind.
Aus Gründen der Produkthaftung gehen verschiedene Hersteller mitunter dazu über, ihre Produkte pauschal mit der Angabe zu versehen, dass Spuren bestimmter kennzeichnungspflichtiger Allergene enthalten sein können. Durch solche Kennzeichnungen werden die Wahlmöglichkeiten von Allergikern weiter eingeschränkt.
Bei der Züchtung und Sortenwahl für den landwirtschaftlichen Anbau werden die Möglichkeiten, Allergene in Lebensmitteln zu verringern oder zu vermeiden, um Allergikern mehr Ausweichprodukte anbieten zu können, noch zu wenig genutzt.
Insbesondere bei Obst, Gemüse und Kuhmilch lässt sich die allergene Wirkung teilweise durch entsprechende Verarbeitung, wie zum Beispiel Kochen, Schälen und Säuern, abmildern. Die meisten Lebensmittelallergene sind jedoch hitzestabil.
Durch zu frühes Zufüttern von kuhmilch- oder sojahaltigen Produkten kann das Allergierisiko bei Säuglingen erhöht werden. Besteht ein erhöhtes familiäres Allergierisiko, sollte soweit möglich in den ersten sechs Monaten ausschließlich gestillt oder ansonsten hypoallergene Säuglingsnahrung gefüttert werden. In den ersten Lebensjahren kann vorbeugend auf Eier und Nüsse verzichtet werden.
Ziel
Den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor allergenen Lebensmitteln durch bessere Kennzeichnung und Aufklärung sowie durch Angebote von alternativen Produkten weiter verbessern.
Maßnahmen
- Gespräche mit der Lebensmittelwirtschaft zur Verbesserung der Wahlfreiheit von Allergikern durch angepasste Rezepturen und Produktionsprozesse; Erarbeitung eines Leitfadens zur Optimierung von Produktionsverfahren.
- Verbesserung der Kennzeichnung loser Ware
- durch eine freiwillige Vereinbarung mit der Wirtschaft zur Kennzeichnung und Information sowie zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit oder
- sofern keine wirksame freiwillige Kennzeichnung durch die Wirtschaft zustande kommt, durch Einführung einer Kennzeichnungspflicht für unverpackte Lebensmittel.
- Zügige Umsetzung der EG-rechtlichen Kennzeichnungspflicht für Lupine und Weichtiere in das nationale Recht.
- Forschung zur Bewertung von Pflanzensorten (z.B. Apfel, Sellerie, Getreide) im Hinblick auf allergene Inhaltsstoffe und Erarbeitung von Empfehlungen für die Sortenwahl und Züchtung.
- Verstärkte Aufklärung über Möglichkeiten, das Allergiepotential bestimmter Lebensmittel durch eine entsprechende Zubereitung zu mindern.
- Aufklärung über die Bedeutung des Stillens, des Verzichts auf eine zu frühe Gabe von Kuhmilch an Säuglinge und die sinnvolle Verwendung hypoallergener Säuglingsnahrung.
Handlungsschwerpunkt 2: „Schönheit & Pflege“
Vermeidung von Kontaktallergien durch Pflegeprodukte
Situation
Kosmetische Mittel werden praktisch von der gesamten Bevölkerung genutzt. Kosmetika werden entweder wieder vom Körper abgespült (z.B. Shampoos, Duschbäder oder Seifen) oder verbleiben auf der Haut (z.B. Bodylotions oder Cremes).
Einige allergene Duftstoffe dürfen in Kosmetika sowie Wasch- und Reinigungsmitteln nicht oder nur eingeschränkt verwendet werden. Seit 2005 ist für 26 Duftstoffe mit teilweise hohem allergenen Potenzial ab einer bestimmten Konzentration eine gesonderte Kennzeichnungspflicht vorgesehen. Damit diese Stoffe beim Einkauf durch eine entsprechende Produktauswahl vermieden werden können, ist jedoch eine unterstützende Aufklärung zu den Kennzeichnungsregelungen erforderlich.
Darüber hinaus findet auf europäischer Ebene derzeit eine gesundheitliche Bewertung von Stoffen in Haarfarben statt, deren Ergebnisse in weitere Maßnahmen einbezogen werden sollen.
Schmuck- und Schminktätowierungen (auch Tattoos und Permanent Make-up) erfreuen sich zunehmender Beliebtheit in Teilen der Bevölkerung. Beim Tätowieren werden Farbmittel in oder unter die Haut eingebracht. Dort können Farbstoffe oder ihre Zerfallsprodukte allergische Reaktionen und andere Hauterkrankungen auslösen.
