Fischbestände unter verstärkter Kontrolle

EU- Kommission schlägt Hilfsprogramm vor

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für ein Zweijahres-Hilfsprogramm vorgelegt, um die nationalen Behörden bei der Finanzierung von Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) zu unterstützen. Für den Zeitraum 2004-2005 wird die EU insgesamt 70 Mio. EUR zur Verfügung stellen. Auch die neuen Mitgliedstaaten können vom Zeitpunkt ihres EU-Beitritts an das Programm nutzen, um ihre Kontrollstrukturen zügig zu modernisieren und eine ordnungsgemäße Durchführung der GFP-Maßnahmen zu gewährleisten. Für den Erwerb von Anlagen, insbesondere zur elektronischen Datenübertragung und zur Fernerkundung per Satellit sowie zur Aus- und Fortbildung von Überwachungspersonal, werden auch weiterhin Mittel bereitgestellt. Gefördert werden können künftig neue Projekte wie etwa Kampagnen zur Sensibiliserung von Fischern, Inspektoren, Staatsanwälten und Richtern sowie der Öffentlichkeit; sie alle müssen verstehen, wie wichtig es für die Bestandserhaltung ist, dass die Kontrollvorschriften eingehalten werden. Die laufende Förderregelung, die seit dem 1. Januar 2001 gilt, endet am 31. Dezember 2003. Das vorgeschlagene Hilfsprogramm läuft vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2005, wenn die gemeinsame Fischereiaufsicht auf EU-Ebene ihre Tätigkeit aufnehmen wird.

"Nach den derzeitigen Erkenntnissen sind die Kontrollmittel, die die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen, weiterhin unzureichend. Die immer länger werdende Liste der gefährdeten Fischbestände zeigt deutlich, dass Schwächen bei den Kontrollen es möglich machen, illegale Praktiken, die die Nachhaltigkeit der Fischerei in Gefahr bringen, fortzusetzen. Mit diesem Förderprogramm unterstreicht die EU ihre Entschlossenheit, den Mitgliedstaaten bei der Ausräumung solcher Schwächen zu helfen," so Franz Fischler, der in der Europäischen Kommission für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei zuständig ist.

Förderfähige Maßnahmen

Dem Vorschlag gemäß sollen folgende Maßnahmen und Initiativen für eine Förderung in Frage kommen:

  • Erwerb von IT-Ausrüstungen und telematische Vernetzung;
  • Erwerb von Transpondern zur Satellitenüberwachung von Fischereifahrzeugen ("Blue Boxes") und von Geräten zur elektronischen Datenübertragung von den Schiffen aus;
  • Pilotprojekte für den Einsatz neuer Technologien zur Überwachung der Fischereitätigkeiten, zum Beispiel elektronisches Wiegen der Fänge an Bord;
  • Schulung und Austausch von Kontrollbeamten;
  • Pilotprojekte für Inspektions- und Beobachterprogramme;
  • Kosten-Nutzen-Analyse und Bewertung der Gesamtausgaben im Bereich der Fischereiüberwachung;
  • Initiativen wie beispielsweise Seminare und Kampagnen in den Medien, um das Bewusstsein dafür zu stärken, wie wichtig es ist, eine ordnungsgemäße Durchführung der GFP-Maßnahmen zu gewährleisten und illegalen Praktiken, die den Bestrebungen derjenigen, die sich an die Vorschriften halten, zuwiderlaufen, ein Ende zu bereiten. Diese Initiativen richten sich an die Akteure, die den GFP-Vorschriften unterliegen, und die Behörden, die an Kontrolle, Überwachung und dem Verhängen von Sanktionen bei nachgewiesenen Verstößen beteiligt sind. Außerdem dienen sie der Sensibilisierung der Öffentlichkeit;
  • Erwerb und Modernisierung von Schiffen und Flugzeugen für die Überwachung auf See.

Haushaltsmittel und Förderquote

Für 2004 und 2005 sollen jährlich 35 Mio. Euro bereitgestellt werden. Die EU beteiligt sich zu 50% an den von dem Mitgliedstaaten getätigten Ausgaben. Wenn es um die Installation der "Blue Boxes" oder der elektronischen Aufzeichnungs- und Meldegeräte oder um Pilotprojekte für den Einsatz neuer Überwachungstechnologien geht, ist ein höherer EU-Anteil möglich.

Die Beteiligung am Ankauf von Geräten wie z.B. Patrouillenschiffen oder Überwachungsflugzeugen (nur für die neuen Mitgliedstaaten) darf nicht mehr als 35% betragen.

Hintergrund

Für die Durchführung der GFP-Vorschriften sind die Mitgliedstaaten zuständig. Sie müssen das Personal und die technischen Ausrüstungen bereitstellen, um eine wirksame Durchführung zu gewährleisten. Die EU stellt seit 1990 Mittel zur Verfügung, um die Mitgliedstaaten bei der Deckung bestimmter Ausgaben in diesem Bereich zu unterstützen.

Die Stärkung der Kontroll- und Überwachungsstrukturen zählt zu den wichtigsten Elementen der GFP-Reform, die im Dezember 2002 beschlossen wurde. Im Zuge der Reform sollen auch kleinere Schiffe von der Fernüberwachung (VMS) erfasst werden; die elektronische Datenübertragung von Schiffen und die Fernerkundung der in den Fanggebieten anwesenden Schiffe sollen ausgeweitet werden. Die neuen Mitgliedstaaten müssen vom Tag des Beitritts an für die Durchführung der GFP-Vorschriften sorgen; dies setzt voraus, dass sie über geeignete Strukturen und eine entsprechende Ausrüstung verfügen. Die Kommission schlägt deshalb vor, sich an den damit verbundenen Kosten zu beteiligen.

Quelle: Brüssel [ eu ]

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