EU-Kommission stoppt EU-Geflügeleinfuhren aus Kanada nach Ausbruch von Geflügelpest
Am 9. März hatten die kanadischen Behörden einen Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in einem Geflügelbestand im British Columbia (Frazer Valley) bestätigt. Der entdeckte Virusstamm ist nicht identisch mit dem Virusstamm, der derzeit die Geflügelpestepidemie in Asien verursacht, und stellt wahrscheinlich eine geringere Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar als der asiatische Virusstamm.
Angesichts des Risikos der Seucheneinschleppung in die EU musste jedoch sofort gehandelt werden. Die Kommission hat daher beschlossen, die Einfuhr von lebendem Geflügel, Laufvögeln, Federwild und Zuchtfederwild, frischem Geflügelfleisch, Geflügelprodukten, Bruteiern und Eiern für den menschlichen Verzehr von diesen Tierarten sowie von anderen Vögeln als Geflügel (als Heimtiere gehaltene Vögel) aus Kanada auszusetzen.
Diese heute von der Kommission erlassenen Maßnahmen treten unmittelbar in Kraft. Sie gelten zunächst bis zum 6. April 2004. In der Zwischenzeit sollten die kanadischen Behörden der EU detaillierte Informationen über die Seuchenlage und die getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen übermitteln. Vor dem Hintergrund der in den nächsten Tagen eingehenden Informationen könnten weitere geeignete Maßnahmen vorgeschlagen werden.
Die Kommissionsentscheidung und die Seuchenlage in Kanada werden bei der für den 22. März anberaumten Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit erneut überprüft.
Die EU ist ein wichtiger Einführer von Bruteiern aus Kanada. Im Jahr 2003 wurden etwa 15 Millionen Bruteier mit einem Wert von 10,5 Mio. EUR eingeführt. Dies entspricht ungefähr ein Drittel der Gesamteinfuhren von Bruteiern in die EU. Im selben Jahr wurden etwa 170 000 Eintagsküken aus Kanada eingeführt. Die Einfuhr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten aus Kanada ist vernachlässigbar (50 Tonnen Entenfleisch in 2003).
Quelle: Brüssel [ eu ]