Ziel
Vermeidung allergischer Reaktionen durch Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel sowie Tätowiermittel durch breite Aufklärung und die Verwendung weniger allergisierender Stoffe in diesen Produkten.
Maßnahmen
- Gespräche mit Wirtschafts-, Verbraucher- und Fachverbänden über die Ausweitung von Angeboten an Kosmetika sowie Wasch- und Reinigungsmitteln, die keine oder keine sensibilisierenden Duftstoffe enthalten, und über die Verbesserung der Information (z.B. über eine Produktliste).
- Verbesserung der Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Kennzeichnung von allergenen Stoffen bei Kosmetika sowie Wasch- und Reinigungsmitteln.
- Verbot der Verwendung von problematischen Stoffen, u.a. mit einem besonderen Allergierisiko, in Tätowiermittel (Tätowiermittelverordnung).
Handlungsschwerpunkt 3: „Kleidung & Spielzeug“
Vermeidung von Kontaktallergien durch Farb-, Gerb- und Duftstoffe
Situation
Gegenstände mit intensivem Hautkontakt im alltäglichen Gebrauch wie Kleidung, Schuhe und Schmuck führen immer wieder zu Kontaktallergien. Dabei können sowohl natürliche als auch synthetische Stoffe, die bei ihrer Herstellung verwendet werden, Allergien auslösen.
Nickel ist das wichtigste Kontaktallergen. Daher wurde auf EU-Ebene im Jahr 2005 ein Grenzwert für Ohrstecker und Piercings eingeführt, der den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer möglichen Sensibilisierung weiter verbessert.
Als weitere Kontaktallergene sind der Gerbstoff Chromat in Leder sowie einige stark sensibilisierende Dispersionsfarbstoffe in Textilien bekannt. Zwar werden diese Farbstoffe in Europa von der Textilindustrie nur noch begrenzt eingesetzt, gelangen aber häufig durch das Textilrecycling oder Importe in die Ware.
Bei Spielzeug gibt es bisher zu wenige Erkenntnisse über allergene Risiken. Für eine Risikobewertung sind deshalb weitere wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich. Hier bedarf es zusätzlicher Anstrengungen.
Ziel
Die Sensibilisierungsrate in der Bevölkerung wie auch die Häufigkeit allergischer Reaktionen auf Kontaktallergene soll verringert werden.
Maßnahmen
- Initiierung von Forschungsprojekten zur hautsensibilisierenden Wirkung von Farbstoffen und anderen Chemikalien in Bekleidung und zu deren Übergang in die Haut.
- Initiierung eines Forschungsprojekts zur allergenen Wirkung von chemischen Substanzen in Spielzeug und zu deren Übergang auf die Kinder.
- Gespräche mit der Wirtschaft zur Stärkung des Problembewusstseins und Erörterung freiwilliger Maßnahmen (z.B. Erweiterung von Textilsiegeln im Hinblick auf allergisierende Stoffe).
- Im EU-Binnenmarkt Verbesserung der Sicherheit von Kleidung und Spielzeug im Hinblick auf Allergien.
Handlungsschwerpunkt 4: “Draußen & unterwegs“
Vermeidung von Allergien durch Pollen, Tierhaare und Hausstaubmilben
Situation
Auch unterwegs kommen Verbraucherinnen und Verbraucher vielfach mit Allergenen in Kontakt, ohne es zu wissen oder es gezielt vermeiden zu können. Hierzu gehören auch Katzen- und Hundehaare, Hausstaubmilben sowie Rückstände von Reinigungs- und Waschmitteln. Dies schränkt die Sicherheit vieler Allergiker erheblich ein. Zudem ist bekannt, dass Tabakrauch (auch Passivrauchen) die Allergieanfälligkeit bei Kindern stark erhöht und auch bei Erwachsenen die Atmungsorgane stark belastet.
Pollen sind weit verbreitete Allergene, Heuschnupfen betrifft je nach Jahreszeit und Witterung sehr viele Menschen. Bei Anpflanzungen in Städten entlang der Straßen und in Grünanlagen wird die unterschiedlich starke allergisierende Wirkung der Pollen verschiedener Baumarten bisher kaum berücksichtigt.
Eine neu eingeschleppte Ambrosia-Art (das aus Nordamerika stammende Traubenkraut) besitzt ein sehr kräftiges Pollenallergen. Dieses wirkt stärker als Birken- oder Gräserpollen. Schon geringe Pollenmengen reichen aus, um allergische Reaktion auszulösen. In jüngerer Zeit werden in Deutschland vermehrt Fundorte gemeldet. Es erscheint möglich, dass die Art am Beginn einer Ausbreitungsphase steht.
