Neues Veterinärgebührenrecht praktisch unter Dach und Fach
Sobald das neue Veterinärgebührenrecht endgültig verabschiedet ist, werden wir weiter berichten. Vorab lässt sich sagen, dass das neue Gebührenrecht angesichts großer Unschärfe kaum dem Interesse der Wettbewerbsgleichheit dienen wird, aber auch deutlich Chancen für diejenigen Unternehmen eröffnen wird, die ihre Interessen bei ihrer zuständigen Gebietskörperschaft durchsetzen können. Im Unterschied zum bisherigen Recht mit seinen Pauschalgebühren wird es Mindestgebühren geben, die allerdings auf einer betriebsbezogenen Basis unterschritten werden dürfen, was zumindest nach Auffassung unserer Behörden in Deutschland in Bezug auf die Pauschalgebühren bisher nicht möglich ist.
Die Berücksichtigung betriebsindividueller Kriterien für eine Gebührenabsenkung ist ein Element, für das sich die Arbeitsgruppe Lebensmittelrecht im Europäischen Verband UECBV gegenüber der EU stark gemacht hatte. Der VDF ist ständiges Mitglied dieser Arbeitsgruppe. Ansonsten muss leider festgestellt werden, dass sich die EU, aber auch die Mitgliedstaaten herzlich wenig um die vielen Anregungen und Verbesserungsvorschläge der Wirtschaftsbeteiligten kümmerten. Leider war immer wieder das zweifelhafte Argument zu hören, Gebührenangelegenheiten seien eine verwaltungsinterne Angelegenheit.
Quelle: Bonn [ vdf ]