Qualitätssicherung im Rind- und Kalbfleischsektor
Das Informationsbüro der Niederländischen Fleischwirtschaft hat in einer in diesem Jahr durchgeführten internen Untersuchung die Qualitätssicherung nach IKB mit den Anforderungen, die auf internationaler Ebene an die Produktion von Rind- und Kalbfleisch gestellt werden, verglichen.
Das geltende EU-Recht ist auf hohem Niveau auf den Verbraucherschutz ausgerichtet. Das bedeutet unter anderem, dass die EU den Gebrauch von Hormonen bei Rindern verboten hat. In den Niederlanden gilt dieses Verbot bereits seit den 60er Jahren. Darüber hinaus hat der niederländische Rinder- und Kälbersektor intensive Kontrollprogramme eingesetzt, mit denen die gesetzlichen Kontrollen ergänzt werden. Somit sind die Kontrollen um ein Vielfaches intensiver, als von den EU-Richtlinien vorgeschrieben. In Europa ist vorgeschrieben, dass mindestens 0,25 % der geschlachteten Tiere untersucht werden müssen; in den Niederlanden werden jährlich rund 2 % der Tiere untersucht.
Auch auf dem Gebiet der tierärztlichen Fürsorge gehen die Niederlande einen Schritt weiter als die europäischen Forderungen. Für die Ausbildung von Tierärzten gelten internationale Standards. Für die Niederlande gilt jedoch, dass Tierärzte, die Betriebe mit Rindern oder Kälbern besuchen, gemäß des Goede Veterinaire Praktijk-Code (Code für die gute tierärztliche Praxis) GVP arbeiten müssen. Ein GVP-Tierarzt arbeitet auf strukturierte Art und Weise mit Protokollen und schriftlichen Berichten über die Besuche bei den Betrieben und die Beratungen mit dem Tierhalter. Arzneimittel dürfen ausschließlich nach Vorschrift des Tierarztes verabreicht werden. Darüber hinaus müssen Antibiotika, die den Kälbern verschrieben werden, auf der Positivliste der Tierarzneimittel für IKB-Kälberbetriebe geführt sein. Produkte, die auf dieser Liste aufgeführt sind, haben keinen nachteiligen Einfluss auf die Fleischqualität.
In der EU wird darüber gesprochen, dass es wünschenswert sei, die Prinzipien von Hazard Analysis Critical Control Points (HACCP) in der Lebensmittelindustrie anzuwenden. In den Niederlanden wird nicht darüber gesprochen; dort wurde es am 1. Januar 2003 eingeführt. Dieses System ist an das IKB-System gekoppelt worden.
Auch die Qualitätssicherung der Kontrollinstanzen, zertifizierenden Institute und Laboratorien steht in den Niederlanden auf hohem Niveau. Die unabhängigen Kontrollinstanzen arbeiten nach der internationalen Norm EN 45004, und die zertifizierenden Institute erfüllen die Anforderungen von EN 45011. Auch die Laboratorien arbeiten nach international anerkannten Normen.
Quelle: Düsseldorf [ dmb ]