Ziel
Die Lebensqualität von Allergikern und ihre Sicherheit unterwegs soll durch allergikerfreundliche Angebote der Wirtschaft (z.B. in Hotels und Verkehrsmitteln) und durch die Eindämmung von Ambrosia verbessert werden.
Maßnahmen
- Initiative zur Bereitstellung allergikerfreundlicher Angebote in Zusammenarbeit mit dem Hotel- und Gaststättenverband und den Verkehrsunternehmen.
- Verbesserung des Nichtraucherschutzes in der Öffentlichkeit und in Gaststätten.
- Erarbeitung eines Maßnahmenprogramms gegen die Einschleppung und Verbreitung von Ambrosia, das bereits 2007 wirksam werden soll.
- Workshop mit den Kommunalen Spitzenverbänden, um Empfehlungen zum Umgang mit allergieauslösenden Pflanzen zu erarbeiten.
Handlungsschwerpunkt 5: "Monitoring"
Systematische Beobachtung des Allergiegeschehens
Situation
In Deutschland gibt es bisher kein systematisches Monitoring der Sensibilisierung gegen Allergene. Umfassende epidemiologische Studien für Deutschland liegen nicht vor. Bei verschiedenen Einrichtungen werden Daten nur für spezielle wissenschaftliche Fragestellungen, einzelne Fachbereiche oder Regionen erhoben. Einen Überblick über das Allergiegeschehen für Deutschland und die EU gibt es bisher nicht.
Eine frühzeitige Erkennung neu aufkommender Allergien und Hinweise auf neue Allergene durch die Wissenschaft ist derzeit kaum möglich, jedoch für gezielte Präventionsmaßnahmen dringend erforderlich.
Ziel
Aufbau eines systematischen Allergie-Monitorings in Deutschland für die Risikoforschung und zur Erarbeitung von Grundlagen für zielgerichtete Maßnahmen zur Vorbeugung vor Allergien.
Maßnahmen
- Aufbau und Betrieb einer Allergie-Datenbank mit Einzelfalldaten zu Lebensmittel-, Kontakt- und Atemwegsallergien beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aus bestehenden Datenbeständen und laufender Ergänzung aktueller Falldaten von Kliniken und Ärzten.
- Entwicklung systematischer Auswertungswerkzeuge für die Bewertung des Allergiegeschehens (Entwicklung bekannter Allergien, Aufkommen neuer Allergien).
- Unterstützung anlassbezogener epidemiologischer Forschung zu bestimmten Allergien in Deutschland.
Handlungsschwerpunkt 6: "Kommunikation"
Verstärkte Kommunikation zu Allergien
Situation
Im Bereich Allergieprävention und -aufklärung gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Institutionen, Initiativen und internetbasierten Informations-Angeboten zur Aufklärung und Information verschiedener Zielgruppen.
Dabei ist die Ausrichtung auf die Zielgruppe häufig sehr eng begrenzt. So wenden sich die Angebote entweder nur an direkt Betroffene oder an die im Gesundheitswesen Beschäftigten (z.B. Ärzte, Hebammen, Pflegepersonal). Viele Angebote beziehen sich nur auf ganz bestimmte Allergieformen, richten sich nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher oder werden nicht von neutraler Seite betrieben.
Ziel
Konzeption und Aufbau moderner und griffiger Kommunikationsformen, um möglichst vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ein echtes Hilfsangebot zu bieten, Fortschritte bei der Vorbeugung vor Allergien in Fachkreisen anzuregen und einen Mehrwert gegenüber bestehenden Angeboten zu erreichen.
Maßnahmen
- Aufbau eines Internetportals Allergien für die Verbraucherinnen und Verbraucher zur leicht verständlichen Recherche über die Entstehung sowie Möglichkeiten der Vorbeugung und des Umgangs mit Allergien.
- Durchführung einer Verbraucherpolitischen Konferenz zu Allergien im Herbst 2007 zum Austausch von Wissenschaft, Wirtschaft, Verbraucher- und Fachverbänden und Politik über die Umsetzung des Aktionsplans gegen Allergien und ggf. notwendige Ergänzungen.
- Öffentlichkeitsarbeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Betroffene und Fachszene.
- Unterstützung der Netzwerkbildung von Selbsthilfegruppen und Betroffenenverbänden.
Quelle: Berlin [ bmelv ]